Ältere Häuser - Der Versicherungsschutz ist gefährdet
Das Versicherte bei nach ihrem ersten Schaden von der Gebäudeversicherung gekündigt werden, zeigt eine zunehmende Tendenz der entsprechenden Kündigungen. Vor allem das Entgegenkommen bei Leitungswasserschäden ist verschwindend gering.
Vor 10 oder 15 Jahren war eine Kündigung nach dem ersten Schadensfall die absolute Ausnahme. Heute zeigt sich in der Praxis ein völlig anderes Verhalten der Versicherer. Ein Entgegenkommen im Schadensfall vonseiten der Versicherer ist gering geworden.
Viele Hauseigentümer sanieren nicht rechtzeitig, so dass die Zahl der Schadensfälle in den letzten Jahren enorm zugenommen hat. Das liegt vor allem auch daran, dass viele Eigentümer über den Zustand ihrer Altimmobilie nicht ausreichend Bescheid wissen. Oft sind die Immobilien mehrfach vererbt und der Zustand des Objektes wurde nie genau dokumentiert.
Um Schäden zu vermeiden hilft nur rechtzeitiges Reagieren! So sollte beispielsweise ein Rohrnetz nach 35 Jahren vorsorglich saniert werden. Durch diese Maßnahme lässt sich ein teurer Leitungswasserschaden eher vermeiden und der eventuelle Verlust des Versicherungsschutzes steht auch nicht ins Haus.
Ist der Schaden eingetreten und die Versicherung spricht eine Kündigung aus bzw. bietet dem Versicherten eine Vertragsumstellung an, so sollte die Vertragsumstellung angenommen werden. In den meisten Fällen bedeutet die Umstellung, dass der Vertrag nun mit einer Selbstbeteiligung fortgesetzt wird. Nicht erfreulich für den Versicherten aber immer noch besser als überhaupt kein Versicherungsschutz.
Zwar kann der Gekündigte sich um einem neuen Versicherungsschutz bemühen, aber das heißt nicht, dass er diesen auch bekommt. Viele Versicherer lehnen einen Versicherungsschutz ab, wenn der Kunde vom Vorversicherer gekündigt wurde. Maximal wird der Kunde auch nur von einer anderen Gesellschaft einen Tarif erhalten, der eine Selbstbeteiligung erhält oder eine Risikozuschlag wird mitberechnet.
Wurde die Kündigung ausgesprochen, sollte der Kunde nicht zu lange auf ein günstiges Angebot hoffen und warten, denn eine Selbstbeteiligung werden die meisten Gesellschaften unter diesen Umständen anbieten. Allerdings sollte der Vertrag auf ein Jahr begrenzt sein, so dass der Kunde die Möglichkeit hat, nach einem Jahr sich nach einem neuen Versicherer umzuschauen. Ebenso macht es Sinn bei dem bestehenden Versicherer nach ein, eher zwei Jahren nachzufragen, ob der Selbstbehalt nicht abgewählt werden kann.
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