Langfristige Hypothekenzinsen sind deutlich gesunken
Kaum zu glauben aber wahr: Obwohl schon im Juli ein Rekordtiefstand bei den Hypothekenzinsen erreicht wurde, hat sich der Zinsrückgang fortgesetzt. Wer in naher Zukunft ein Immobiliendarlehen aufnehmen möchte, darf daher allen Grund zur Freude haben - so günstig waren Immobiliendarlehen noch nie.
Allerdings fällt auf, dass die Hypothekenzinsen nicht gleichmäßig gesunken sind. Die Wahl der Zinsbindung nimmt einen entscheidenden Einfluss auf den Zinssatz. Am schwächsten ist der Zinsrückgang bei den kurzen Zinsbindungen ausgefallen. Im August sind Hypothekendarlehen mit einer Laufzeit von 5 Jahren nur ca. 0,1 Prozent günstiger geworden. Wesentlich stärker fällt der Rückgang bei Darlehen mit 15-jähriger Zinsbindung aus - um rund 0,4 Prozent sind die Zinsen hier gefallen.
Für den Großteil der potentiellen Darlehensnehmer ist diese Entwicklung zweifelsfrei von Vorteil. Immerhin macht sie die Wahl langfristiger Darlehen umso attraktiver. Denn nicht selten entscheiden sich Darlehensnehmer für relativ kurze Zinsbindungen, um somit von besonders niedrigen Zinssätzen profitieren zu können - obwohl sie ihre Finanzierung dann früher umschulden müssen und somit ein höheres Zinsrisiko eingehen. Dementsprechend ist es umso erfreulicher, wenn die langfristigen Zinsen stärker als die kurzfristigen Zinsen sinken. In solch einem Fall verringert sich der Zinsvorteil kurzer Laufzeiten, weshalb es sich noch mehr lohnt, auf Darlehen mit langer Zinsbindung zu setzen.
Eine ähnliche Entwicklung gab es übrigens auch im Jahr 2006. Teilweise waren die langfristigen Zinsen sogar günstiger als die kurzfristigen Zinsen. Banker sprechen in solch einem Fall von einer inversen Zinsstrukturkurve. Diese ist besonders für angehende Umschulder interessant, die ein Forwarddarlehen aufnehmen möchten: Bei einer inversen Zinsstrukturkurve fallen die sogenannten Forwardaufschläge besonders niedrig aus, sodass auch bei späten Umschuldungszeitpunkten von niedrigen Zinssätzen profitiert werden kann.
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Jochen on 09/02 at 10:25 AM
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Qualifikationsbonus beim BU-Schutz
BU-Vorsorge Premium nennt sich die neue Berufsunfähigkeitsversicherung der Continentale. Sie unterscheidet sich von anderen Policen vor allem durch die noch differenziertere Beitragsberechnung. Dazu wurde die Zahl der Berufsgruppen auf sechs erhöht und gleichzeitig ein Qualifikationsbonus eingeführt. „Mit dieser Betrachtungsweise können wir im Sinne des Versicherten bei vielen Berufen noch attraktivere Beiträge anbieten“, so Continentale-Vorstandsmitglied Heinz Jürgen Scholz.
Gehört der ausgeübte Beruf seit jeher zu den klassischen Prämienmerkmalen einer BU-Versicherung, wurde die berufliche Qualifikation bislang wenig oder gar nicht berücksichtigt. Das hat die Continentale in ihrem System jetzt geändert. Sollte ein Interessent in seinem Beruf zum Beispiel einen Meistertitel haben, hauptsächlich Aufsichtstätigkeiten übernehmen oder die meiste Zeit am Schreibtisch verbringen, wird der Vertrag gegebenenfalls günstiger, ohne dabei die wichtigsten Qualitätsmerkmale einer Berufsunfähigkeitsversicherung außer Acht zu lassen.
