Allianz-Versicherung mit verbesserter Hausratversicherung Optimal
Seit Beginn dieses Jahres hat die Allianz ihre Optimal Hausratversicherungskonditionen eindeutig erweitert und auf diese Weise auch verbessert. Der Beitrag ist dabei konstant geblieben. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört unter anderem, dass bei einem Fahrraddiebstahl keine Nachzeitklausel mehr existiert, das heißt, dass Bikes zukünftig unabhängig vom Gebrauch Tag und Nacht versichert sind. Beim Diebstahl von Kinderwägen gibt es neben der fehlenden Entschädigungsgrenze keine Nachzeitklausel und keine Sicherungsvorschriften mehr. Sollte Wäsche oder Kleidung gestohlen werden, existiert wiederum keine Entschädigungsbegrenzung mehr und die Nachzeit-Einschränkung entfällt. Auch wenn sich ein Kunde grob fahrlässig verhält und dadurch einen Schaden herbeiführt, wird sein gesamter Schaden übernommen.
Lediglich in drei Fällen kommt es weiterhin zu einer genauen Überprüfung der groben Fahrlässigkeit und es wird nach dem Grad der Erschwernis angerechnet und zwar beim Zigarettenrauchen im Bett, bei ungenügender Beaufsichtigung eines offenen Fensters und bei Einbruchdiebstahl, wenn Fenster, Terrassentür oder auch die Wohnungstür nicht verschlossen waren und man länger als eine Stunde abwesend war. Die Verhaltensregeln vor und nach dem Schadensfall, die sogenannten Obliegenheiten und bei Gefahrerhöhungen sind aber trotzdem weiterhin zu befolgen. Bei Sengschäden kam es auch zu Verbesserungen, sollte beispielsweise die Hitze des Ofenrohrs eine Gardine versengen oder durch ein Bügeleisen ein Fleck im Hemd entstehen, sind diese Schäden zukünftig mitversichert.
Die Optimal-Hausratversicherung hat ein Maximalmaß an Versicherungsschutz. Für jeden Kunden der Allianz beziehungsweise für Interessenten ist ein Wechsel in den Tarif der Allianz Optimal Hausratversicherung durchaus empfehlenswert.
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