Allianz- Neuerungen in der Privat Haftpflichtversicherung
In der privaten Familienhaftpflichtversicherung besteht seit dem 1. Januar 2008 nicht nur Versicherungsschutz für den Versicherungsnehmer und dessen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen, sondern auch für alle Personen, die zusammen mit dem Hauptversicherten in einem Haushalt leben. Das können Großeltern ebenso wie pflegebedürftige Verwandte sein.
Ebenfalls spielt nunmehr das Alter der Kinder keine Rolle. Demzufolge sind die Kinder auch dann beitragsfrei mitversichert, wenn sie volljährig sind bzw. einer Beschäftigung nachgehen. Durch den neuen Familienschutz werden die bisher geltenden Regelungen aufgehoben, wonach Kinder nur mitversichert waren, wenn sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hatten bzw. noch nicht beruflich tätig waren.
Eine eigene Haftpflichtversicherung für Kinder ist erst dann notwendig, wenn sie ausziehen bzw. einen eigenen Hausstand gründen. Hingegen bedeute eine vorübergehende Abwesenheit aufgrund von Ausbildung/ Studium nicht den Verlust des Versicherungsschutzes.
Grundsätzlich ist das Alter und der Familienstand der Person nun für den Versicherungsschutz unbedeutend. Der versicherte Personenkreis ist damit wesentlich erweitert und vereinfacht worden.
Eine Neuerung der sich hoffentlich bald weitere Versicherungsgesellschaften anschließen werden.
