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Samstag, Februar 25, 2012

Facebook und Co. bieten neue Chancen für die Versicherungsbranche

Immer mehr Unternehmen aus der Versicherungsbranche erweitern ihre Internetaktivitäten und nutzen soziale Netzwerke wie Facebook, um Produkte und Dienstleistungen zu bewerben, Kundenanfragen zu beantworten und neue Kontakte herzustellen. Ob sie damit auf dem richtigen Weg sind, hat das Marktforschungs- und Beratungsinstitut YouGov im Rahmen der Studie „Kundenmonitor e-Assekuranz 2011“ ermittelt.

Für die jüngere Generation scheint es völlig normal zu sein, dass Versicherungen in den Netzwerken vertreten sind. Zwei Drittel der Befragten fühlen sich dadurch nicht gestört oder gar belästigt. 30 Prozent wären sogar grundsätzlich bereit, sich auf diese Weise über die Produktpalette zu informieren. Zusätzliches Potenzial bietet den Assekuranzen das mobile Internet. Auch hier liegen die bis 30-Jährigen ganz vorne. „Keine andere Gruppe verfügt über eine bessere Smartphone-Ausstattung und über eine größere Aufgeschlossenheit gegenüber den versicherungsspezifischen Anwendungsmöglichkeiten des mobilen Internets“, erklärt Studienleiter Christoph Müller. Damit öffne sich ein völlig neuer Weg, die junge Generation an das Thema Versicherung heranzuführen.

Geht es generell um die Bereitschaft, sich online über Versicherungen zu informieren und Policen abzuschließen, verwischen die Altersgrenzen. 40 Prozent aller Umfrageteilnehmer können sich inzwischen vorstellen, Verträge am eigenen PC unter Dach und Fach zu bringen. Tatsächlich Angebote angefordert und Beiträge berechnet haben im vergangenen Jahr 24 Prozent (2010: 20 Prozent). Acht Prozent gingen einen Schritt weiter und schlossen 2011 eine Police via Internet ab. In Zahlen sind das bis zu vier Millionen Verträge, wobei die Kfz-Versicherung nach wie vor Spitzenreiter ist. Diese Entwicklung wird unter anderem von den großen Vergleichsportalen getragen, denen von Jahr zu Jahr mehr Vertrauen entgegengebracht wird. Bedenken bezüglich der Sicherheit bei Online-Abschlüssen haben nur noch 13 Prozent der Bundesbürger.

Posted by Andre on 02/25 at 05:00 AM
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Freitag, Februar 24, 2012

Interhyp startet 7-Millionen-Euro-Werbekampagne

Der Vermittler Interhyp startet eine Werbekampagne zum Thema “Baufinanzierung”. Mit dieser Kampagne möchte sich Interhyp ein ordentliches Stück vom Baufi-Kuchen abschneiden. Das berichtet die Werberzeitschrift “werben&verkaufen” (w&v).

Interessant am Artikel sind allerdings auch die Informationen rund um das Thema Baufinanzierung - ein Markt der ein Gesamtvolumen von 800 Milliarden Euro haben soll. Im letzten Jahr wurden neue Baufinanzierungen im Umfang von 190 Milliarden Euro vereinbart. Es wird erwartet, dass dieses Volumen noch größer wird.

Als Grund hierfür werden Eurokrise und Zinstief genannt. In den aktuellen Krisenzeiten wird die Immobilie als sichere Geldanlage gesehen. Man spricht bekanntermaßen von “Betongold”. Und durch die aktuellen Tiefzinsen wird der Bau oder Kauf einer Immobilie für mehr Menschen erschwinglich.

Generell lässt sich sagen, dass alle Baufi-Mitspieler ihre Werbung nach oben fahren. Im letzten Jahr soll es ein Plus von 25% in diesem Bereich gegeben haben. Am meisten haben im letzten Jahr die Unternehmen BHW, Interhyp, Deutsche Bank, DSGV und LBS ausgegeben.

Für die Interhyp scheint es sich - nach 11 Jahren im Geschäft - um die erste ““klassische Werbekampagne” zu handeln, also TV, Anzeigen usw. Ziel ist es, den mageren Bekanntheitsgrad von 3% - sowie die Werte Sicherheit, Vertrauen und Sympathie nach vorne zu bringen.

