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Mittwoch, Juli 21, 2010

Privat “krank” im Basistarif!

Alternative für Selbständige

Sich selbständig zu machen wird bei den Einkunftsarten für die Besteuerung des Jahreseinkommens auf zweifache Weise betrachte: einmal selbständig tätig zu sein, wie ein Journalist, eine Kunsthandwerkerin oder auch ein Berufs-Sportler, oder aber sich mit einem Gewerbebetrieb um dauerhafte, legale Geschäfte mit Gewinnabsicht zu kümmern. Kümmern muss sich aber der auf diese Weise “Selbständige” auch um das allgemeine Berufs-, Freizeit- und Lebensrisiko, nämlich krank zu werden oder wegen eines Unfalls Arzt- und Klinikkosten oder auch Kosten für Medikamente zu verursachen.

Die Alternative zur gesetzlichen Krankenkasse oder zu den Ersatzkassen sind für Selbständige die Basistarife der privaten Krankenversicherer. Diesen Tarif können all diejenigen abschließen, die keinen gesetzlichen oder keinen sonstigen privaten Kranken-Versichertenschutz haben.

Mit der jüngsten Gesundheitsreform wurde der Basistarif zu einem Produkt der inzwischen als obligatorisch eingeführten allgemeinen Versicherungspflicht. Für die private Versicherungen bedeutet dies, dass sie im Wettbewerb mit den gesetzlichen Kassen und wegen einer gerechteren Kostenverteilung einen solchen Basistarif anbieten müssen. Bei der “Kalkulation der Beiträge” darf der Basistarif aber nicht teurer sein als die Beiträge zur gesetzlichen Krankenkasse und auch die Leistungen müssen ebenfalls vergleichbar sein.

Die Kosten

Der Basistarif für Erwachsene ist für Versicherte ab dem 21. Lebensjahr und seit Juli 2009 mit circa 550 Euro zu leisten. Dazu kommen noch die Beiträge zur Pflegeversicherung. Das entspricht dann auch dem Höchstbeitrag in der gesetzlichen Krankenkasse; nämlich 14,9 Prozent der Beitrags-Bemessungsgrenze BBG. Das ist das vergleichbare Einkommen eines Angestellten, bis zu dessen Höhe die KV-Beiträge mit jeweils dem festen prozentualen Beitrag steigen und ab diesem Einkommen bis zur Versicherungspflichtgrenze VPG gleich bleiben.

Wie wird abgerechnet?

Abgerechnet wird im Basistarif nicht über die Versichertenkarte, weil jeder Versicherte mit seinem Arzt oder dem Krankenhaus einen “Werkvertrag” oder auch einen “Werk-Lieferungsvertrag” vereinbart, auch wenn diese juristische Tatsache im Allgemeinen nicht deutlich wird, und der Versicherte zahlt die Liquidation des Arztes von seinem Konto und reicht die Belege bei seiner Versicherung zur vereinbarten Erstattung ein. Dabei müssen die Leistungen aus dem Basistarif denen der gesetzlichen Krankenversicherung entsprechen. Das sind im Wesentlichen Arztkosten, Medikamente, Krankenhausaufenthalte u.a.m.

...und die “Abkömmlinge”?

Mit Familie braucht jedes Familienmitglied in der privaten Versicherung eine eigene Police. Für Kinder bis 15 Jahre berechnen die Gesellschaften etwa 226 Euro im Monat. Männliche Jugendliche zwischen 16 und 20 Jahren zahlen etwa 246 Euro, junge weibliche Heranwachsende um die 275 Euro.

Wie bei der Kasko - der Selbstbehalt

Wie bei der Kasko oder auch der Teilkasko kann der Versicherte auch im Basistarif einen Selbstbehalt vereinbaren und den dann zwischen 300, 600, 900 und 1200 Euro jährlich. Davon raten aber Verbraucherschützer bei einem Basistarif ab, weil trotz Selbstbehalt in Durchschnitt keine Beiträge eingespart werden. Bei 600 Euro jährlichem Selbstbehalt dividiert durch 12 müsste der Basistarif um 50 Euro je Monat geringer sein, was im Einzelfall zu prüfen wäre… Eher keinen SB gilt vor allem bei versicherten Kindern, mit denen man gelegentlich und öfters zum Arzt geht oder gehen muss.

Posted by wob. on 07/21 at 08:47 PM
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Verbraucherrichtlinie erschwert Zinsvergleich bei der Baufinanzierung

Der Gesetzgeber hatte seine Gründe, die Verbraucherrichtlinie für Finanzwerbung zu überarbeiten. Etliche Geldinstitute hatten mit Top-Zinssätzen geworben, die für den Großteil der Kunden unerreichbar waren. Seit Juni ist diese Art der Werbung nicht mehr gestattet: Zinssätze, die in der Werbung angepriesen werden, müssen für mindestens zwei Drittel der Kundschaft tatsächlich zugänglich sein. Auf diese Weise sollten die Verbraucher besser geschützt werden.

Wie das „Handelsblatt“ berichtet, scheinen die neuen Vorgaben nicht so ganz zu zünden, wie es ursprünglich angedacht war. Dies gilt besonders für den Bereich der Baufinanzierung: Weil es vielen Banken zu riskant und teilweise auch zu aufwendig ist, Durchschnittszinssätze zu ermitteln, sehen sie von dieser Möglichkeit ab. Besonders gut wird dies im Internet ersichtlich: Von den Websites zahlreicher Banken und Baugeldvermittler sind die Zinssätze verschwunden. Anstatt Zinssätze zu nennen, werden die Kunden zur Kontaktaufnahme aufgefordert, um sich individuelle Angebote unterbreiten zu lassen.

In gewisser Hinsicht ist diese Entwicklung von großem Nachteil. Wenn es nämlich darum geht, eine Vorauswahl zu treffen, hat man es als Interessent sehr schwierig. Im Vorfeld lässt sich aufgrund der neuen Rahmenbedingungen nicht mehr sagen, welche Anbieter mit den besten Zinssätzen aufwarten. Folglich bleibt einem nur die Möglichkeit, Angebote direkt anzufordern. Dies ist jedoch zeitaufwendig.

Umso ratsamer ist es daher, möglichst frühzeitig auf einen oder am besten mehrere Baugeldvermittler zu setzen. Diese können den Löwenteil der Arbeit übernehmen: Man bespricht sein Finanzierungsvorhaben einmal, damit sich der Vermittler anschließend auf die Suche nach dem passenden Finanzierungspartner begeben kann. So spart man Zeit und zugleich wird der Finanzierungsdschungel anständig durchforstet.

Posted by Jochen on 07/21 at 01:19 PM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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