Abschlussgebühr beim Bausparen ist rechtens
Wie erst kürzlich hier im Blog berichtet wurde, führen die Verbraucherschützer derzeit einen Kampf gegen die Bausparkassen: Den Verbraucherschützern ist die Abschlussgebühr, die unmittelbar nach dem Abschluss eines Bausparvertrags fällig wird, ein Dorn im Auge. Deshalb hat sich die Verbraucherschutzzentrale NRW – nachdem sie sich mit den Bausparkassen nicht einigen konnte – für den Gang vor Gericht entschlossen.
Insgesamt werden drei Musterprozesse geführt, im ersten dieser Prozesse ist das Urteil bereits gefallen: Vor dem Landgericht Heilbronn konnte die Bausparkasse Schwäbisch-Hall einen Sieg davontragen. Das Gericht hat entschieden, dass die Abschlussgebühr beim Bausparen rechtens ist.
Die klagenden Verbraucherschützer zeigten sich enttäuscht und kündigten an, Berufung gegen das Urteil einzulegen. Notfalls wolle man sich auch durch sämtliche Instanzen klagen, so dass der Fall möglicherweise vor dem Bundesgerichtshof entschieden wird.
Die Bausparkassen können hingegen aufatmen – zumindest zunächst einmal. Hätte das Urteil anders gelautet und sich gegen sie gerichtet, hätte es womöglich ganz schön teuer werden können. Wie die „Financial Times Deutschland“ schreibt, wäre unter Umständen denkbar, dass die Bausparkassen bereits erhaltene Abschlussgebühren hätte erstatten bzw. an die Bausparer zurückzahlen müssen – in solch einem Fall müssten die Bausparkassen unter Umständen Milliardenbeträge an ihre Kunden zurückzahlen.
Die beiden anderen Prozesse, die von der Verbraucherzentrale geführt werden, sollen demnächst beginnen. In Hamburg klagen die Verbraucherschützer gegen den Deutschen Ring, der bei der bei so genannten Zuteilung eine Gebühr erhebt. In Dortmund soll gegen die LBS geklagt werden, die bei Vertragsabschluss auf die Vereinbarung eines Agios besteht.
