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Freitag, August 27, 2010

Versicherungen und Scheidung: Rechtzeitig die Policen durchforsten und neu ordnen

Der Versicherungsordner ist vermutlich das Letzte, an das zwei Menschen denken, wenn sie sich scheiden lassen. Doch es führt kein Weg daran vorbei. Damit beide auch weiterhin den bisherigen Versicherungsschutz genießen, müssen die Policen rechtzeitig durchforstet und neu geordnet werden. Dass dafür unter Umständen tief in die Tasche gegriffen werden muss, ist leider unvermeidbar. Soll zum Beispiel eine private Rentenversicherung aufgeteilt werden, lassen sich die Unternehmen den Aufwand bezahlen.

„Jetzt haben sogar Richter den Gesellschaften zugestanden, bis zu 500 Euro zu kassieren“, erklärt Lilo Blunck, Vorstandsvorsitzende des Bundes der Versicherten. (BdV). Sie bezieht sich auf ein Urteil des Oberlandesgerichtes Stuttgart (Aktenzeichen 15 UF 120/10). Die Teilungskosten für einen Versicherungsvertrag belaufen sich demnach auf mindestens 100 Euro. Im Höchstfall müssen die Noch-Ehepartner 500 Euro berappen. Immerhin: Es besteht die Möglichkeit, Rechtsbeschwerde gegen diesen Beschluss einzulegen.

Abgesehen davon, dass die Policen gegebenenfalls geteilt werden müssen, gibt es vor einer Scheidung noch eine Reihe weitere Punkte, auf die geachtet werden muss. Der BdV hat dazu eine Liste erarbeitet, welche Verträge das Paar schon in der Trennungsphase ändern lassen bzw. neu abschließen sollte. An erster Stelle nennen die Experten die Lebensversicherung. Sie werde oft übersehen. Hier geht es schlicht darum, das Bezugsrecht zu ändern und die Frage zu klären, wer Anspruch auf das Geld hat, sollte der Versicherungsnehmer versterben.

Neue Verträge sind nötig, geht es um die Hausrat- und die Privathaftpflichtversicherung. „Die Hausratpolice bleibt prinzipiell beim Versicherungsnehmer“, so der Bund der Versicherten. Der Partner respektive die Partnerin muss sich dementsprechend um einen eigenen Vertrag bemühen. Ähnlich verhält es sich bei der privaten Haftpflichtversicherung. Handlungsbedarf besteht darüber hinaus bei der Krankenversicherung. Wer in der gesetzlichen Krankenkasse bislang beitragsfrei mitversichert war, muss selbst zahlendes Mitglied werden. Bei privaten Krankenversicherungen, so der BdV, sollten Verträge, über die beide versichert sind, aufgeteilt werden, damit nicht über den Partner abgerechnet werden muss. Dadurch werden beide eigenständige Versicherungsnehmer.

Posted by Andre on 08/27 at 09:15 AM
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Keine Angst vor Forwarddarlehen

Das Thema Anschlussfinanzierung gilt für einen großen Teil der Immobilieneigentümer als unausweichlich. Denn nur wenigen gelingt es, ihr Immobiliendarlehen innerhalb der ersten Zinsbindung in voller Höhe zurückzuholen. Zumeist müssen ein bis zwei Anschlussfinanzierungen vorgenommen werden. Gemeint ist die Ablösung des Restschuldbetrags durch neue Darlehen.

Die Verlängerung einer Immobilienfinanzierung birgt gewisse Risiken, unter anderem auch ein Zinsrisiko. Schließlich können sich die Hypothekenzinsen im Lauf der Zeit verändern – und ggf. auch steigen. Deshalb bietet es sich an, attraktive Darlehenskonditionen rechtzeitig zu sichern, um später von ihnen profitieren zu können.

Mit einem sogenannten Forwarddarlehen ist dies besonders gut möglich. Ein Forwarddarlehen erlaubt es, den Zinssatz für eine spätere Finanzierung schon bis zu dreieinhalb Jahre vor der eigentlichen Umfinanzierung zu sichern. So gesehen müsste das Interesse derzeit sehr groß sein, schließlich waren die Hypothekenzinsen seit der Nachkriegszeit noch nie so günstig.

Allerdings ist dennoch eine gewisse Zurückhaltung zu spüren, was vor allem am sogenannten Forwardaufschlag liegt. Die Aufschläge haben in den letzten Wochen deutlich angezogen, weshalb einige Interessenten verunsichert sind. Die Funktionsweise eines solchen Aufschlags ist relativ simpel: Für jeden Monat bis zum Zeitpunkt der Umfinanzierung wird ein Aufschlag auf den Grundzins berechnet. Nehmen wir an, die aktuellen Hypothekenzinsen liegen bei 3,3 Prozent nominal, der Forwardaufschlag liegt bei 0,03 Prozent pro Monat und das bestehende Immobiliendarlehen soll in einem Jahr abgelöst werden. In diesem Fall würde sich der gesamte Aufschlag auf 0,36 Prozent (0,03 Prozent mal 12 Monate) belaufen, sodass der Darlehenszins bei 3,66 Prozent nominal liegt.

Dieser Aufschlag wirkt zunächst einmal abschreckend. Allerdings sind hohe Forwardaufschläge auch ein Signal: Die Marktteilnehmer (vor allem Banken) rechnen mit steigenden Zinsen. Somit ist es erst recht interessant, sich mit dieser Thematik zu beschäftigen und ggf. auch ein Darlehen abzuschließen. Denn sollten die Hypothekenzinsen erst einmal anziehen, kann der Zinsanstieg noch wesentlich größer ausfallen.

Posted by Jochen on 08/27 at 09:11 AM
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