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Mittwoch, März 12, 2008

Anwalts-Hotline

Die Rechtschutzversicherer befinden sich in einem harten Verdrängungswettbewerb. Doch nicht nur die Beiträge entscheiden über den Abschluss einer Rechtsschutzpolice. Auch bei den Leistungen wägt der Kunde sorgfältig ab. Den Rechtsschutzversicherern ist diese Situation sehr wohl bekannt. Aus diesem Grund setzt die Branche immer mehr auf Assistance-Leistungen. Dies trifft vor allem für die telefonische Erstberatung per Anwalt zu. Mit den Anwalts-Hotlines wollen die Versicherer ihr Produkt wieder attraktiver machen.

Doch Vorsicht ist geboten. Oft ist der Service eine Kulanz und nicht verbindlich. Ebenso unterscheidet sich eine Schadenshotline vom telefonischen Anwaltsservice. Ein verbraucherfreundliches Angebot berührt nicht die Selbstbeteiligung, kennt keine Wartezeiten und ist schon im Beitrag des Versicherungspaketes einkalkuliert.

Bei der DEURAG erhält man einen Beratungsschutz für alle Lebenslagen bereits beim Abschluss einer Verkehrspolice. Bei der Advocard kommt der Anwalt nun selbst ins Haus. Aber Achtung, zwar kann jeder Kunde der Advocard diesen Home-Service ohne Prämienzuschlag nutzen, aber ein Anspruch auf den Hausbesuch hat der Versicherte nicht. Die Entscheidung liegt beim Rechtsanwalt.

Hier nun eine Auswahl von Rechtsschutzversicherern die Anwalt-Hotlines anbieten:

Quelle: Kurs, Sonderdruck 02/2008

Posted by Sabine on 03/12 at 09:08 PM
Rechtsschutz • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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