Advanced Search

Mai 2012
S M T W T F S
    1 2 3 4 5
6 7 8 9 10 11 12
13 14 15 16 17 18 19
20 21 22 23 24 25 26
27 28 29 30 31    

Syndication


Partnerseiten
Impressum
Kontakt
Sitemap
AGB

Dienstag, Dezember 18, 2007

ALLRECHT - umgestaltete Produkte für Innungsbetriebe

Vor einem Jahr hat die ALLRECHT Rechtsschutzversicherung, Tochter der Signal Iduna Gruppe, einen Firmen Vertrags-Rechtsschutz für Innungsbetriebe eingeführt. Dieser wurde nun modifiziert und weist jetzt wesentliche Verbesserungen auf. Zu den Verbesserungen gehört ein abgesenkter Mindeststreitwert von 2000 Euro auf nun mehr 1.500 Euro. Außerdem ist künftig ein wesentlicher Teil der bisher ausgeschlossenen rechtlichen Streitigkeiten die aus Generalunternehmer-Verträgen erfolgen, mitversichert. Als Vorraussetzung gilt dabei allerdings, dass der Auftragswert nicht über 15.000 Euro liegt.

Auch für Bestandskunden gelten die Änderungen, sofern der Versicherungsfall ab dem 1. Oktober 2007 eingetreten ist. Der Versicherungsschutz besteht für den versicherten Betrieb bis zu einer Versicherungssumme von 300.000 Euro pro Rechtsschutzfall bei einer Selbstbeteiligung von je 500 Euro. Den Versicherungsschutz können alle Innungsbetriebe beantragen und er gilt europaweit. Ob die Innung einer örtlichen Kreishandwerkerschaft (KH) angeschlossen ist oder selbstständig ist, spielt dabei keine Rolle.

Grundsätzlich muss eine entsprechende Rahmenbedingung mit der ALLRECHT getroffen werden. Die bundesweit tätigen Kreishandwerkerschaft haben dies auch schon zu zwei Dritteln getan. In dem Moment in dem der Handwerksmeister die Innung verlässt, endet auch sein betrieblicher Vertragsrechtsschutz.

Posted by Sabine on 12/18 at 08:11 PM
Rechtsschutz • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
Page 1 of 1 pages

Name:

Email: (optional)

URL: (optional)

Smileys

Persönliche Daten merken

Bei Folge-Kommentaren benachrichtigen?