Ablehnung von Behinderten durch eine Versicherung ist keine Diskriminierung
Bei der Berufsunfähigkeitsversicherung gehören Ablehnungen zur Tagesordnung. Längst nicht jeder Interessent erhält die begehrte Police und ist damit vor den (finanziellen) Risiken der Berufsunfähigkeit geschützt. Dagegen sprechen in der Regel gesundheitliche Gründe physischer oder psychischer Natur. Nicht umsonst gibt es die mehrere Seiten umfassenden Kataloge mit Fragen zur Gesundheit des Kunden und werden Hausärzte um einen Bericht gebeten. Diese Informationen geben letztlich den Ausschlag, ob der Vertrag zustande kommt oder nicht. Gegen die Entscheidung zu klagen, ist zwar denkbar, aber eher aussichtslos. Diese Erfahrung musste auch ein Behinderter machen, der sich durch die Versicherungsgesellschaft diskriminiert fühlte.
Da sein Antrag auf eine Berufsunfähigkeitsversicherung negativ beschieden wurde, klagte der Kunde. Der Vorwurf: Das Unternehmen habe gegen das Verbot der Diskriminierung verstoßen. Der Behinderte verlangte deshalb Schadensersatz. Die Unterlagen zu dem Fall landeten schließlich beim Oberlandesgericht Karlsruhe. Dort machten die Richter unmissverständlich klar, dass die Zustimmung, ob ein Versicherungsvertrag mit dem Antragsteller eingegangen wird oder nicht, nach wie vor im Ermessen der Assekuranz liege. Dieses Vorgehen stelle keine Diskriminierung dar. Dazu müsse es offensichtliche Beweise geben, was bei einer bloßen Ablehnung eines Vertrages nicht gegeben sei. Damit bestehe auch kein Schadensersatzanspruch (Aktenzeichen 12 U 117/07).
Sicherlich ist es eine eher unangenehme Erfahrung, von einem Versicherungsunternehmen als Kunde abgelehnt zu werden. Das kann jedem passieren, abhängig davon, wie „streng“ die Gesundheitsprüfung ist und um welche Policen es sich handelt. Bei Vorerkrankungen muss ohnehin häufig mit Risikozuschlägen gerechnet werden – oder eben einer Absage. Die Versicherungen wollen mit diesem Vorgehen ihr eigenes Risiko kalkulierbar und die Prämien weitgehend stabil halten, ob nun bei einer Berufsunfähigkeitsversicherung, einer Risikolebensversicherung, privaten Krankenversicherungen oder einer kapitalbildenden Lebensversicherung.
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