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Dienstag, Juli 13, 2010

Honorarberatung wird selten nachgefragt

Honorarberatung zu Versicherungsfragen wird in der Bundesrepublik noch eher selten nachgefragt. Ginge es nach den Wünschen der Verbraucherschützer und teils auch der Politik, müsste sich daran grundlegend etwas ändern und die Provisionsberatung – sprich, der Vermittler wird vom Versicherungsunternehmen bezahlt – aufs Abstellgleis geschoben werden. Ob sich tatsächlich etwas an der Beratungsqualität ändern würde, ist fraglich. Das zeigt die Studie „Verbraucherschutz durch Vergütungsmodelle im Finanzvertrieb“.

Sie wurde vom IMWF Institut für Management- und Wirtschaftsforschung im Auftrag von gleich mehreren Assekuranzen erstellt: Zurich, Canada Life, Standard Life, Stuttgarter Versicherung und Volkswohl Bund. 2.088 Bundesbürger standen Rede und Antwort. Die Mehrheit, immerhin 72 Prozent, hatte es bislang mit einer Provisionsberatung durch Vermittler oder Makler zu tun. Die Honorarberatung steckt demgegenüber mit sieben Prozent quasi noch in den Kinderschuhen. Bis hierhin birgt die Umfrage noch keine Überraschungen, wohl aber einen aus Sicht der Versicherungen besorgniserregenden Wert: 27 Prozent lassen sich gar nicht beraten, weder von Honorarkräften noch von Vertretern oder Maklern.

Diese Gruppe – hauptsächlich Haushalte mit einem Einkommen von unter 1.000 Euro sowie Rentner und Pensionäre – weist eine vergleichsweise schlechte Versorgungsquote auf, insbesondere in den Bereichen Risiko- und Altersvorsorge. Verbraucher, die sich beraten lassen, bewegen sich unabhängig vom Vergütungsmodell auf einem weitgehend gleichen Niveau. Das trifft vor allem auf den Basisschutz zu, mit privater Haftpflicht, Hausrat- und Kfz-Kaskoversicherung. Die Abschlussquote liegt bei rund 70 Prozent und höher. Diejenigen, die keine Beratung nutzen, kommen hier nur auf einen Wert von knapp 40 Prozent.

Besonders auffällig sind die Unterschiede zwischen den drei Kundentypen im Bereich der privaten Altersvorsorge, konkret der Riester-Rente. Die Versorgungslücke liegt bei 90 Prozent (ohne Beratung), 70 Prozent (Provisionsberatung) und 50 Prozent (Honorarberatung). Damit bestätigt sich auch die Erfahrung der Verbraucher, dass die Riester-Rente bei Honorarberatern wesentlich öfter zur Sprache kommt als andere Vorsorgelösungen. Geht es allerdings um die Zufriedenheit mit der Beratung, liegen Vermittler und Makler deutlich vor den Beratern, die sich vom Kunden entlohnen lassen. Dass sie die Honorarberatung zukünftig durchsetzen wird, halten die Versicherungsunternehmen vorerst für unwahrscheinlich. Die Zahlungsbereitschaft und damit auch die Nachfrage seien zu gering.

Posted by Andre on 07/13 at 08:39 AM
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Baufinanzierung: Aufgepasst beim Vergleichen von Restschuldbeträgen

Ein Darlehensvergleich darf einfach nicht fehlen, wenn die Aufnahme eines Immobiliendarlehens angedacht ist. Schließlich geht es um hohe Darlehensbeträge – da ist es umso wichtiger, ein Darlehen mit niedrigem Zinssatz abzuschließen. Immerhin können selbst geringfügig aussehende Zinssatzunterschiede zu einem immensen finanziellen Vorteil führen.

Der Vergleich mehrerer Darlehensangebote kann auf unterschiedlichem Wege erfolgen. So bietet es sich beispielsweise an, die Zinssätze miteinander zu vergleichen. Auf einen Blick wird so ersichtlich, welche Kosten aus dem Darlehen resultieren. Eine andere Möglichkeit besteht darin, die Restschuldbeträge zu betrachten. Viele Darlehensnehmer machen hiervon Gebrauch: Sie wollen sehen, wie hoch die Restschuld nach einem bestimmten Zeitpunkt bemessen ist.

Im Grunde ist der Restschuldvergleich eine gute Sache: Ein kurzer Blick auf den Tilgungsplan reicht aus, um sagen zu können, wie es um die Schuldensituation zum Zeitpunkt X bestellt sein wird. Allerdings gilt es bei dieser Art von Vergleich gut aufzupassen. Gleich zwei Punkte müssen unbedingt berücksichtigt werden.

Da wäre erst einmal die Tatsache, dass Darlehen mit höherem Zinssatz, nach mehreren Jahren den niedrigeren Restschuldbetrag aufweisen. Der Grund ist simpel: Die höhere Darlehensrate bzw. Annuität erlaubt einen höheren Tilgungsanteil, weshalb ein größerer Betrag getilgt wird. Hier darf man sich nicht täuschen lassen: Der Restschuldbetrag ist zwar niedriger bemessen, aber dafür hat man auch höhere Raten errichtet. Folglich ist es wichtig, die monatliche Mehrbelastung auf die Laufzeit umzurechnen und ebenfalls zu berücksichtigen.

Des Weiteren gilt es zu wissen, dass die Tilgungspläne der einzelnen Banken nicht immer direkt vergleichbar sind. Zwar kann die Zinsbindung einzelner Darlehensangebote gleich bemessen sein, jedoch können deshalb unterschiedliche Tilgungszeiträume angesetzt werden. Einige Banken machen es sich leicht und ziehen die gesamte Laufzeit bzw. Zinsbindung zur Restschuldberechnung an. Die ermittelten Beträge werden in der Realität jedoch selten erreicht: Darlehensaufnahme (Beginn der Zinsbindung) und die Auszahlung (ab hier erfolgt frühestens die Tilgung) liegen oftmals mehrere Monate auseinander. Einige Banken berücksichtigen diesen Umstand. Um eine Vergleichbarkeit zu erzielen, ist es daher am besten, die wichtigsten Konditionsbestandteile heranzuziehen und die Restschuldbeträge selbst zu ermitteln. Dadurch wird eine Vergleichbarkeit gewährleistet.

Posted by Jochen on 07/13 at 08:38 AM
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