Unfallversicherung
Dienstag, Juli 17, 2007
Verbesserte Unfall-Pflegerente bei der AXA
Für mehr Sicherheit und bessere Leistungen nach einem Unfall wurde nun bei der AXA Versicherung eine neue Unfall-Pflegerente mit vergrößertem Leistungsumfang eingeführt:
Für Menschen im Alter von 60 Jahren kostet die Einstiegsstufe der Versicherung ungefähr 16 EURO im Monat. Das garantiert aber eine lebenslange monatliche Rente von 500 bis 2.500 EURO, nachdem der Versicherte nach dem Unfall in eine Pflegestufe eingestuft worden ist. Außerdem werden unfangreiche Hilfestellungen nach dem Unfall geboten.
Der Versicherte bekommt die Leistungen der AXA lebenslang, wenn er nach 36 Monaten des Bezugs der Unfall-Pflegerente aus der Pflegestufe fällt. Zusätzlich wird von der AXA bei Invalidität ab 30% eine Soforthilfe in einer Höhe von 12.000 EURO gezahlt, was u.a. zum behindertengerechten Umbau des Wohnraums gebraucht werden könnte. Oder auch beispielsweise im Todesfall, hier bietet die AXA einer festgelegten Person 6.000 EURO, um die finanzielle Belastung bezüglich der Beerdigung einfacher tragen zu können.
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Gerald on 07/17 at 12:35 AM
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Sonntag, Juni 17, 2007
Deutscher Ring - Verbesserung der Senioren-Unfallversicherung
Durch die Weiterentwicklung der Senioren-Unfallversicherung der Deutschen Ring Sachversicherungs-AG beinhaltet diese nun zukünftig bei Hilfebedürftigkeit als auch bei kurzfristiger Pflegebedürftigkeit Unterstützung in hauswirtschaftlichen und pflegerischen Vorsorgeaufgaben. Alle Pflegedienste, die einen Versorgungsvertrag nach SGB XI oder SGB V abgeschlossen haben, können für die Leistungen in Anspruch genommen werden.
Dabei wird nicht nur nach Unfällen, sondern auch wenn erwünscht bei Herzinfarkten, Krebserkrankungen oder Schlaganfällen geleistet. Die Höchstgrenze der übernommenen Kosten pro Leistungsfall liegt bei 10.000 €. Der Deutsche Ring und der durch den Kunden frei gewählte Pflegedienst entscheiden hierbei direkt über die erforderlichen Leistungen und deren Abrechnungen.
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Sabine on 06/17 at 06:50 PM
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Dienstag, Juni 12, 2007
Tauchen und Unfallversicherung
Sporttaucher wissen es - das Risiko taucht immer mit. Mit gefährlichen Situationen können auch erfahrene Sporttaucher immer wieder konfrontiert werden. Leider gehen nicht alle gefährlichen Situationen gut aus, so dass aktiven Sporttauchern nur empfohlen werden kann, eine private Unfallversicherung abzuschließen oder die bestehende Versicherung zu überprüfen, denn die meisten privaten Unfallversicherungen bieten keinen Schutz bei Tauchsportunfällen. Unter Umständen ist der Einschluss des Tauchsportrisikos beim bestehenden Versicherer möglich, ansonsten empfiehlt sich der Wechsel zu einer anderen Versicherungsgesellschaft.
Die Interrisk und die Würzburger Versicherungs-AG bietet zum Beispiel diesen Versicherungsschutz an. Über die Firma MARTENS & PRAHL VERSICHERUNGSKONTOR GMBH kann unter dem Produktnamen diveSecure eine Spezial-Unfallversicherung für Taucher abgeschlossen werden. Die diveSecure-Unfallversicherung besteht auch außerhalb des Wasser - 24 Stunden und weltweit. Es gibt zwei Varianten der Unfallversicherung. Der Unterschied der beiden Produkte liegt in der Höhe der Summe der Leistungen.
