Hausratpolice: Schätze sicher aufbewahren
Erinnerungen sind unbezahlbar. Deshalb haben Fotos und Briefe zumindest vom Gefühl her häufig einen höheren Wert als alles Gold der Welt. Wie sie gelagert werden, ist der Hausratversicherung allerdings weitgehend egal. Denn der ideelle Wert ist für den Versicherungsschutz völlig belanglos. Anders sieht es bei Edelsteinen, Briefmarken oder Bargeld aus, die klar taxiert werden können. Sie müssen „ab einer bestimmten Werthöhe in einen Wertschutzschrank“, erklärte Alexander Lührig, Fachbereichsleiter private Sach- und Haftpflichtversicherung der Allianz, im Gespräch mit der „Welt“.
Wer im Besitz von Gold, Platin, teuren Münzen oder Schmuck ist, sollte die Bedingungen für die Hausratversicherung daher sehr genau studieren, ab wann die Schätzchen in einem Tresor gehören, damit sie vor dem Zugriff von Dieben sicher sind. Gleiches gilt für Bargeld ab einem bestimmten Betrag. Die jeweiligen Entschädigungsgrenzen werden konkret im Vertrag genannt. „Sie können individuell unterschiedlich sein“, so Alexander Lührig. Ein Vergleich der Konditionen ist also durchaus angebracht. Gelten für Bargeld zum Beispiel 1.500 Euro als vereinbart, ist jeder Cent oberhalb dieser Grenze nur dann versichert, wenn er in einem Tresor liegt.
Nun einfach in den nächsten Bau- oder Schnäppchenmarkt zu fahren, weil es dort ein sicheres Behältnis mit Zahlenschloss und Stahlwänden gibt, ist in den meisten Fällen vergebene Liebesmüh. Die Vorgaben an den Wertschutzschrank umfassen unter anderem den Nachweis über „geprüfte Qualität“. Ein Anhaltspunkt dafür, verrät der Allianz-Experte, ist die Plakette der VdS-Schadenverhütung. Sie gibt Auskunft über das Produkt und – für die Versicherung oft entscheidend – den Widerstandsgrad. Schließlich soll es der Tresor Langfingern so schwer wie möglich machen. Informationen darüber, welches Modell für die eigenen Zwecke geeignet und vorgeschrieben ist, erteilt die Hausratversicherung.
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