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Samstag, Juni 12, 2010

Kauf von Bestandsobjekten: Gutachter sind ihr Geld wert

image Wenn man einmal von ein paar Ausnahmestädten wie München oder Stuttgart absieht, haben die Immobilienpreise in Deutschland kaum angezogen. Ganz im Gegenteil: In vielen Regionen verharren die Preise auf konstantem Niveau und wegen der Wirtschaftlage sind die Preise teilweise sogar zurückgegangen. Für Käufer bedeutet dies, den Traum vom Eigenheim unter vergleichsweise guten Marktbedingungen verwirklichen zu können: Etliche Objekte sind relativ günstig erhältlich.

Dennoch kommt es natürlich stets auf den Einzelfall an - gerade bei Bestandsobjekten gilt es gut aufzupassen. Besonders der Objektzustand kann auf den Preis der Immobilie einen entscheidenden Einfluss nehmen. Eines der besten Beispiele ist das Thema Wärmedämmung: Eine fehlende oder nur mäßige Dämmung ist heutzutage wesentlich kritischer zu betrachten als es noch vor ein paar Jahren der Fall gewesen ist. Schließlich ist eine energetische Sanierung alles andere als günstig. Da ist es häufig besser, sich gleich für den Erwerb eines Objekts zu entscheiden, das sich aus energetischer Sicht auf einem vertretbaren Stand der Technik befindet.

Deshalb ist es immer gut, die geforderten Kaufpreise überprüfen zu lassen. Dazu muss lediglich ein Gutachter eingeschaltet werden. Dessen Einschaltung gilt generell als empfehlenswert, schließlich geht es beim Immobilienkauf zumeist um viel Geld und zugleich kann in so manchem Bestandsobjekt eine böse Überraschung lauern. Als Laie befindet man sich gar nicht in der Lage, Baufehler etc. zu erkennen. Da ist es besser, eine Bewertung von einem Sachverständigen durchführen zu lassen. Dieser kann mögliche Schwachstellen aufzeigen und oftmals auch grob veranschlagen, mit welchen Kosten bei Sanierung oder Reparatur zu rechnen wäre.

Zwar mögen durch die Erstellung eines Gutachtens zusätzliche Kosten (meist ein paar hundert Euro) entstehen, doch im Hinblick auf den Nutzen ist dieses Geld gut investiert.

Posted by Jochen on 06/12 at 01:21 PM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Wie ist das mit dem Barwert beim Rückkauf?

Ob Privatperson oder selbständiger Kaufmann mit eigenem Betrieb - wer vorzeitig und vor Ablauf des Schlussalters eine Lebens- oder Rentenversicherung kündigen will, der sollte sich zuvor über die aktuelle Höhe des dem Versicherungsnehmer zustehenden Rückkaufswertes (= Barwert) informieren lassen.

Da es immer wieder unterschiedliche Auffassungen gibt, welche Barwert-Berechung die richtige ist und welcher Betrag als korrekte Auszahlung gilt, kann es durchaus sein, dass gar die Bundesversicherungsaufsicht für Finanzdienstleistungen (www.bafin.de) zur Schlichtung angerufen werden muss.

Leider brachte auch das Urteil aus einem der jüngsten Rechtsstreits vor dem Bundesgerichtshof keine Erkenntnis dazu, wie sich zweifelsfrei und konkret die jeweilige Rückkaufshöhe darstellt. Somit fehlt weiterhin ein entsprechendes Grundsatzurteil zu diesem Thema. Im strittigen Fall vor dem BGH kam es zu einem Vergleich zwischen dem Kläger und seiner Versicherung, weil die Richter nicht entscheiden wollten. Doch auch ein Vergleich zeigte, dass sich nach juristischer Prüfung des Einzelfalls eine Klage lohnen kann, um den Versicherer Paroli zu bieten und bessere finanzielle Tatsachen für den Versicherten zu schaffen.

Posted by wob. on 06/12 at 08:10 AM
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