Versichert ist unter anderem Höhlen- und Wracktauchen und Tauchen mit Mischgasen und Reinsauerstoff. Es gibt keine Tiefenbegrenzung. Behandlungskosten in der Dekompressionskammer sind innerhalb der Versicherungssumme für Bergungskosten bis 10.000 EUR ebenfalls mitversichert. Als mitversichert gelten ebenso Ertrinken und Ersticken unter Wasser, wie auch tauchertypische Gesundheitsschäden (Dekompressionskrankheit/ Barotrauma) auch ohne dass ein Unfall festgestellt werden kann. Weitere interessante Leistungsmerkmale sind in der Police enthalten.
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Sabine on 06/12 at 01:36 AM
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Montag, Mai 07, 2007
Stationäre Zusatzversicherung bei Unfall (NÜRNBERGER Krankenversicherung)
Seit April bietet die der NÜRNBERGER Krankenversicherung AG eine stationäre Zusatzversicherung bei Unfall (Tarif SZU) an. Der SZU- Tarif leistet nach Unfällen. Es werden z. B. die Kosten der Behandlung durch den Chefarzt oder einen Spezialisten in einem deutschen Krankenhaus bis zu den Höchstsätzen der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) übernommen, sofern der Krankenhausaufenthalt unfallbedingt ist. Sollte der Versicherungsnehmer den Chefarzt nicht in Anspruch nehmen oder kein 2-Bett-Zimmer wollen, bekommt er, je Verzicht auf eine der beiden Wahlleistungen, ein Ersatz-Krankenhaustagegeld von 20 EUR. Bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland zahlt die NÜRNBERGER ein Tagegeld von 40 EUR.
Jeder GKV-Versicherte bis zum Höchsteintrittsalter von 70 Jahren wird unabhängig von seinem Gesundheitszustand ohne Ausschlüsse aufgenommen, Wartezeiten und Gesundheitsfragen entfallen. Die Beiträge werden nach Alter gestaffelt. Bei einem 30-jährigen Mann oder einer gleichaltrigen Frau liegt der Beitrag bei 4,05 EUR. In der höchsten Altersgruppe, ab 61 Jahre, wird ein Beitrag von monatlich 6,35 EUR erforderlich.
Mit dem SZU - Tarif ist es möglich sich als GKV- Versicherter zu einem kleinen Beitrag nach einem Unfall wie ein Privatpatient behandeln zu lassen.
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Sabine on 05/07 at 02:07 AM
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Mittwoch, Mai 02, 2007
Die private Unfallversicherung um die Zeckenbiss-Klausel erweitern
Der milde Winter und das viel zu warme Frühjahr haben zu einer wahren Zeckenplage geführt. Die kleinen Blutsauger weiten sich rasend schnell von Süden nach Norden aus und warten unter anderem im hohen Gras am Wegesrand auf neue Wirte. Ihr Biss kann böse Folgen haben: Borreliose und die Früh-Sommer-Meningo-Enzephalitis. Deshalb sollten Zeckenbisse auf jeden Fall in die private Unfallversicherung aufgenommen werden.
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz weist darauf hin, dass viele Anbieter inzwischen umgeschwenkt seien und ihre Regeln geändert hätten. Denn bisher wurden nicht Zeckenbisse nicht als Unfall anerkannt und somit Leistungen verweigert worden.
Alle, die schon eine private Unfallversicherung haben, sollten sich daher um eine Umstellung ihres Vertrages bemühen. Automatisch würden Zeckenbisse nicht in den Unfallschutz aufgenommen. Weigere sich eine Versicherung, den Vertrag umzustellen, gebe es nur einen sinnvollen Weg: Sich um einen neuen Anbieter für eine private Unfallversicherung zu bemühen, um rundum geschützt zu sein.
