Kündigung bei der Central Krankenversicherung: Nachweis über Nachversicherung nicht im Original erfo
Infolge der Jahre der Billigtarife und gestiegener (Verwaltungs-) Kosten haben verschiedene private Krankenversicherung ihre Beiträge zum kommenden Jahr erhöht. Vor allem bei der Central war es deswegen in den letzten Wochen zum ‚Skandal’ gekommen - schließlich verlangt die Central Krankenversicherung in einigen Tarifen von ihren Kunden im Ausnahmefall bis zu 40 Prozent mehr. Medienberichten zufolge erschwerte die Central ihren Mitgliedern darüber hinaus die Kündigung, die den Versicherten nach geltendem Recht in Form des Sonderkündigungsrechts sowieso zusteht. Konkret soll es Schwierigkeiten bei der Kündigungsbearbeitung in der Central Krankenversicherung geben. In der Fachpresse und im Internet ist darüber berichtet worden, dass die Central aktuell Kündigungen nur anerkennt, wenn die Nachversicherungsbescheinigung im Original vorgelegt wird.
Auf Nachfrage direkt bei der Central Versicherung lautet die Antwort zum Thema Nachversicherungsbescheinigung jedoch ein wenig anders: „[...] Unabhängig davon werden wir das Wort “Original” in dem von Ihnen beanstandeten Schreiben im Zusammenhang mit dem Nachweis der Anschlussversicherung ersatzlos streichen. [...]“. Das zumindest geht aus einer aktuellen Stellungnahme der Central hervor. Für die Kunden heißt das lediglich, dass sie den Nachweis über die Nachversicherung nicht im Original vorlegen müssen. Eine Zusendung per Fax oder als E-Mail-Anhang ist vollkommen ausreichend. Das einzige, was die Kunden jetzt noch beachten müssen ist, dass sie die Unterlagen rechtzeitig bis zum Ende des Monats Dezember ihrem Versicherer zukommen lassen sollten, um die Sonderkündigung fristgemäß durchführen zu können.
