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Mittwoch, April 04, 2007

Änderungen in der Unternehmenssteuer

Mitte März wurde von der Bundesregierung die schwer umkämpfte Reform zur Unternehmensbesteuerung beschlossen. Ziel der Unternehmenssteuerreform soll es sein, Unternehmen zu Neuinvestitionen zu animieren und deutsche Firmen im internationalen Steuerwettbewerb zu entlasten, deswegen wird es ab 2008 auch zu Entlastungen für Kapitalgesellschaften als auch für Personengesellschaften kommen. Im ersten Kassenjahr werden sich die Einnahmeverluste des Staates auf circa 6,47 Milliarden EURO belaufen. Auch in den folgenden drei Jahren sollen die Verluste jeweils in einer ähnlichen Höhe ausfallen. 

Für Kapitalgesellschaften ändert sich das Folgende: Die Körperschaftssteuersenkung von 25% auf 15%, der Solidaritätszuschlag sinkt dementsprechend; Gewerbesteuersenkung (der Hebesatz geht auf 3,5% zurück); dadurch die Gesamtbelastung nur noch 29,83% anstatt 38,65%.

Für Personengesellschaften wird der Spitzensteuersatz auf 28,25% von ursprünglichen 42% gesenkt.

Bezüglich der Gewerbesteuer kann erwähnt werden, dass bisher von den Zinsen für Dauerschulden 50% zum Gewinn gezählt worden sind, zukünftig werden alle Arten von Schuldzinsen berücksichtigt, jedoch nur um 25%. Bei der Abgeltungssteuer ist zu sagen, dass Zinsen, Dividenden sowie Gewinne aus der Veräußerung von Kapitalanlagen ab 2009 pauschal mit eben dieser von 25% belegt werden.

Posted by Sabine on 04/04 at 03:07 AM
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