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Andre on 05/02 at 10:36 AM
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Montag, April 30, 2007
Alle vier Sekunden ein Unfall
Manche Zahlen bedürfen eigentlich keines weiteren Kommentars. So die aktuelle Statistik der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Demnach kommt es in Deutschland alle vier Sekunden zu einem Unfall. 70 Prozent ereignen sich in der Freizeit und damit außerhalb des gesetzlichen Unfallschutzes. Nur, wer privat vorsorgt und über eine Unfall-Versicherung verfügt, ist dann finanziell abgesichert.
Der Rat des Bundes der Versicherten ist daher eindeutig: Alle, denen eine Berufsunfaehigkeitsversicherung zu teuer ist oder die keinen Anspruch auf die gesetzliche Rente haben, sollten als Alternative eine Unfallversicherung abschließen. Die Versicherungssumme sollte nicht zu niedrig gewählt werden. Richtwerte sind, je nach Alter, das vier- bis sechsfache des Jahresbruttoeinkommens. Gezahlt wird, wenn aufgrund des Unfalls – nicht aber bei Krankheit – dauerhafte Schäden bleiben, sprich Invalidität vorliegt, entsprechend der Gliedertaxe.
Ein weiterer Tipp lautet, sich vor Vertragsabschluss genau mit dem Kleingedruckten zu befassen und zu vergleichen, welche Leistungen zu welchem Preis geboten werden. Verzichten kann man bei einer privaten Unfallversicherung laut Bund der Versicherten auf die Erstattung von Kosten für kosmetische Operationen, Krankenhaustagegeld oder Tagegeld. Dafür gebe es günstigere Versicherungen.
Montag, April 02, 2007
Trotz Risiko auch als Maler und Lackierer günstig unfallversichert
Geht es um Versicherungen, gleich welcher Art, sind Risiken meistens ein Kosten treibender Faktor. Das benachteiligt vor allem jene, deren Beruf nun einmal ein erhöhtes Risiko mit sich bringt. Sie müssen in der Regel tiefer in die Tasche greifen, um sich gegen alle Eventualitäten versichern zu können.
Das gilt gerade für Maler und Lackierer. Sie verbringen nicht wenig Zeit damit, auf Gerüsten und Leitern zu arbeiten, wenn sie Fassaden oder hohe Decken streichen. Trotz aller Vorsichtsmaßnahmen und selbst, wenn alle Vorschriften der Berufsgenossenschaften eingehalten werden, lässt sich ein gewisses Risiko bei der Arbeit nicht leugnen. Deshalb müssen Maler und Lackierer allerdings keine unnötigen Mehrkosten für einen Risikozuschlag zur Unfallversicherung hinnehmen.
Denn es gibt Anbieter, die auch diese Berufsgruppen ganz normal einstufen und somit nicht anders behandeln als jemanden, der am Schreibtisch sitzt. Von daher sollte der Weg zum Versicherungsfachmann führen. Er kann in diesem Punkt beraten und zeigen, wo und wie sich Geld sparen lässt.
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Andre on 04/02 at 10:28 AM
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Dienstag, März 20, 2007
Radfahrer sollten nicht zu tief ins Glas schauen
Der Vorsatz, statt das Auto zu nehmen mit dem Fahrrad zu einer Feier oder in die Stammkneipe zu fahren, ist sicherlich richtig. Trotzdem sollte man nicht zu tief ins Glas gucken. Denn auch als Radfahrer gibt es eine Promille-Grenze, ab der zum Beispiel Versicherungen abwinken und ihre Leistungen im Schadensfall verweigern.
269.000 Euro kostete das jetzt einen Mann, der stark alkoholisiert mit dem Rad im Graben gelandet und dort mit dem Kopf auf die Mauer von einem Kanalschacht geschlagen war. Diese Summe hätte ihm aus seiner privaten Unfallversicherung bei Invalidität – der Mann liegt im Koma – normalerweise zugestanden. Aufgrund der Tatsache, dass er mit über 1,6 Promille unterwegs war – der Obergrenze für Radfahrer, bei Fußgängern sind es rund 2,0 Promille – und der Alkohol ursächlich für den Unfall auf der gut beleuchteten und nur mäßig kurvigen Straße war, muss die Versicherung nicht zahlen.
