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Donnerstag, August 26, 2010

Versicherungen für Studenten in einer Wohngemeinschaft

Die Mehrheit der Studenten kann sich zum Beginn des Studiums noch keine eigene Wohnung leisten, daher leben die meisten zusammen mit Kommilitonen in einer Wohngemeinschaft. Viele WG-Bewohner denken allerdings nicht darüber nach, dass sie auch in einer WG für Schäden am Gebäude, Gebäudeteilen oder anderen festen, dem Vermieter gehörenden Einrichtungen haftbar gemacht werden können. Aus diesem Grund ist der Abschluss einer Privathaftpflicht- und Hausratversicherung sehr ratsam.

Die Privathaftpflichtversicherung kann beansprucht werden, wenn ein Mieter einen Schaden an der Wohnung oder dem Haus verursacht. Jedoch gilt der Versicherungsschutz der Privathaftpflichtversicherung immer nur für den Versicherungsnehmer selbst, nicht für die Personen, die mit ihm im gleichen Haushalt leben. Sollten die Besitztümer der WG-Mitglieder durch Feuer oder Wasser beschädigt oder bei einem Einbruch gestohlen werden, hilft die Hausratversicherung weiter. In der Regel sind in der Hausratversicherung alle in einem Haushalt lebenden Personen abgesichert. Gibt es in einer WG allerdings Untermietverträge oder die Mitbewohner wechseln sehr oft, muss jedes WG-Mitglied seine eigene Hausratversicherung abschließen, um bei einem Schadensfall keine Probleme zu haben. Mehrere Versicherungsgesellschaften offerieren Hausrat- und Privathaftpflichtversicherung in einer Kombi-Paket-Lösung, wobei auch vor diesem Vertragsabschluss ein Versicherungsvergleich sehr empfohlen wird.

Posted by Saskia on 08/26 at 10:06 PM
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