In der w&v werden auch neue Anzeigenmotive gezeigt. Zu sehen ist ein kinderloses Pärchen im Schlafanzug, das sich darüber freut, dass sie ihr Zuhause mit der Interhyp optimal finanzieren. Die Überschrift lautet auch dementsprechend: “Unsere Zuhause: Optimal finanziert.”

Posted by Thorsten on 02/24 at 02:12 PM
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Donnerstag, Februar 23, 2012

Betriebskrankenkassen lassen Schmerzpatienten im Stich

Das ZDF-Magazin “Frontal21” beschäftigte sich auch mit drei Betriebskrankenkassen, die ihren Schmerzpatienten unverzichtbare Medikamente nicht bezahlen - weil es plötzlich Formfehler auf den Rezepten gibt. Ein Trick. Inzwischen haben die BKKs Besserung versprochen.

Für die betroffenen Patienten kam das neue Geschäftsgebahren der Betriebskrankenkassen Novitas BKK, BKK Hoesch und der BKK Vor Ort überraschend: Sie gingen mit ihrem Rezept zum Apotheker. Dieser weigerte sich, das Medikament herauszugeben. Grund: Die drei genannten BKKs verweigerten die Bezahlung. Hätten die Apotheker die Medikamente trotzdem herausgegeben, wären sie auf den Kosten sitzen geblieben.

Der Grund für diese neue Verfahrensweise: Ein Rezept muss “richtig” ausgefüllt werden. Das betrifft besonders die Rezepte für starke Schmerzmittel. Im Rezept muss z.B. auf bestimmte Verwendungsformen hingewiesen werden, z.B. wenn das Medikament täglich eingenommen werden soll. So weit so gut: Nun beanstandeten die drei BKKs Rezepte, die mit Formfehlern behaftet waren .Als Formfehler wurde gewertet, wenn dort das Wort “täglich” mit “tgl.” abgekürzt wurde.

Die BKKs weigerten sich diese Rezepte zu bezahlen, weil diese Fehler dazu führen würden, dass das Patientenwohl gefährdet sei. Ein Scheinargument - so Frontal21. Denn: Sicherlich müssen die Vorschriften eingehalten werden - besonders bei starken Medikamenten. Nur in diesen Fällen handelte es sich ja um chronisch Kranke, die diese Medikamente schon seit Jahren regelmäßig einnehmen. Diese Menschen kennen ihre Medikamente.

Nun war es natürlich nicht so, dass die Kranken ihre Medikamente nicht bekamen. Sie mussten aber nochmal den verschreibenden Arzt aufsuchen, der dann das Rezept korrekt ausfüllen musste. Das kann zum Teil bis zu eine Woche dauern, weil man zunächst einen Termin bekommen muss. Man geht ins Krankenhaus, um die chronischen Schmerzen zu bekämpfen. Kriegt dann irgendwann sein neues Rezept und das Medikament. Für Schwerkranke eine Tortur.

Im Frontal21-Bericht konnte allerdings auch Fortschritt vermeldet werden: Die drei BKKs trafen sich mit dem Apothekenverband - und versprachen, dass diese Rezept-Prüfungs-Praxis nicht mehr stattfinden wird.

Posted by Uwe on 02/23 at 11:20 AM
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Die Berufsunfähigkeitsversicherung darf keinen EFL-Test verlangen

Was darf eine Versicherungsgesellschaft und was darf sie nicht? Mit dieser Frage müssen sich regelmäßig Gerichte aller Instanzen befassen. Am Landgericht Berlin ging es dabei kürzlich um das Thema Berufsunfähigkeitsversicherung und welche Tests zulässig sind, um die Belastbarkeit und den aktuellen Gesundheitszustand zu ermitteln. Der von US-Forschern entwickelte EFL-Test – EFL: Evaluation der funktionellen Leistungsfähigkeit – gehört nicht zu den Untersuchungen, denen Versicherungsnehmer zustimmen müssen, sagen die Berliner Richter (Aktenzeichen: 7 O 194/11).

