Ineas Autoversicherung: Experten raten zu Kündigung
Gegen Ende des vergangenen Jahres vergab „Stiftung Warentest“ an den Kfz-Versicherer Ineas gute Noten. Trotzdem wäre es wohl besser gewesen, sich besser nicht für diesen Versicherer zu entscheiden. Das Versicherungsunternehmen ist nämlich in eine ernsthafte wirtschaftliche Schieflage geraten: Der niederländische Versicherer, der auch in Deutschland aktiv ist und hier immerhin gut 50.000 Versicherungsnehmer zählen kann, ist finanziell stark angeschlagen. Das Unternehmen steht bereits unter Aufsicht der niederländischen Finanzverwaltung.
Für die Versicherungsnehmer ist dies keine erfreuliche Nachricht. Aufgrund der Finanzprobleme besteht das Risiko, dass der Versicherer im Schadensfall keine Leistungen erbringen kann. Wie das „Hamburger Abendblatt“ schreibt, ist das Risiko im Bereich der Kfz-Haftpflichtversicherung nicht ganz so groß bemessen. Der Versicherer ist einen Ausfallfonds angeschlossen, der im Notfall einspringt – wobei dem Versicherer in diesem Fall dennoch eine Nachzahlung in Höhe von bis zu 2.500 Euro drohen kann. Schlechter sieht es bei Schäden aus, die in den Bereich der Vollkasko-Versicherung fallen. Dort gibt es keinen Ausfall- oder Notfallfonds.
Mehrere Versicherungsexperten haben den Ineas Kunden schon dazu geraten, das Versicherungsverhältnis zu beenden und ihr Fahrzeug besser bei einem anderen Anbieter zu versichern. Allerdings ist dies leichter gesagt als getan, was vorrangig an der Rechtslage liegt. Diesbezüglich stößt man auf Widersprüche. Einige Experten meinen, dass eine Kündigung nicht zulässig ist, solange der Versicherer keine Insolvenz anmeldet. Andere glauben an die Wirksamkeit einer Sonderkündigung, wenn sich die finanzielle Lage des Versicherer signifikant verschlechtert hat und berufen sich dabei auf §314 BGB.
Eine der sichersten Lösungen besteht darin, sich an einen Kfz-Versicherer zu wenden, der trotz eines anderen bestehenden Versicherungsverhältnisses einen Schutz anbietet. Einige Versicherer tun dies und bieten sogar eine Beitragsrückerstattung, sollte die Sonderkündigung doch nichts rechtens gewesen sein.
KFZ-Versicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