Dazu gehört bei der BU-Vorsorge Premium der Verzicht auf eine abstrakte Verweisung. „Das heißt, dass wir von dem Betroffenen nicht verlangen, irgendeine andere berufliche Tätigkeit aufzunehmen, um weiterhin Geld zu verdienen“, so Heinz Jürgen Scholz. Darüber hinaus ist der Versicherungsschutz flexibel anpassbar. Bei Heirat oder der Geburt eines Kindes lässt sich problemlos eine höhere Rentensumme vereinbaren. Sollte andererseits das Geld einmal knapp werden, kann der Vertrag vorzeitig beitragsfrei gestellt und innerhalb eines Jahres wieder aufgenommen werden, ohne dass eine neue Gesundheitsprüfung nötig wäre.
Wie wichtig eine solide Berufsunfähigkeitsversicherung ist, wird von vielen nach wie vor unterschätzt. 75 Prozent sind nicht oder nicht sinnvoll gegen die Folgen von Berufsunfähigkeit versichert. Das mag an veralteten Vorstellungen liegen. Viele gehen davon aus, dass nur Rückleiden oder Unfälle zu Berufsunfähigkeit führen. Dabei sind in erster Linie psychische Leiden der Auslöser. Zudem halten es nur 13 Prozent für wahrscheinlich, berufsunfähig zu werden. Eine gefährliche Einschätzung, weiß auch Heinz Jürgen Scholz: „Wir empfehlen vor allem jungen Menschen, sich möglichst früh gegen die Risiken einer Berufsunfähigkeit abzusichern.“ Dazu bietet die Continentale die starterVorsorge BU Premium, die später in einen Vertrag mit regulärer Laufzeit überführt werden kann.
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Andre on 09/02 at 10:21 AM
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Die Eine-Million-Dollar-Police für Haare
Während sich Normalverdiener Gedanken um die private Altersvorsorge und die Zukunft des Gesundheitssystems machen, haben Stars und Sternchen offenbar ganz andere Sorgen. Weshalb sonst lässt man sich seine 90 Zentimeter lange Lockenpracht mit einer Million US-Dollar versichern? Unterschrieben hat den Vertrag das Kosmetik-Unternehmen „Head & Shoulders“ - für einen ihrer Werbestars, den Football-Profi Troy Polamalu. Realisiert werden derlei Policen allerdings nicht vom Makler nebenan. Dafür gibt es Spezialisten wie die Londoner Versicherung Llyods.
Der Footballer, der mit den Pittsburgh Steelers bereits zwei Mal den Superbowl gewann, hat die Matte zum Markenzeichen werden lassen. Damit ist der beliebte Sportstar, an dessen Haaren sich schon Dutzende Gegner zupfend und ziehend zu schaffen gemacht haben, der ideale Werbeträger für ein Anti-Schuppenshampoo. Ob der NFL-Profi unter Schuppen leidet, sei dahingestellt. Für Troy Polamalu sind seine Haare ohnehin eher eine Reminiszenz an seine samoanische Abstammung. Nichtsdestotrotz hegt und pflegt er die Pracht. Welche Essenzen und Cremes er seinen Locken gönnt, verrät er allerdings nicht.
Und genau da liegt aus Sicht der Versicherung die größte Gefahr: Der Neid von Männern und Frauen, die auch gerne 90 Zentimeter lange, gesunde und kräftige Haare hätten. Dass die Locken während der Spiele in Mitleidenschaft gezogen oder gar ausgerissen werden könnten, wird vermutlich ebenfalls in den Versicherungsbedingungen berücksichtigt worden sein. Wie der Vertrag genau aussieht, darüber bewahren alle Seiten Stillschweigen. Bekannt ist nur, dass der Mann mit den Eine-Million-Dollar-Haaren täglich 45 Minuten braucht für Waschen, Fönen und Pflege. Dabei vergleicht sich Troy Polamalu mit japanischen Samurai und mongolischen Kriegern, die sich wohl auch Sorgen um ihre Haare machten.
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Andre on 09/01 at 11:15 AM
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Das Leben - ein Berufs-Risiko
Wenn der Ehemann und Papa zum Schaffen geht, hat so mancher Betriebsinhaber oder Firmengründer oder Handwerksmeister mit eigenem Betrieb ein ganz spezifisches Risiko; sei ‘s auf dem Dach, am Elektro-Kasten, auf der Autobahn oder auf dem eigentlich sicheren Gerüst. Je höher das allgemeine oder das spezifische Berufs- und Arbeitsrisiko, desto dringender ist es, die Familie vor ‘Unterhaltsaufall’ zu versichern, auch wenn man den “größten anzunehmenden Unfall”, den Super GAU, nicht denken mag.
