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Montag, Juli 26, 2010

Ferienjobs gut versichert?

Viele Schüler jobben in den Sommerferien, um ihr Taschengeld aufzubessern - doch über möglicherweise zu zahlende Abzügen denken dabei die Wenigsten nach. So stellt sich die Frage, ob es für Schüler eine Verpflichtung gibt, für ihren Ferienjob Sozialabgaben zu zahlen. Der Pinneberger AOK-Geschäftsstellenleiter Jürgen Schröder hat dazu im “Hamburger Abendblatt” gesagt, dass in der Regel davon auszugehen ist, dass Schüler bis zu 2 Monaten (oder 50 Arbeitstagen) sozialabgabenfrei arbeiten dürfen. Das ist vollkommen unabhängig von den wöchentlichen Arbeitsstunden und ihrem Verdienst. Sofern der Schüler also schon in den Osterferien arbeitet, stehen ihm in den Sommerferien weniger Tage zur sozialabgabenfreien Arbeit zur Verfügung. Bei Schulabgängern gibt es diese Regelung nicht, denn wenn sie ihr Abschlusszeugnis erhalten, ist ihre Schulzeit offiziell zu Ende und sie gehören nicht mehr zum Kreis der Schüler. Somit entfallen auch dementsprechende Vorschriften. Sollten sie eine Beschäftigung annehmen, ist diese immer sozialversicherungspflichtig. Die einzige Ausnahme stellen Minijobs dar, bei denen sie nicht mehr als 400 Euro im Monat verdienen. Diejenigen, die nach Abschluss der Schule ein Studium aufnehmen, können 50 Arbeitstage als Vollzeitkraft sozialabgabenfrei arbeiten. Alle Schüler und Studenten sind bei Ferienjobs durch die gesetzliche Unfallversicherung abgesichert. Diese kann nicht nur bei Unfällen am Arbeitsplatz in Anspruch genommen werden, sondern auch bei Unfällen auf dem Hin- und Rückweg zur und von der Arbeitsstelle.

Posted by Saskia on 07/26 at 09:23 AM
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