Altersvorsorge: Immobilienbesitz allein reicht nicht aus
Immobilien gelten als idealer Baustein der persönlichen Altersvorsorge: Mit einem verlässlichen Nutzwert schützen sie vor Inflation und ermöglichen mietfreies Wohnen im Alter. Von den eigenen vier Wänden allein können Eigentümer im Rentenalter allerdings nicht leben: Die Betriebskosten der Immobilie sowie die allgemeinen Lebenshaltungskosten machen weitere Rentenbezüge notwendig. Aufgrund der demographischen Entwicklung ist schon jetzt absehbar, dass das Leistungsniveau der gesetzlichen Rentenversicherung auch für diejenigen nicht reichen wird, die aufgrund von Immobilienbesitz keine Miete zahlen müssen. Persönliches Engagement um den Aufbau eines Kapitalstocks ist daher unerlässlich.
Die Riester-Rente stellt eine der möglichen Optionen dar, mit denen Verbraucher sich ein komfortables Auskommen nach dem Eintritt in den wohlverdienten Ruhestand sichern können. Der Vorteil liegt dabei insbesondere in der staatlichen Förderung: Die Grundzulage über 154 Euro jährlich sowie weitere Zuschüsse für Sparer, die Kinder erziehen, bessern die Rendite der entweder auf Banksparplänen oder auf Investmentfonds basierenden Anlagen merklich auf. Darüber hinaus können die Einzahlungen in die Verträge anders als bei klassischen Rentenversicherungen im Rahmen des Sonderausgabenabzugs steuerlich geltend gemacht werden.
Die Höhe der im Alter verfügbaren Rente sollte ausreichen, um die Betriebskosten der Immobilie sowie einen angemessenen Lebensstandard unterhalten zu können. Die Riester-Rente unterliegt dabei in voller Höhe der Steuerpflicht – eine Veranlagung ausschließlich mit dem Ertragsanteil, wie es bei herkömmlichen Policen der Fall ist, findet nicht statt. Es kommt dabei der persönliche Steuersatz zur Anwendung: Wer über die Leistungen des Riester-Vertrages hinaus keine zusätzlichen Einkünfte bezieht, kann sich über eine geringe Abgabenlast freuen.
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