Änderungen in der Sozialversicherung zum 1. Juli
Der 1. Januar und der 1. Juli eines Jahres sind meist auch die Zeiten großer Veränderungen in der Gesetzgebung. Und auch dieses Jahr ist es zum 1. Juli so, es ändern sich einige, wichtige Dinge im Bereich der Sozialversicherung. Sowohl bei der Rentenversicherung als auch bei der Pflegeversicherung und der Gesetzlichen Krankenkasse treten Veränderungen auf. Damit Sie dabei nicht den Überblick verlieren, haben wir die Änderungen für Sie zusammengestellt.
Pflegeversicherung
Die PV wird reformiert. Ausführlichere Beratung, bessere Leistungen sowie neue Strukturen sollen zu mehr Hilfe führen. Es werden Qualitätsstandards eingeführt sowie strengere Prüfungen, um eine entsprechend gute Pflege durch Transparenz zu gewährleisten. Die umfassende Pflegeberatung sowie die zukünftig geltenden kürzeren Fristen über die Leistungsbewilligung sind ein wichtiger Teil der Pflegereform. Mehr als vorher wird auch der Grundsatz gelten „ambulant vor stationär“, was vielen älteren Menschen die Möglichkeit geben wird, länger in ihrem gewohnten und vertrauten Umfeld zu verbleiben. Es steigen die Leistungen, finanzieller Art ebenso wie die Sachleistungen und auch die Pflegegelder werden erhöht.
Im Gegenzug dazu werden die Beiträge für die Pflegeversicherung erhöht. Diese steigen zum 1. Juli um 0,25 Prozent auf 1,95 Prozent. Kinderlose bezahlen zukünftig 2,2 Prozent. Aus der Sicht der Bundesregierung reicht der neue Beitragssatz aus, um die Leistungen aus der Pflegeversicherung bis 2014 oder 2015 zu finanzieren. Dies bedeutet, es wird wohl in den nächsten Jahren erstmal zu keiner weiteren Erhöhung der Beiträge kommen.
Erhöhung der Renten
Ab 1. Juli 2008 gibt es mehr Geld für die Rentner unseres Landes. Die Renten werden um 1,1 Prozent erhöht, um wenigstens einen kleinen Ausgleich zur derzeitigen Inflationen zu schaffen. Zusätzlich zur Erhöhung der Renten wird das ALG II angepasst. Die Erhöhung der Renten und des ALG II wird jedoch nicht durch höhere Beiträge und auch nicht durch Zuschüsse aus Steuern finanziert werden müssen.
Kindervorsorgeuntersuchung U 7a
Die Gesetzliche Krankenkasse übernimmt in Zukunft zehn Vorsorgeuntersuchungen bei Kindern im Alter zwischen drei und sechs Jahren. Die in wenigen Tagen neu eingeführte U 7a füllt damit eine Lücke, die bis jetzt im Vorsorgekalender klaffte. Damit soll gesichert werden, dass Kinder in Zukunft von Geburt an mindestens einmal im Jahr dem Kinderarzt vorgestellt werden, um Früherkennung in Bezug auf Krankheiten leisten zu können. Indirekt kann man diese Maßnahme auch als positives Zeichen sehen in Bezug auf die vielen tödlich ausgegangenen Kindesmisshandlungen in der letzten Zeit. Die Ärzte sind zukünftig dazu angehalten, neben sonstigen körperlichen Merkmalen von gesundheitlichen Problemen wie Sehstörung auch verstärkt auf Anzeichen von Kindesmisshandlungen zu achten. So soll nach Verhaltensauffälligkeiten und Krämpfen gefragt werden. Blutergüsse und andere Verletzungsfolgen sollen auch gezielt durch eine Untersuchung der Haut gefunden werden. Diese nun ab dem 1. Juli geschlossene Lücke wird es viel schneller möglich machen, bei Vernachlässigung und Misshandlung eingreifen zu können, wenn die Ärzte ihre Befunde dann auch melden. Viele scheuen sich bis jetzt davor, aus Angst, sich zu täuschen. Aber hier sollte eines gelten: Lieber einmal ein Fehlbefund, als danach ein totes Kind.
Früherkennung von Hautkrebs
Ab dem 1. Juli wird das Hautkrebs-Screening zu einer Krankenkassenleistung, die ab dem 35. Lebensjahr generell gilt. Alle zwei Jahre können Versicherte in der Gesetzlichen Krankenversicherung ihre Haut im Rahmen einer Hautkrebsfrüherkennung untersuchen lassen. Das dies dann zu den Krebsfrüherkennungsrichtlinien zählt, wird für diese Untersuchung keine Praxisgebühr fällig.
Bund der Krankenkassen
Bei den Gesetzlichen Krankenkassen wird es ab Juli einen neuen Spitzenverband geben, den Bund der Krankenkasse. Dieser wird auch gleichzeitig zum Bund der Pflegekassen. Begründet ist dieser neue Bund auf das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz. Der Bund der Krankenkassen übernimmt auf Bundesebenen die Vereinbarungen mit Kliniken, Krankenhäusern und Ärzten, bestimmt die Festbeträge für Arzneimittel, soll die elektronische Gesundheitskarte umsetzen und zu gegebener Zeit dann auch einführen und soll Maßnahmen zur Prävention, zur Vorbeugung von Krankheiten also, beschließen. Die alten Kassenverbände verlieren mit der Einführung des Bundes der Krankenkassen ihren alten Status als öffentliche Körperschaft, dazu gehören die AOK, die BKK, die IKK sowie die Ersatzkassen. Der Bund der Krankenkassen wird damit zum Spitzenverband, der über den 217 gesetzlichen Krankenkassen steht.
Krankenkassenbeiträge
Laut einer Mitteilung des Bundesversicherungsamtes planen mehr als 20 Kassen der Gesetzlichen Krankenversicherung eine Erhöhung der Beiträge. Diese sollen die höheren Ausgaben für Arzneimittel ausgleichen sowie die Ausgaben für das Krankentagegeld. So erhöht zum Beispiel die Hamburg Münchner ihren Beitragssatz auf 16,4 Prozent, was einer Erhöhung von 0,8 Prozent entspricht. Inzwischen berichtet das Magazin „Focus“ jedoch sogar von 37 Krankenkassen, welche ihre Beiträge erhöhen wollen.
