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Montag, Juni 02, 2008

Abschlussgebühren für Bausparverträge unzulässig?

Beim Bausparen handelt es sich um eine Form der Immobilienfinanzierung, die in Deutschland eine große Tradition hat. Jahr für Jahr entschließen sich tausende von Menschen für den Abschluss entsprechender Verträge. Beim Abschluss eines solchen Vertrags fallen zunächst einmal Gebühren, die so genannten Abschlussgebühren an. In Abhängigkeit von Bausparkasse und Bauspartarif belaufen sie sich auf etwa 1 bis 1,5 Prozent der Bausparsumme.

Für diese Gebühren können sich die Bausparer natürlich nicht begeistern, schließlich stellen sie eine zusätzliche Belastung dar. Aus diesem Grund hat sich die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen entschieden, gegen diese Vorgehensweise anzugehen. Einem Bericht des ZDF Magazins Frontal 21 zufolge, sollen die Verbraucherschützer bereits mehrere Bausparkassen abgemahnt haben. Laut Ansicht der Verbraucherzentrale ist die Gebührenerhebung nicht rechtens, weil keine Erbringung einer konkreten Gegenleistung erfolgt. Ähnlich sieht dies auch Gerd Nobbe, vorsitzender Richter vom Bankensenat des Bundesgerichtshofs.

Dementsprechend könnte es gut möglich sein, dass die Verbraucherschützer gegen die Bausparkassen klagen werden und im Idealfall sogar ein Verbot der Gebührenerhebung erzwingen. Für den Verbraucher sind dies zunächst einmal gute Nachrichten. Vielleicht könnte es den Verbraucherschützern ja tatsächlich gelingen, eine Abschaffung der Abschlussgebühren durchzusetzen. Allerdings stellt sich die Frage, wie die Bausparkassen im Falle eines Gebührenverbots ihren Vertrieb finanzieren sollen – letzten Endes wird dies wohl bedeuten, dass die Gebühren in den Zinssatz umgelegt werden, wodurch die Verträge im Endeffekt teurer werden und der Kostenvorteil durch den Wegfall der Abschlussgebühren wieder vernichtet wird.

Posted by Jochen on 06/02 at 01:30 PM
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