So urteilte jetzt das Oberlandesgericht Köln (AZ: 5 W 117/06), da keine anderen Ursachen für den Sturz zu erkennen gewesen seien. Ab 1,6 Promille bestehe bereits eine Bewusstseinsstörung. Dabei sei egal, ob er mit dem Rad gefahren sei oder ob er es geschoben habe.
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Gerald on 03/20 at 12:50 PM
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Mittwoch, Februar 28, 2007
Auf die Fristen bei der privaten Unfallversicherung muss nicht hingewiesen werden
Wer eine Versicherung abschließt, sollte die Bedingungen kennen und sich tunlichst daran halten. Das gilt vor allem für die Pflichten als Versicherungsnehmer, über die man sich mit wenig zeitlichem Aufwand informieren kann. Einer dieser Punkte ist die Meldepflicht. Und die ist bei einer privaten Unfallversicherung mit maximal 15 Monaten recht großzügig bemessen. Extra darauf hinweisen muss die Versicherung nicht, sagt jetzt das Saarländische Oberlandesgericht (AZ 5 U 222/06-37).
Im Januar 2001 wurde eine Frau bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt. Erst zwei Jahre später wandte sie sich an ihre Versicherung und verlangte insgesamt 39.000 Euro als Invaliditätsleistung. Zu spät, begründete die Versicherung der Frau die Ablehnung der Zahlung. Daran ändere sich auch nichts, wenn der Unfall gemeldet werde.
Grundsätzlich müsse das gestufte Verfahren bei einer privaten Unfallversicherung beachtet werden, betonten auch die Richter am Oberlandesgericht. Die Invalidität müsse innerhalb von zwölf Monaten nach dem Unfall eingetreten sein. Eine weitere Frist von drei Monate bestehe, um die Invalidität von einem Arzt feststellen zu lassen und sie dem Versicherungsunternehmen mitzuteilen. Es reiche nicht, den Unfall bei der Versicherung anzuzeigen oder zu schildern.
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Gerald on 02/28 at 10:25 PM
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Dienstag, Februar 20, 2007
Private Unfallversicherung wird von allen Seiten empfohlen
Manchmal passiert es einfach. Man rutscht auf den frisch gewischten Fliesen im Badezimmer aus oder wird beim Fußball vom Gegenspieler unsanft aufs Gras befördert. Muss man danach ein paar Wochen einen Verband tragen, ist das kein Problem. Unangenehm und teuer wird es, wenn der Unfall dauerhaft Schäden anrichtet. Dafür sollte man eine private Unfallversicherung haben.
Die Stiftung Warentest stößt, was die Bedeutung einer solchen Versicherung angeht, ins gleiche Horn wie die allen Versicherungsexperten: Sinnvoll, lautet das Urteil. Sinnvoll, wenn man das richtige Produkt für sich gefunden hat. Teuer muss die private Unfallversicherung nicht sein. Rund 150 Euro kostet das Standardpaket im Schnitt. Wie bei allen Verträgen gilt auch hier, das Kleingedruckte auf jeden Fall zu lesen.
Bei Abschluss einer privaten Unfallversicherung müssen die Angaben zur Gesundheit und vorigen Unfällen wahrheitsgemäß erfolgen, um später nicht „in die Röhre gucken zu müssen“. Ebenso wichtig ist es, die Meldefristen nach einem Unfall zu beachten. Als Versicherungssumme rät die Stiftung Warentest zu 100.000 Euro bei einem Progressionstarif.
