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Samstag, August 07, 2010

Erbbauvertrag: Nicht für jedermann geeignet

Baugrund ist in einigen Regionen sehr teuer geworden. Teilweise trifft man auf erschreckend hohe Grundstückspreise, besonders in den wirtschaftlich starken Metropolregionen. Dasselbe gilt für Regionen, die landschaftlich besonders schön gelegen sind, etwa die Bodensee-Region: Preise von 400 Euro pro Quadratmeter Bauland sind keine Seltenheit.

Damit sich nicht nur Vermögende den Erwerb entsprechender Grundstücke leisten können, gehen in diesen Regionen zunehmend mehr Städte und Gemeinden dazu über, sogenannte Erbaugrundstücke anzubieten. Diese Grundstücke zeichnen sich durch einen niedrigen Preis aus und werden deshalb besonders gerne Familien angeboten, um ihnen somit den Traum vom Eigenheim zu erfüllen.

Die niedrigen Kosten beruhen vorrangig auf der Tatsache, dass der Bodengrund gar nicht gekauft, sondern vielmehr gemietet wird - und das unter besonderen Bedingungen. Üblicherweise werden sogenannte Erbpachtverträge auf Dauer von 99 Jahren geschlossen. Die Bauherren haben also nicht zu befürchten, dass ihnen der Mietvertrag gekündigt wird und sie plötzlich ohne Grundstück dastehen.

Obwohl die vergleichsweise niedrigen Erpachtzinsen (so bezeichnet man diese spezielle Form der Miete) meistens nicht mehr als 200 bis 300 Euro pro Monat betragen und man somit um einen teuren Grundstückskauf herumkommt, gilt es sich trotzdem gut zu überlegen, ob man diesen Weg tatsächlich gehen möchte. Gleich zwei Punkte sprechen gegen den Erbbauvertrag. Da wäre erst einmal die Tatsache, dass die Bedeutung des langzeitlichen Mietaspekts nicht zu unterschätzen ist: Im Lauf der Jahre können sich die Mietzahlungen auf einen stolzen Betrag summieren. Des Weiteren wird man nicht Eigentümer des Grundstücks: Man selbst wird das Auslaufen des Vertrags wohl nicht erleben, die Kinder oder Enkelkinder hingegen schon – und dann stellt sich die Frage, was mit dem Gebäude geschieht, das sich auf einem fremden Grundstück befindet.

Posted by Jochen on 08/07 at 07:00 AM
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