Advanced Search

August 2010
S M T W T F S
1 2 3 4 5 6 7
8 9 10 11 12 13 14
15 16 17 18 19 20 21
22 23 24 25 26 27 28
29 30 31        

Syndication


Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Freitag, August 06, 2010

Versicherungstipps für Berufseinsteiger

Mit Beginn der Ausbildung steht die Frage im Raum, welche Versicherungen benötigt werden, sowohl für die private Altersvorsorge als auch den Risikoschutz. Für die Branche ist das der ideale Zeitpunkt, auf ihre Angebote hinzuweisen. „In den nächsten Wochen werden sich jungen Menschen vor Angeboten der Versicherer kaum noch retten können“, weiß Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten (BdV). Damit sich Auszubildende und Studierende nicht von Anfang an verzetteln oder zu Verträgen überreden lassen, die sie noch gar nicht benötigen, hat der BdV die Broschüre „Gut versichert in Ausbildung und Studium“ neu aufgelegt. Das 39 Seiten umfassende Heft ist kostenlos beim Bund der Versicherten (www.bundderversicherten.de) erhältlich.

Angesichts eines eher schmalen Geldbeutels sollten sich Berufseinsteiger sehr gut informieren, welche Policen sie unterschreiben. Nur so ist gewährleistet, dass der erste eigene Lohn nicht für teure Verträge draufgeht und wichtige Policen wie die Berufsunfähigkeitsversicherung auf der Strecke bleiben. Das perfekte Rundum-Sorglos-Paket, das viele Versicherungen der jungen Kundschaft versprechen, macht dabei häufig keinen Sinn und ist teilweise deutlich teurer als gute Einzelverträge. Darauf weisen auch die Verbraucherzentralen hin. Sie raten wie der BdV nach günstigen Singletarifen zu fragen und sich überflüssige Verträge gar nicht erst aufdrängen zu lassen. Dazu gehört aus Sicht der Verbraucherschützer unter anderem die Kapitallebensversicherung.

Empfohlen wird hingegen eine private Haftpflichtversicherung. Sie gilt als unverzichtbar. Gleiches trifft auf die Berufsunfähigkeitsversicherung zu, auch wenn dieser Schutz – immer abhängig von Beruf und gesundheitlichen Einschränkungen – nicht unbedingt günstig zu haben ist. Allerdings: Je eher eine BU-Police abgeschlossen wird, desto niedriger die Beiträge. Ergänzen lässt sich der Berufsunfähigkeitsschutz durch eine Unfallversicherung. Zu ihr wird geraten, wenn der finanzielle Spielraum ausreichend Luft lässt. In puncto private Altersvorsorge gehört die Riester-Rente zu den absoluten Favoriten, weil sie vom Staat mit Zulagen gefördert wird. Berufseinsteiger profitieren zudem von einem einmaligen Bonus, mit dem das Sparen für das Alter schmackhaft gemacht werden soll.

Posted by Andre on 08/06 at 03:44 PM
VersicherungenAltersvorsorgeBerufsunfähigkeitHaftpflichtWissenswertes • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

Baufinanzierung: Möglichkeit der Sondertilgung darf nicht fehlen

Immobiliendarlehen ist nicht gleich Immobiliendarlehen. Heutzutage existieren unzählige Möglichkeiten, um eine Finanzierung zu gestalten und an die persönlichen Bedürfnisse anzupassen. So ist es beispielsweise möglich, ein Recht auf Sondertilgungen zu vereinbaren. Eine entsprechende Darlehensoption erlaubt es, außerplanmäßige bzw. zusätzliche Tilgungen zu leisten. Es kann nicht nur durch Zahlung der Darlehensraten getilgt werden – pro Jahr darf ein größerer Einmalbetrag auf das Darlehenskonto eingezahlt werden, um dadurch die Restschuld zu verringern.

Die Auswirkungen, die Sondertilgungen mit sich bringen, sind auf gar keinen Fall zu unterschätzen. Viele Banken legen in ihren Darlehensverträgen fest, dass eine Sondertilgung mindestens 1.000 Euro betragen muss – schon mit diesem vergleichsweise kleinen Betrag lässt sich der Restschuldbetrag stark beeinflussen. Auf die Darlehensrate nehmen entsprechende Tilgungsleistungen zwar keinen Einfluss, jedoch bringt die Verringerung des Restschuldbetrags den Vorzug mit sich, dass die Restlaufzeit der Finanzierung verkürzt wird. Dabei gilt es die Auswirkungen nicht zu unterschätzen: Selbst wenn während der Zinsbindung lediglich ein paar Sondertilgungen geleistet werden, ist es häufig möglich, die Gesamtfinanzierungsdauer um mehrere Jahre zu verkürzen.

Um entsprechende Tilgungen leisten zu dürfen, muss jedoch erst einmal die Möglichkeit gegeben sein. Selbst heutzutage gibt es immer noch Banken, die ihren Kunden das Recht auf Sondertilgung nicht automatisch einräumen. Unter Umständen muss erst eine Darlehensoption gewählt werden. Diese kann die Finanzierung verteuern: So manche Bank lässt es sich nicht nehmen, einen Zinsaufschlag zu berechnen.

Was dieses Thema betrifft, so gilt es genau zu rechnen. Am besten ist es natürlich, wenn eine Bank günstiges Baugeld anbietet und zugleich das Recht zur Leistung von Sondertilgungen einräumt, ohne dass ein Zinsaufschlag berechnet wird. Außerdem muss der Tilgungsspielraum gar nicht so groß bemessen sein: Einige Banken erlauben Sondertilgungen in Höhe von 10 Prozent (auf Basis des ursprünglichen Darlehensbetrags), nehmen jedoch im Gegenzug hohe Zinsaufschläge vor. Dabei sind 3 bis 5 Prozent meist vollkommen ausreichend.

Posted by Jochen on 08/06 at 09:41 AM
Immobilien • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 1 pages

Name:

Email: (optional)

URL: (optional)

Smileys

Persönliche Daten merken

Bei Folge-Kommentaren benachrichtigen?