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Gerald on 02/20 at 03:42 PM
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Freitag, Januar 26, 2007
Eis und Schnee sorgen für Mehrarbeit bei den Versicherungen
Petrus meint es im Moment wahrlich nicht gut mit uns. Erst tobt Orkan „Kyrill“, jetzt kommen Schnee und Glatteis. Autos schlittern über spiegelglatte Straßen, landen im Graben oder kollidieren. Fußgänger rutschen aus und setzen sich auf den Hosenboden. Viel Arbeit für die Versicherungen.
Werden im Fahrzeug Bei- und/oder Mitfahrern verletzt, kommt die Kfz-Haftpflichtversicherung für die Personen- und Sachschäden auf. Das gilt auch, wenn den Fahrer keine Schuld trifft. Gefährdungshaftung nennt sich dieses Prinzip, bei dem es nicht darum geht, ob der Fahrer schuldhaft gehandelt hat, sondern ganz einfach, dass er Auto und Umgebung in Gefahr gebracht hat. Das macht es auch recht schwer, bei der Vollkaskoversicherung Schäden geltend zu machen. Sie wird prüfen, ob grobe Fahrlässigkeit vorgelegen hat, etwa wenn keine Winterreifen aufgezogen waren.
Bei Fußgängern, die sich aufgrund von Eis und Schnee verletzen, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für die Behandlung. Problematisch wird es, wenn der Unfall dauerhafte Schäden zur Folge hat. Dann ist eine private Unfallversicherung sinnvoll. Sie zahlt je nach Invaliditätsgrad. Kommt es dazu, dass man durch den Sturz nicht mehr erwerbs- oder berufsfähig ist, greift die private Berufsunfähigkeitsversicherung. Ist der Sturz darauf zurückzuführen, dass die Wege nicht geräumt waren, haftet der Eigentümer des Grundstücks.
Mittwoch, Oktober 18, 2006
Versicherungstipps Teil 4
Hauseigentümer
-Oftmals sind die Bauherrenrisiken bei kleineren Bauvorhaben bereits durch die Privathaftpflichtversicherung abgedeckt. Manche Tarife begrenzen nicht einmal die Bausumme, was den Abschluß einer seperaten Police überflüssig werden lässt.
-Legen Sie als Bauherr mit Hand an, sollten Sie sich für diesen Zeitraum mit einer Unfallversicherung absichern, da der Bauherr im Gegensatz zum Bauhelfer nicht über die Berufsgenossenschaft unfallversichert ist.
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Micha on 10/18 at 10:43 AM
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Mittwoch, März 08, 2006
Private Unfallversicherung: Schutz auch nach Feierabend
Ein Blick in die Statistik zeigt, dass die Deutschen in ihrer Freizeit weitaus gefährlicher leben als bei der Arbeit: Die meisten Unfälle geschehen nach Feierabend. Gegen die Folgen kann man sich mit einer privaten Unfallversicherung absichern.
Ein solcher Versicherungsschutz ist sinnvoll, weil kein Anspruch auf staatliche Leistungen besteht. Mit den finanziellen Folgen eines Unfalls muss der Betroffene alleine fertig werden – es sei denn, er hat rechzeitig eine private Unfallversicherung abgeschlossen. Erleidet der Versicherte dauerhafte Schäden, hat er Anspruch auf die Versicherungssumme. Zudem kann für den Fall der Erwerbsunfähigkeit – in Ergänzung zur Berufsunfähigkeitsversicherung – eine Rentenzahlung vereinbart werden.
Wer hingegen im Job oder auf dem Weg zum Arbeitsplatz einen Unfall erleidet, der ist auch ohne separate Unfallversicherung auf der sicheren Seite. Hier greift der gesetzliche Versicherungsschutz, der auch für betrieblich bedingte Freizeitaktivitäten gilt. Beispiel: Bei einer Feier, zu der alle Mitarbeiter eingeladen sind, verletzt sich ein Angestellter auf der Tanzfläche. Auch in diesem Fall hat der Betroffene Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung.
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Stephan on 03/08 at 11:33 PM
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