Advanced Search

Juni 2010
S M T W T F S
   1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30      

Syndication


Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Samstag, Juni 19, 2010

Private Absicherung für eventuelle Pflegebedürftigkeit unerlässlich

Eine zusätzliche, private Absicherung ergänzend zur Pflichtversicherung ist heutzutage schon fast zwingend notwendig. Schließlich kann die sogenannte fünfte und jüngste Säule der Sozialversicherung, die gesetzliche Pflegeversicherung, die Pflegekosten der Versicherten schon länger nicht mehr vollumfänglich tragen. Dies zeigt sich natürlich auch in der Leistungshöhe deutlich. Ein Alleinstehender könnte aktuell zum Beispiel wohl kaum mit einer Leistung von 440 Euro monatlich gemäß der gesetzlichen Pflegestufe I gut leben. Im Falle einer noch größeren Pflegebedürftigkeit ist diese Diskrepanz noch viel höher.
Die Versicherungsbranche bemerkt, dass das Bewusstsein für die Notwendigkeit einer privaten Pflege-Vorsorge steigt. In einer aktuellen Studie zum AssCompact AWARD 2010 Private Risikovorsorge (Biometrie) konnte diese Wahrnehmung durch die Vermittler nur bestätigt werden. Knapp 61 Prozent der Vermittler, die in diesem Geschäftsfeld tätig sind, konnten schon in 2009 eine Steigerung ihres Geschäfts im Vergleich zu 2008 bemerken. Nur 11 Prozent mussten sich mit einem schlechteren Geschäftsverlauf zufriedengeben. Für alle anderen verlief das Geschäftsjahr 2009 auf gleichem Niveau wie 2008. Für die Zukunft sind die Vermittler vergleichsweise optimistisch. Beinahe 75 Prozent der Befragten gehen davon aus, dass es in 2010 zu einer weiteren Steigerung ihres Geschäfts kommt. Lediglich 2,5 Prozent der Vermittler erwarten einen Negativ-Trend in diesem Geschäftsfeld für 2010. Im Rahmen der biometrischen Risiken sind dies die vergleichsweise besten Erwartungen. Auch ist auf dem Markt deutlich zu spüren, dass das Geschäft der privaten Pflegeabsicherung so langsam beginnt zu laufen. Das Vertriebspotenzial, das im Moment noch verborgen ist, ist groß. Es ist zu erwarten, dass Vermittler sich mehr und mehr in diese Richtung orientieren.
Für Produktanbieter heißt das, sich rechtzeitig auf dieses Geschäftsfeld umzustellen. Dies betrifft Produkte, Services und die Abwicklung, bei denen die Zusammenarbeit mit den Vermittlern stimmen muss. Die Studie macht auch klar, dass es hinsichtlich der Produktvielfalt für Pflegeabsicherungen noch Potenzial für kreative Lösungen gibt. Auch für Anbieter, die sich möglicherweise im Feld der Pflegeabsicherung noch positionieren wollen, ist der Zeitpunkt anscheinend günstig. Der Trend innerhalb der privaten Pflegeabsicherung ist eindeutig steigend.

Posted by Sabine on 06/19 at 07:11 PM
News • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Gastronomie Versicherung: Schutzgelderpressung sofort melden

Schutzgelderpressung stellt ein Problem dar, das längst nicht nur in Italien präsent ist. Auch in Deutschland wird ordentlich erpresst, besonders im Bereich der Gastronomie. Dies bekam auch ein Hamburger Gastronom zu spüren, der im März 2007 von Schutzgelderpressern besucht wurde. Die Kriminellen forderten eine monatliche Zahlung in Höhe von 750 Euro. Als der Gastronom nicht zahlte, wurde sein Lokal zur Zielscheibe. Trotz mehrerer Sachbeschädigungen ließ sich der Mann nicht unterkriegen – bis er eines Tages sein Lokal vollständig verwüstet vorfand. Die Erpresser waren eingebrochen und hatten die Lokaleinrichtung mit Äxten zertrümmert.

Der Gastronom hatte eine Gastronomie Versicherung abgeschlossen, die eine größere Anzahl an Risiken abdeckte, unter anderem auch Risiken wie Einbruch, Raub und Vandalismus. Als er den großen Schaden seiner Einrichtung meldete, wurde vom Versicherer die Leistung einer Entschädigung verweigert. Der Versicherer verwies auf die Versicherungsbedingungen, in denen festgehalten wurde, dass drohende Schäden rechtzeitig mitgeteilt werden müssen. Weil der Versicherungsnehmer so lange gewartet hatte, wolle man die Kosten nicht übernehmen.

Daraufhin zog der Versicherungsnehmer vor Gericht und durchlief sämtliche Instanzen. Am Dienstag wurde der Fall auf höchster Instanz, nämlich vor dem Bundesgerichtshof verhandelt. Die Anwältin des Klägers wollte vor Gericht deutlich machen, dass eine Meldung des ersten Schadens dem Versicherungsnehmer nicht geholfen hätte – der Versicherer hätte aller Voraussicht nach die Versicherung gekündigt.

Die Richter sahen die Situation jedoch anders: Ihrer Meinung nach hätte die Schutzgelderpressung gemeldet werden müssen, als es zum ersten Übergriff kam. Dieser Übergriff verkörperte eine deutliche Zunahme des Risikos, weshalb es richtig gewesen wäre, den Versicherer zu informieren und die Polizei einzuschalten. Weil der Versicherungsnehmer weiterhin abgewartet und dadurch das spätere Ausmaß des Schadens erhöht hat, müsse die Versicherung in der Tat nicht zahlen.

Posted by Jochen on 06/19 at 10:35 AM
Firmenversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 1 pages

Name:

Email: (optional)

URL: (optional)

Smileys

Persönliche Daten merken

Bei Folge-Kommentaren benachrichtigen?