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Samstag, Oktober 30, 2010

Angst vor sehr langen Zinsbindungen ist unbegründet

Bei den aktuell sehr niedrigen Hypothekenzinsen bietet es sich an, Darlehen mit einer möglichst langen Zinsbindung abzuschließen. Die klassische Zinsbindungsdauer von 10 Jahren gilt nur in wenigen Fällen als empfehlenswert. Die meisten Darlehensnehmer benötigen deutlich mehr Zeit, um ihre Darlehen vollständig zu tilgen. Weil die Wahrscheinlichkeit, dass in 10 Jahren höhere Zinssätze gelten, relativ hoch bemessen ist, macht es schlichtweg Sinn, eine längere Zinsbindung zu wählen. Zumal sich das relativ leicht gestaltet: Zunehmend mehr Banken gehen dazu über, Zinsbindungen von 20 oder sogar 25 Jahren anzubieten.

Angehende Darlehensnehmer sind jedoch vorsichtig. Oftmals trauen sie sich an diese Zinsbindungen nicht heran. Im Wesentlichen werden zwei Argumente aufgeführt. Zunächst wird auf den Zinsvorteil verwiesen, den eine kurze Zinsbindung mit sich bringt. Wahr ist: Kürzere Zinsbindungen führen tatsächlich zum niedrigeren Zinssatz. Allerdings darf das Risiko kurzer Zinsbindungen nicht außer Acht gelassen werden. Wenn bereits eine Anschlussfinanzierung in 10 Jahren ansteht und die Zinssätze bis dahin auch nur um ein Prozent gestiegen sind, wird die Finanzierung insgesamt maßgeblich teurer. Außerdem könnten die Zinssätze noch viel deutlicher ansteigen, sodass sich womöglich einige Darlehensnehmer nicht mehr in der Lage befinden, ihre Finanzierung zu stemmen.

Als zweiter Grund wird die Möglichkeit erwähnt, dass die Hypothekenzinsen in 10 oder 25 Jahren noch günstiger sein könnten. Diese Möglichkeit besteht durchaus, gilt jedoch als unwahrscheinlich. Außerdem bedeutet eine lange Zinsbindung nicht, diese Chance nicht nutzen zu können. Jeder Darlehensnehmer hat die Möglichkeit, aus einem Darlehen nach 10 Jahren Laufzeit auszusteigen - das wird durch das gesetzlich verankerte Kündigungsrecht gewährleistet.

Folglich dürfte es in den meisten Fällen schlichtweg sinnvoller sein, sich für eine lange Zinsbindung zu entscheiden. Die hohe Sicherheit durch den langfristigen Zinsvorteil spricht für sich – zumal das Recht auf vorzeitige Beendigung für ausreichende Flexibilität sorgt.

Posted by Jochen on 10/30 at 11:24 AM
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