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Sonntag, Dezember 02, 2007

Ab 2008 neue Grenz- und Rechenwerte in der Sozialversicherung

Die neuen Grenzwerte für die Sozialversicherung, die ab 1. Januar 2008 gelten sollen, hat die Bundesregierung aktuell bekannt gegeben. Wie erwartete werden die Beitragsbemessungsgrenzen und die Bezugsgrößen in den alten Bundesländern nach oben korrigiert. Für die neuen Bundesländer bleiben die Bezugsgrößen konstant bzw. werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Renten- und Arbeitslosenversicherung sogar geringfügig abgesenkt.

Die Beitragsbemessungsgrenze legt fest, bis zu welcher Einkommenshöhe die gesetzlichen Krankenkassen ihre Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung erheben. Für 2008 wurde die Bemessungsgrenze nun auf 43.200 Euro brutto jährlich erhöht. Das ist eine Steigerung um 450 Euro und bedeutet ein monatliches Brutto von 3.600 Euro. Nicht in die Berechnung des Kassenbeitrags einbezogen wird der über dem Grenzwert liegende Teil des Einkommens.

Die Versicherungspflichtgrenze wurde ebenfalls erhöht. Mit der Festlegung diese Grenze wird entschieden wer gesetzlich und wer privat krankenversichert sein muss, darf. Arbeitnehmer deren Einkommen unter der Versicherungspflicht- oder Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG) liegen, müssen sich über eine gesetzlichen Krankenkasse versichern. Hat man ein Einkommen über dieser Grenze besteht die Möglichkeit sich privat zu versichern oder freiwillig gesetzlich versichert zu bleiben. Die Versicherungspflichtgrenze soll 2008 bundesweit auf 48.150 Euro brutto erhöht werden. Das entspricht einem monatlichem Bruttoverdienst von 4.012,50 Euro. In 2007 lag der monatliche mind. Verdienst noch bei 3.975,00 Euro.

Der Wechsel in eine private Krankenversicherung ist aber nicht nur von der Jahresarbeitsentgeldgrenze (JAEG) abhängig, seit dem 1. April 2007 können Arbeitnehmer erst dann in eine private Krankenkasse wechseln, wenn sie mindestens drei Jahre über der JAEG lagen.

Posted by Sabine on 12/02 at 01:42 PM
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