Alternative zum Austausch: Das freiwillige soziale Jahr
Wie der Schüleraustausch und das Au-Pair-Jahr ist auch das freiwillige soziale Jahr bei jungen Menschen sehr beliebt. Nicht nur, dass sie ein fremdes Land, seine Kultur, Sprache und Menschen kennenlernen, auch für die zukünftigen Lebensläufe der Jugendlichen macht sich dieses Jahr sehr gut. Um ein Freiwilliges Soziales Jahr oder auch ein Freiwilliges Ökologisches Jahr zu durchlaufen, muss die Schulpflicht bereits erfüllt sein und darf der Teilnehmer das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In der Regel dauert dieses „Jahr“ zwölf Monate, kann aber auch unter gewissen Umständen verlängert werden. Da es auch als Alternative zum Zivildienst gewählt werden kann, absolvieren sehr viele junge Männer ein solches Jahr. Verschiedene Angebote werden dabei durch die Bundesländer und diverse Wohlfahrts- beziehungsweise Umweltverbänden vermittelt.
Nichtsdestotrotz sollte man sich auch dann, wenn man weit abgeschieden von der Heimat ist, vor Reiseantritt Gedanken über die richtige Absicherung im Ausland gemacht haben. Die Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung, der DGUV, teilte in einer offiziellen Stellungnahme jetzt mit, dass alle Teilnehmer an einem Freiwilligen Sozialen Jahr, dem FSJ, oder einem Freiwilligen Ökologischen Jahr, dem FÖJ, durch die gesetzliche Unfallversicherung geschützt sind.
In der Praxis bedeutet das, dass der Versicherungsschutz der Unfallkassen und Berufsgenossenschaften im In- und auch Ausland bei allen Wege- oder Arbeitsunfällen sowie bei Erkrankungen an Berufskrankheiten gilt. Der Versicherungsschutz fängt am ersten Tag der Beschäftigung an und ist dabei unabhängig von der Höhe des Entgelts und der Dauer des FSJ beziehungsweise FÖJ. Die freiwilligen Hilfskräfte haben keine Beiträge zu entrichten, diese werden alleine von der Einsatzstelle oder deren Träger übernommen. Auch Auslandeinsätze sind mitversichert, solange es sich um einen deutschen Träger handelt, bei dem das FSJ oder FÖJ absolviert wird.
Im Leistungsumfang inbegriffen sind die Kostenerstattung für Heilbehandlungen und Rehabilitationsmaßnahmen sowie die Zahlung von Lohnersatzleistungen. Freizeitunfälle sind auch während der Zeit eines FSJ oder FÖJ nicht versichert. Folgt aus dem Unfall im Einsatz oder auf dem Arbeitsweg eine eingeschränkte Erwerbsfähigkeit, zahlen die Träger der Unfallversicherung eine Rente, bei Pflegebedürftigkeit auch Pflegeleistungen. Es wird also vor Antritt des Freiwilligen Sozialen Jahrs empfohlen, die Personalabteilung des vermittelnden Verbandes oder der Organisation zu kontaktieren, um nähere Informationen über die Zuständigkeit des Unfallversicherungsträger im konkreten Fall zu erhalten.
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