Eine Risiko-Lebensversicherung ist bestens und günstig geeignet und eigentlich absolut notwendig, um den Partner, die Kinder und auch den Betrieb für den Ernstfall vor dem finanziellen Aus abzusichern. Ein Vertrag mit individuellem Leistungsumfang im Schadensfall bietet einfachen und günstigen Schutz. Ist vorübergehend die Liquidität für andere Zwecke erforderlich, kann die Police beitragsfrei gestellt oder auch gekündigt werden. Die Leistung aus einer Risiko-Leben ist klar definiert: Im Todesfall des Versicherten fließt die vereinbarte Versicherungssumme an den oder die Anspruchsberechtigten, wenn der Versicherungsschein vorhanden ist, wenn die Beiträge bezahlt sind, eine amtliche Sterbeurkunde vorgelegt wird und wenn ärztliches Zeugnis die Todesursache bestimmt hat.
Risiko nach persönlichem Status
Meist werden mit der Risiko-Leben Laufzeiten vereinbart, während denen der Versicherte mitten im Leben steht, Familie und Firma noch jung sind und der Versorger der Auffassung ist, das Todesfall-Risiko abzudecken. Ist der wirtschaftliche Status des Versicherten mehrjährig bereits gefestigt, kann eine Risiko-Lebensversicherung zum Ende eines jeden Versicherungsjahres gekündigt werden. Eine Verzinsung der geleisteten Beiträge erfolgt jedoch nicht, weil diese Art der Todesfall-Versicherung eben nicht auf ein Schlussalter mit Erlebensfall-Zahlung vereinbart wird. Wird die laufende Prämie’ unterjährlich’ geleistet, gilt eine Kündigungsfrist von einem Monat immer zum nächsten Beitragszahlung.
360 Kalendertage sind ein Jahr
Für Beginn und Laufzeit einer solchen Versicherung muss das Versicherungsjahr nicht mit dem Kalenderjahr deckungsgleich sein, sondern kann mit Antrag beginnen. Alternativ zur möglichen Kündigung - mit der Konsequenz fehlender Deckung des Risikos - kann die Beitragszahlung ausgesetzt werden. Der Versicherer kalkuliert auf den bis dahin eingezahlten Beiträgen und angefallenen Überschussanteile eine neue, dann eben kleinere Versicherungssumme. Auch wenn sich damit der Versicherungsschutz verringert, bleibt trotzdem eine wie auch immer hohe Grundversorgung erhalten. Wird man von den Beiträgen befristet freigestellt, fallen keine zusätzliche Kosten an.
Der Beitrag für den Versicherungsschutz kann aber auch anders gesenkt werden. Da ist zum einen die Todesfall-Summe, die reduziert werden kann, wodurch sich der Beitrag verringert, wobei das ‘Risiko’ zwar bleibt, für den Versicherer aber nicht mehr so hoch ist. Auch kann mit derselben Wirkung geringerer Beitrage die Laufzeit verkürzt werden, weil beim Versicherten dessen wirtschaftliche Zukunft klarer erkennbar und auch sicherer ist.
Damit nichts schief geht
Hat der Versicherungsnehmer noch Folgebeiträge zu leisten, kann er sich davon auf schriftlichen Antrag beim Versicherer für die Zukunft von dieser Pflicht befreien lassen. In der Folge wird die ursprünglich vereinbarte Versicherungsleistung auf eine beitragsfreie Versicherungsleistung nach unten korrigiert.
Bei individuellem Wunsch ist es möglich, dass auf Antrag die Versicherung innerhalb eines Jahres ohne Gesundheitsprüfung wieder wirksam wird. Die laufenden Beiträge sind übrigens im Zusammenhang mit der Einkommensteuer als Sonderausgaben ganz oder anteilig - je nach Höhe alle Lebensversicherungsbeiträge - absetzbar.