ARAG präsentiert Business Aktiv
Manchmal sind es nur Kleinigkeiten, die einen Betrieb aus dem (finanziellen) Gleichgewicht bringen: Funkenflug löst ein Feuer aus oder die neue Maschine steht aufgrund eines lockeren Kabels mehrere Tage still. Die Folgen sind gerade für kleine Unternehmen fatal, wenn die Finanzdecke sehr dünn und der Versicherungsschutz löchrig ist. Zumindest im Punkt Absicherung sollten Unternehmen deshalb rechtzeitig reagieren und sich vor den wichtigsten Risiken schützen. Je individueller das Versicherungspaket geschnürt wird, desto besser.
Das weiß auch die ARAG Allgemeine Versicherungs-AG und hat deshalb speziell für kleine und mittelständische Betriebe, Selbständige, Freiberufler und Vereine die Linie Business Aktiv entwickelt. Sie deckt dank Geschäftsversicherung, Haftpflichtschutz, Ertragsausfallschutz und der schon 2008 eingeführten Individual-Rechtsschutz für Selbständige eine große Bandbreite ab.
Jede der Säulen ist modular aufgebaut, sodass die Versicherung ganz nach Bedarf gestaltet werden kann. Als Beispiel nennt die ARAG die Geschäftsversicherung. Hier stehen die Module Feuer-, Einbruchdiebstahl-, Leitungswasser, Sturm- und Hagel-, Glasbruch- sowie Elektronik- und Werksverkehrsversicherung zur Auswahl. Sie lassen sich beliebig zu einer perfekt auf das Unternehmen zugeschnittenen Versicherungslösung kombinieren.
„Die Kundenorientierung hatte für uns bei der Produktentwicklung klare Priorität“, erklärt Dr. Matthias Maslaton vom Vorstand der ARAG. Neben einem guten Preis-Leistungs-Verhältnis sei vor allem darauf geachtet worden, „dass der Versicherungsantrag anhand von wenigen Angaben ausgefertigt werden kann. Das ist durch die vielen Erweiterungsmöglichkeiten im gewerblichen Bereich keine Selbstverständlichkeit.“ Das trifft sicherlich auch auf die neuen Leistungsmerkmale zu, die bei der ARAG Business Aktiv greifen. Die gängigen Leistungen einer Versicherung wurden um eine Reihe von Services erweitert, bis hin zum Sicherheits-Check, bei dem vorhandene Alarmsysteme, Türen und Fenster kontrolliert werden, den Zugriff auf den ARAG Online Rechts-Service und die psychologische Soforthilfe nach einem Einbruchdiebstahl.
WestImmo Kunden werden an Bad Bank weitergeleitet
Seit gut vier Jahren haben unzählige Darlehensnehmer eine unheimlich große Angst davor, dass ihre Baufinanzierung vom Darlehensgeber verkauft bzw. an eine andere Bank oder an einen Finanzinvestor weitergereicht werden könnte. Damals strahlte die ARD in ihrer Sendung „Monitor“ einen Beitrag zum Thema Darlehensverkauf aus, mit welchem sie Angst und Schrecken verbreitete. Der schlecht recherchierte Beitrag lies vermuten, dass man als Darlehensnehmer in solch einem Fall mit hoher Wahrscheinlichkeit eine Zwangsvollstreckung bzw. eine Zwangsversteigerung in Kauf nehmen muss.
Derzeit ist die Angst vor derartigen Zwangsversteigerungen wieder besonders groß. Tausende von Darlehensnehmern haben die Befürchtung, dass sie schon bald ihr Eigenheim verlieren könnten. Es geht um ehemalige Kunden der WestImmo bzw. der westdeutschen Immobilienbank. Das Tochterinstitut der West-LB wird nämlich abgewickelt: Um die stark angeschlagene die Muttergesellschaft zu sanieren, wurde die Baufinanzierungssparte in eine Bad Bank ausgegliedert.
Die betroffenen Darlehensnehmer wurden bereits schriftlich informiert. Viele der Darlehensnehmer wissen jetzt nicht, was sie tun sollen. Dabei brauchen all diejenigen, die ihr Darlehen ordnungsgemäß bedienen, überhaupt keine Angst zu haben. So leicht gestaltet sich die Einleitung von Zwangsversteigerungsverfahren nämlich gar nicht. Nur wenn ein Darlehensnehmer mit mehreren Darlehensraten überfällig ist und dabei einem vergleichsweise hohen prozentualen Betrag (im Verhältnis zur ursprünglichen Darlehenssumme) an überfälligen Geldern angehäuft hat, kann eine Bank diesen Schritt gehen.
Alles in allem haben die WestImmo Kunden derzeit nichts zu befürchten – zumal hinter der Bad Bank kein aggressiver Finanzinvestor steckt. Wie die „Südwest Presse“ schreibt, wird die „Erste Abwicklungsanstalt“ (so der Name der Bad Bank) vom Bund, dem Land NRW sowie den Sparkassen Nordrhein-Westfalens getragen.
Eine vorzeitige Kündigung entsprechender Immobiliendarlehen ist übrigens nicht möglich: Die im Darlehensvertrag festgehaltenen Bedingungen gelten weiterhin - im Übrigen auch für den neuen Vertragspartner. Deshalb ist auch nicht zu befürchten, dass Zinssätze oder andere Vertragsmodalitäten verändert werden - dazu ist die Bad Bank nicht berechtigt.
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Jochen on 07/07 at 09:11 AM
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