Arbeitslosenversicherung für Selbstständige
Ob nun Hartz-Kürzungen im Geheimverfahren wirklich die Lösung aus der Finanz-Misere bedeuten sei dahin gestellt, aber die Vorgehensweise ist ein schlechter Scherz. Es geht um die Freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbständige und den traurigen Versuch unserer Bundesregierung, die Alt-Selbständigen (Gründungsdatum vor 2004) von der freiwilligen Arbeitslosenversicherung auszuschliessen.
Zunächst beschließt man die freiwillige Arbeitslosenversicherung für Selbstständige und räumt “Alt-Selbstständigen” eine Frist bis Jahresende ein, um beizutreten. Dann wird der größte Teil dieser Gruppe, nämlich alle, die schon vor 2004 selbstständig tätig waren, vom Eintritt in die freiwillige Arbeitslosenversicherung ausgeschlossen.
Das ist nicht die feine englische Art und sicherlich juristisch angreifbar. Was hier traurig stimmt ist nicht die Finanzmisere unserer Regierung, sondern die von ihr heraufbeschworene Vertrauensmisere. Die rückwirkende Abschaffung der Übergangsfrist für Alt-Selbstständige bei der freiwilligen Arbeitslosenversicherung zum 31.05.2006 ist als verfassungswidrig einzustufen.