Dass Verbraucher, die eine private Berufsunfähigkeitsrente beziehen, einmal im Jahr beim Arzt vorstellig werden müssen, um sich durchchecken zu lassen, daran gibt es nichts zu rütteln. Denn abhängig vom Untersuchungsergebnis endet unter Umständen die Leistungspflicht der Versicherung. Diese Tatsache war einer Frau, die berufsunfähig geworden war, durchaus bewusst. Als die Assekuranz sich dann aber bei ihr meldete und einen EFL-Test verlangte, weigerte sie sich. Die Berufsunfähigkeitsversicherung drohte daraufhin, die Rentenzahlungen einzustellen. Zu Unrecht, wie das Landgericht Berlin feststellte.

Der EFL-Test ist in der Bundesrepublik durchaus üblich und wird von den gesetzlichen Sozialversicherungsträgern genutzt, um die Erwerbsfähigkeit zu überprüfen. Der Proband wird dazu zwei Tage lang untersucht. Dabei geht es unter anderem um die Handkoordination, die Körperhaltung und die Fortbewegung. Dieser Test kann, führten die Anwälte der Frau an, vorhandene Beschwerden allerdings verschlimmern. Zudem gelange die Berufsunfähigkeitsversicherung an Informationen, die nicht zwangsläufig nötig sind, um die Leistungspflicht zu beurteilen. Dem schlossen sich die Richter an und ließen den im Sozialrecht erlaubten EFL-Test für private Versicherungsunternehmen nicht zu.

Posted by Andre on 02/23 at 05:00 AM
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Mittwoch, Februar 22, 2012

“Frontal21” berichtet kritisch über Berufsunfähigkeitsversicherungen

Die ZDF-Fernsehsendung “Frontal 21” aufs Korn beschäftigte sich mit dem Thema Berufsunfähigkeitsversicherungen. Diese zögern Zahlungen teilweise mehrere Jahre hinaus. Ein schönes Geschäft für die Versicherungen. Ein Desaster für die Versicherten.

Aufhänger des Berichts war der Fall eines Fleischarbeiters, der den gestiegenen Anforderungen seiner Arbeit im Akkord nicht mehr gewachsen war, und nicht mehr arbeiten kann. Er war 23 Jahre lang Ausbeiner für Schweine-Vorder-Vierte. Seit Jahren verweigert seine Berufsunfähigkeitsversicherung die Zahlung. Der Anwalt des Mannes verwies darauf, dass diese Praxis leider System hat.

Die Vertragsbedingungen der Berufsunfähigkeitsversicherungen sehen nämlich oftmals vor, dass der Erstgutachter nach der Berufsunfähigkeitsmeldung vom Versicherungsunternehmen gestellt wird. Untersuchungen haben lt. Frontal21 ergeben, dass die Gutachter in den meisten Fällen zum Ergebnis kommen, dass der Versicherte nicht berufsunfähig ist. Der Versicherte muss nun selbst einen Gutachter beauftragen, der meistens zum gegenteiligen Ergebnis kommt. Das muss gerichtlich geklärt werden.

Bis es zum Gerichtstermin kommt, bekommt der Versicherte nicht das Geld, dass ihm ja nun den Verdienstausfall zum Teil ersetzen soll. Im Fall des Fleischarbeiters, zog sich das mehrere Jahre lang hin. Und wie es schon im Beitrag hieß: Er hatte das gemacht, was überall - auch von der Politik - empfohlen und gewollt: Aber es nützt ihm nichts.

Es wurde auch auf den Skandal verwiesen, dass 20% aller Arbeitnehmer berufsunfähig werden. Von denen, die eine BU-Versicherung haben, erhält nur ein Mensch von 400 Versicherten tatsächlich Leistungen ausgezahlt - und das, obwohl alle fleißig eingezahlt haben. Auskünfte über die Gewinne, die mit BU-Versicherungen gemacht werden, gibt es nicht. Aber Berufsunfähigkeitsversicherungen gelten als sogenannte “Cash-Cow” in den Unternehmen - also als ordentliche Geldbringer.

Posted by Thorsten on 02/22 at 10:21 AM
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Dienstag, Februar 21, 2012

Billige Kredite gibt es nicht

Wer sich Haus, Wohnung, Auto oder Fernseher kaufen möchte und dazu einen Kredit aufnehmen muss, der sollte sich Werbeversprechen der Kreditinstitute mit Vorsicht nähern: Anscheinend ist es noch immer erlaubt, mit Konditionen zu werben, die sowieso keiner bekommt.

Die Konditionen eines Kredits hängen weiterhin sehr stark davon ab, welche Bonität der mögliche Kreditnehmer hat. Für einen Kreditsucher ist es deshalb wichtig, sich nicht von Zinsversprechungen der Werbung irritieren zu lassen. Tatsächlich sind die Zinsen derzeit grundsätzlich günstig, weil sich die Banken günstig Geld bei der Zentralbank leihen können. Aber die wirklichen Kreditkonditionen werden individuell zwischen Kreditgeber und -nehmer ausgehandelt.

Das ist auch verständlich, denn die Bank möchte sich möglichst gegen Zahlungsausfälle schützen. Wer finanzschwächer ist, muss mit Sicherheit mehr für einen Kredit bezahlen, als jemand, der finanzstärker ist. Die Bank versucht sich abzusichern, in dem sie den potenziellen Kreditnehmer gründlich untersucht.

Die Bonität hängt von vielen Kriterien, wie z.B. Alter, Familienstand, Einkommen, Beschäftigungsart, Arbeitsplatzsicherheit, Ausgaben und Vermögen. Dazu kommt der Schuldenstand und das bisherige Zahlungsverhalten. Aus allen Angaben ergibt sich ein recht umfassendes Bild der Kreditwürdigkeit eines Menschen.

Neuerdings werden allerdings kleinere Kredite oder Verbraucherkredite angeboten, die auf eine Bonitätsprüfung verzichten. Wird dies so beworben, kann man sicher sein, dass man den beworbenen Zinssatz auch tatsächlich nutzen kann. Das gibt eine gewisse Sicherheit für die Kreditnehmer. Hier wird wohl eine Durchschnittsbonität errechnet, die dann für alle Kreditnehmer gilt.

Wer über eine bessere Bonität verfügt, könnte versuchen, bessere Konditionen auszuhandeln. Auch kleinste Änderungen beim Zinssatz summieren sich während der Laufzeit zu schönen Sümmchen, die man dann anderweitig verwenden kann.

Posted by Thorsten on 02/21 at 02:41 PM
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Montag, Februar 20, 2012

Produktinformationen zur Altersvorsorge müssen verständlicher werden

Private Altersvorsorge gilt inzwischen als unumgänglich. Die Bereitschaft, für den Ruhestand zu sparen, erhält allerdings einen empfindlichen Dämpfer, wenn Interessenten sich heillos im Dickicht aus Sparverträgen und Fondspolicen verheddern. Um den Pfad zum passenden Vertrag gangbarer zu machen, arbeitet die Bundesregierung an einem Produktinformationsblatt. Der erste Entwurf liegt bereits vor, könnte aber deutlich besser sein. Das sagt nicht nur der Bund der Versicherten (BdV), sondern auch das Institut für Transparenz in der Altersvorsorge (ITA).

Auf neun Seiten pflücken die Experten des ITA das Produktinformationsblatt auseinander und nennen Verbesserungsmöglichkeiten. Nichtsdestotrotz zeigt sich ITA-Geschäftsführer Dr. Mark Ortmann durchaus zufrieden mit der bislang geleisteten Arbeit: „Das geplante Produktinformationsblatt ist ein Quantensprung auf dem Weg zur transparenten Altersvorsorge.“ Er gibt dem aktuellen Vorschlag eine „3+“ und spricht von einem revolutionären Entwurf, der sich durch Einheitlichkeit, Verbindlichkeit, Neutralität, Prägnanz und die Kürze – zwei Seiten – auszeichne. „Nach Einführung des neuen Produktinformationsblatts werden es Anbieter deutlich schwerer haben, Kosten zu verstecken“, so Dr. Ortmann.

