Anruf statt Anwalt: Wenn die Versicherung nicht pünktlich zahlt
Wenn eine Versicherung sich weigert, eine Leistung zu erbringen, erfährt das der Kunde in der Regel früh genug, und erhält eine ausführliche Begründung. Kommt das Geld der Assekuranz lediglich verspätet, sollte ein Anruf reichen, um sich nach dem Verbleib zu erkundigen. Wer stattdessen gleich die ganz große Keule aus dem Schrank holt und einen Anwalt mit dem Vorgang betraut, muss damit rechnen, auf den Kosten für den juristischen Beistand sitzen zu bleiben. So entschied jedenfalls das Amtsgericht München (Aktenzeichen: 133 C 7736/11).
Zum Anwalt gelaufen war eine Versicherungskundin, der es augenscheinlich an Geduld mangelt. Ihre private Rentenversicherung wäre am 1. März 2011 fällig gewesen. 23.815 Euro hätten an jenem Tag auf ihrem Konto verbucht gewesen sein müssen. Doch es tat sich nichts. Die Frau ließ die Assekuranz sofort über ihren Anwalt anmahnen. Fünf Tage später, am 6. März, war das Geld überwiesen. Allerdings hatte das Unternehmen nur den Betrag aus der Rentenversicherung gezahlt. Das war der Kundin zu wenig. Sie wollte zusätzlich die Summe, die ihr der Jurist in Rechnung gestellt hatte: 294 Euro. Dafür hatte weder die Versicherung noch das Amtsgericht Verständnis.
In der Urteilsbegründung erklärte die zuständige Richterin, dass die Kosten für einen Anwalt nur dann erstattet werden müssten, wenn es erforderlich und zweckmäßig ist, einen Rechtsanwalt einzuschalten. Da es aber keiner besonderen Rechtskenntnisse bedürfe, wenn eine Versicherung eine Leistung verspätet auszahlt, hätte im vorliegenden Fall auch ein Anruf genügt, um nach dem Verbleib des Geldes zu fragen und notfalls rechtliche Schritte anzukündigen. Direkt einen Anwalt auf die Assekuranz anzusetzen, sei völlig überflüssig gewesen. Schließlich habe die Frau nicht davon ausgehen können, dass die Rentenversicherung sich ihrer Pflicht entziehen will oder gar böswillig handelt, nur weil das Geld nicht auf den Tag genau auf dem Konto war.
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