Aktuare raten: Aktuellen Garantiezins für Lebensversicherungen beibehalten
Lebensversicherungen ohne Verzinsung des Guthabens und damit einen Gewinn für die Kunden wären, gelinde gesagt, vollkommen uninteressant. Deshalb finden sich in den Angeboten für die Policen immer gleich mehrere Szenarien und Werte, die Verbrauchern einen Eindruck davon geben sollen, wie sich ihr Kapital im Laufe der Jahre entwickeln könnte. Bis auf die garantierte Versicherungssumme handelt es sich bei den Daten um Zukunftsmusik. Sie können, müssen aber nicht erreicht werden – das hängt letztlich davon ab, wie gut das Versicherungsunternehmen wirtschaftet und welche Rahmenbedingungen vorherrschen.
Der Garantiezins, auch Höchstrechnungszins genannt, mit dem die Lebensversicherer arbeiten, wird von „oben“ vorgegeben. Zuständig hierfür ist das Bundesministerium der Finanzen, wobei auch das Bundesjustizministerium und der Bundesrat ein Wörtchen mitzusprechen haben. Grundlage für die Entscheidung ist Paragraph 65 des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VAG). Er schreibt vor, auf welcher Basis die Berechnung zu erfolgen hat. In diesem Fall sind es Staatsanleihen mit zehnjähriger Laufzeit. Deren Umlaufrendite, also der Anleihezinssatz, darf zu maximal 60 Prozent als Garantiezins gewährt werden.
An diesem Wert hat sich seit 2007 nichts mehr geändert. 2,25 Prozent zahlen die Lebensversicherer garantiert und werden wohl auch zukünftig mit diesem Zinssatz arbeiten müssen. So lautet jedenfalls die Empfehlung der Deutschen Aktuar-Vereinigung. Die Versicherungsmathematiker, die jedes Jahr einen Blick auf den Höchstrechnungszins werfen, berücksichtigen bei ihren Berechnungen ebenfalls die Entwicklung festverzinslicher Wertpapiere. Die Schwierigkeit, den Garantiezins festzulegen, besteht für sie und den Bundesfinanzminister in erster Linie darin, weder zu optimistisch noch zu pessimistisch zu sein. Denn der Zins muss für die gesamte Laufzeit der Lebensversicherung garantiert werden. Das sind teilweise über 40 Jahre.
Pokern die Ministerien zu hoch, wird die Luft für die Versicherungsunternehmen auf Dauer sehr dünn. Das Geld muss schließlich auch erwirtschaftet werden. Aufgrund des starken Wettbewerbs und der Konkurrenzsituation wird es allerdings keine Assekuranz wagen, weniger als den Höchstrechnungszins zu garantieren, wenngleich sie durchaus dazu berechtigt wären. Sollte der Wert sich ändern, auch nach unten, ist das für Kunden nicht zwangsläufig von Nachteil. Die Überschussbeteiligung von Lebensversicherungen lag in der Vergangenheit fast immer recht deutlich über dem Garantiezins.
Lebensversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink

