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Dienstag, März 16, 2010

Versicherung bei „Abi- Streich“?

Der Gemeinde-Unfallversicherungsverband Hannover (GUVH) und die Landesunfallkasse Niedersachsen (LUKN) haben darauf hin gewiesen, dass nicht alle Unfälle beim Abi-Streich automatisch von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden müssen. Ist es bei normalen Schulunfällen so, dass die Kosten für die Behandlung der betroffenen Schüler automatisch von der gesetzlichen Unfallversicherung übernommen werden, werden die Unfälle, die während eines „Abi-Streiches“ stattfinden, sehr kritisch überprüft und dann je nach Einzelfall entschieden.
Der Grundsatz bei Unfällen in der Schule ist, dass diese nur dann versichert sind, sofern sie bei Veranstaltungen geschehen, die offiziell von der Schule selbst ausgerichtet werden, so zumindest die Aussagen vom Geschäftsführer der GUVH- und LUKN, Roland Tunsch. Es ist aber nur selten der Fall, dass auch ein „Abi-Streich“ abgesichert ist, schließlich ist dieser meist nicht „offiziell”, sondern seine Organisation und Durchführung hängt ganz von den Abiturienten ab, die dafür dann auch die Verantwortung tragen. Aus diesem Grunde sollten Abiturienten genau darüber nachdenken, wie sie ihren Abi-Streich gestalten wollen und insbesondere darauf achten, weder sich noch andere zu gefährden. Tunsch rät auch dazu, zum Beispiel Quizshows oder Kreativ-Wettbewerbe statt Blockierungen von Flucht-, Rettungs- oder Zugangswegen oder gefährlichen Manövern auf dem Schulgelände zu planen. Für nähere Informationen sollte die gesetzliche Unfallversicherung direkt kontaktiert werden.
Die gesetzliche Unfallversicherung ist Bestandteil der gegliederten Sozialversicherung. Sie soll Arbeitsunfälle, Berufskrankheiten und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren abdecken und nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherstellen. Grundlage ist das Siebte Buch Sozialgesetzbuch.

Posted by Saskia on 03/16 at 06:32 AM
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