Neuer Berufsunfähigkeitsschutz der Zurich
Die Zurich Versicherung hat die Konditionen für ihre Berufsunfähigkeitsversicherung überarbeitet und bringt ab sofort ein neues Modell ihrer Police auf den Markt. Ziel ist es, die tatsächlichen Risiken und die Art der Beschäftigung bei der Beitragskalkulation noch genauer berücksichtigen zu können. Dank dieser risikogerechteren Einstufung wird es für viele Interessenten künftig deutlich günstiger, sich gegen die Folgen von Berufsunfähigkeit zu versichern.
Die Prämie orientiert sich zum Beispiel an der beruflichen Qualifikation des Kunden, dem Anteil der reinen Bürotätigkeit und der Führungsspanne. Jedes dieser Kriterien wirkt sich positiv auf den Versicherungsbeitrag aus. Darüber hinaus wurden 450 Berufe in eine bessere, sprich günstigere Gruppe eingestuft und erhalten 150 davon einen umfassenderen Schutz. „Insgesamt erhalten mehr als 25.000 Berufe eine preisliche Verbesserung in der Grundeinstufung“, erklärt die Zurich.
Von den Neuerungen profitieren u.a. Versicherungsnehmer, die einen Meisterbrief oder einen Fachwirtabschluss vorweisen können. Die Assekuranz stuft sie besser ein. Positiv wirken sich die Veränderungen zudem auf diejenigen aus, die in künstlerischen Berufen tätig sind, ob nun Grafiker, Fotografen oder Designer. Sie blieben bei der Berufsunfähigkeitsversicherung bislang häufig außen vor und können sich jetzt erstmals absichern. Dieser Schutz gilt ab sofort für alle versicherbaren Berufe bis zum 67. Lebensjahr und kann bei Bedarf sowie abhängig von der ausgeübten Tätigkeit auch verlängert werden.
Versicherte, die körperlich bis schwer körperlich tätig sind, darunter fallen unter anderem Dachdecker und Köche, müssen künftig auch nicht mehr mit einer abstrakten Verweisung rechnen. Es sei denn, sie wollen die Klausel in ihren Vertrag aufnehmen und dadurch 20 Prozent Prämie sparen. Dann ist es der Zurich gestattet, im Schadenfall zu prüfen, ob dem Kunden ein anderer, gleichwertiger Beruf nahegelegt werden kann. „Dieser sollte mit der zuletzt ausgeübten Tätigkeit vergleichbar sein und vom Versicherungsnehmer auch ausgeübt werden können“, so das Unternehmen.
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Andre on 09/30 at 11:09 AM
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Diese Wasserschäden deckt die Hausratversicherung ab
Eine Hausratversicherung schützt den Hausrat vor zahlreichen Gefahren. Allerdings kommt es relativ häufig vor, dass Versicherungsnehmer über den genauen Umfang nicht Bescheid wissen. Besonders wenn es um Wasserschäden geht liegen häufig Fehlannahmen vor. Versicherungsnehmer versuchen Schäden über ihren Versicherer zu regulieren, die gar nicht im Versicherungsumfang enthalten sind. Die Folge sind Streitigkeiten, die sich im Grunde hätten vermeiden lassen.
Gerade bei den Wasserschäden lassen sich unzählige Schadensursachen ausmachen bzw. kann das Wasser unterschiedlichsten Ursprungs sein. Allerdings sind ausschließlich Schäden versichert, die auf austretendes Frischwasser (Leitungswasser) und Abwasser zurückzuführen sind. Hierbei muss es sich um Leitungsschäden handeln: Nur wenn Frisch- oder Abwasser aus den gebäudeeigenen Wasserleitungen austreten, bestehen Aussichten, den entstandenen Schaden über die Hausratversicherung regulieren zu können.
Beschädigte Rohre sowie technische Defekte an Verbindungselementen (zum Beispiel am Anschluss einer Waschmaschine) sind Ursachen, die zu einem Wasserschaden führen können, bei denen eine Regulierung über die Hausratversicherung möglich ist. Alle anderen Arten von Wasserschäden gelten nicht als versichert.
So wird häufig angenommen, dass das Austreten von Reinigungswasser (das zum Beispiel aus umgekippten Putzereimern stammt) ebenfalls als versichert gilt. Diese Annahme ist jedoch falsch - im Schadensfall braucht der Versicherer nicht zu zahlen. Dasselbe gilt auch für Hochwasser: Gerade bei Katastrophen wie sie sich derzeit in einigen Teilen Brandenburgs und Sachsens abspielen, bietet die Hausratversicherung keinen Schutz. Gegen derartige Risiken muss ein gesonderter Versicherungsschutz abgeschlossen werden.
Wer bei Wasserschäden auf Nummer sicher gehen möchte und nicht nur gegen austretendes Frisch- und Abwasser versichert sein möchte, erweitert seine Versicherung am besten um einen Elementarschadenschutz. Gegen einen Aufpreis von ca. 30 bis 50 Euro pro Jahr ist es je nach Risiko-Eintrittswahrscheinlichkeit möglich, Risiken wie Hochwasser und Sturmflut ebenfalls zu versichern.
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Jochen on 09/30 at 10:03 AM
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