AGG (Allgemeines Gleichstellungsgesetz)
Das Allgemeine Gleichstellungsgesetz verbirgt für den Arbeitgeber viele Risiken. Einige der Richtlinien, an die der Arbeitgeber sich bei Bewerbungen und im Arbeitsalltag halten sollte benannte die R&V wie folgt:
Im Arbeitsalltag sollte beachtet werden
- Mitarbeiter über das AGG informieren
- Männer und Frauen bei gleicher Tätigkeit nicht ohne sachlichen Grund unterschiedlich bezahlen
- sämtliche Personalmaßnahmen lückenlos dokumentieren
- Weiterbildungsangebote allen Beschäftigten zugänglich machen
Bei Bewerbungen liegt das Augenmerk auf folgenden Punkten
- Bewerbungen nicht vor Ablauf der Ausschreibung zurücksenden
- zu keiner Zeit Auskünfte über die Ablehnungsgründe nennen
- Bewerbungsgespräche immer zu zweit führen um notfalls einen Zeugen für die Gesprächsinhalte zu haben
- keine Lichtbilder anfordern
- nicht nachfragen, wenn Angaben zu Geschlecht, Alter, etc. in den Bewerbungsunterlagen fehlen
- auf neutrale Formulierungen der Stellenanzeige achten
- unterschiedliche Geschlechter bei den Bewerbungsgesprächen einladen
- prinzipiell nur Bewerber einladen, die auch exakt auf das ausgeschrieben Stellenangebot passen
- im Vorstellungsgespräch keine Fragen zu Geburtsort, Familienstand oder Religion stellen. Fragen wie „Welche Sprache haben Sie als Kind gesprochen?“ oder „Sind Sie Single? Sollten vermieden werden.
Diese Hinweisen sollte der Arbeitgeber beachten, denn wer sich benachteiligt sieht, muss nur Tatsachen glaubhaft machen, die auf eine Benachteiligung schließen lassen. Der Arbeitgeber muss dann beweisen, dass keine Benachteiligung vorliegt.
Quelle: R&V