Doch gerade was die Darstellung der Kosten und Risiken betrifft, sieht das Institut für Transparenz in der Altersvorsorge den größten Änderungsbedarf. Die Effektivkosten müssten in Prozent und nicht in Euro angegeben werden, weil der Prozentsatz auch bei unterschiedlich hohen Erträgen weitgehend gleich bleibe, wohingegen die Euro-Beträge dramatisch schwankten. Bei einem Ertrag von zwei Prozent lägen die Kosten bei 1,99 Prozent respektive 12.653 Euro. Bei acht Prozent seien es 2,12 Prozent bzw. 45.682 Euro. Ziel müsse sein, dass der Kunde die Kostenbelastung richtig einschätzen kann. Dazu bedürfe es zusätzlich einer einfacheren Sprache und einer besseren grafischen Darstellung der Risikoklasse und Rendite-Erwartung. Die dazu nötigen Standards müssten von unabhängiger Seite, „einem Tiger mit Zähnen“, gesetzt und überwacht werden. Nur so sei Transparenz möglich.

Posted by Andre on 02/20 at 05:25 PM
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Freitag, Februar 17, 2012

Telefonaktion zu Versicherungsfragen

Die Bereitschaft, sich näher mit dem Thema Versicherungen zu befassen und den Ordner mit den Policen regelmäßig „zu lüften“, hält sich nach wie vor in Grenzen. Angesichts von 2.100 Euro, die Jahr für Jahr in die Verträge investiert werden, ist diese Haltung eher unverständlich. Denn ein hohes Prämienvolumen ist nicht gleichbedeutend damit, besonders gut versichert zu sein. Davon kann der Bund der Versicherten (BdV) ein Lied singen. „Unsere tägliche Erfahrung zeigt, dass sicher 90 Prozent aller Haushalte falsch versichert sind und dafür noch zu viel bezahlen“, sagt Thorsten Rudnik vom Vorstand des BdV. Die Experten laden daher am 15. März, dem Weltverbrauchertag, zu einer Telefonaktion.

Unter der kostenlosen Rufnummer 0800/0003215 steht der Bund der Versicherten in der Zeit von 9.00 bis 18.00 Uhr Rede und Antwort. In der Einladung zum Termin schreiben die Verbraucherschützer: „Die BdV-Experten wissen, welche Versicherungen für die Anrufer wichtig sind und wie sie ungünstige Verträge loswerden. Zudem erfahren sie, worauf sie beim Vertragsabschluss achten sollten.“ Dabei komme es weniger auf den Preis, sondern vielmehr auf das Kleingedruckte an, mahnt Thorsten Rudnik. Wer sich schon im Vorfeld informieren möchte, findet auf der Internetseite des BdV (bundderversicherten.de) allerhand kostenlose Broschüren, die im PDF-Format vorliegen und direkt auf den eigenen PC geladen werden können, sowie ein Tool zur Bedarfsermittlung.

Posted by Andre on 02/17 at 07:55 PM
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Mittwoch, Februar 15, 2012

Gut versichert an den jecken Tagen

Karneval bedeutet eigentlich Spaß und gute Laune. Doch auch an den tollen Tagen kommt es hin und wieder zu Streitigkeiten, zum Beispiel, weil ein Bonbon nicht in die Tüte, sondern im wahrsten Sinn des Wortes ins Auge geht, man sich auf einem bierverschmierten Tanzboden die Haxen bricht oder der Sitznachbar seinen Punsch auf die teure Kostümierung kippt. Eigentlich sollte man davon ausgehen, dass die Versicherung des Verursachers zahlt. Allerdings gelten zu Fasching bisweilen andere „Regeln“ bzw. muss man sich auf die Besonderheit der jecken Zeit einstellen.

Nehmen wir die Karnevalsfeier im Saal einer Gaststätte. Das Funkenmariechen tanzt, der Hofsänger bringt die Masse zum Schunkeln. Dass dabei auch mal Bier auf dem Boden landet, kommt vor. Wer später auf dem Nass ausrutscht, sollte jedoch nicht erwarten, dass die Haftpflichtversicherung von Veranstalter oder Gastwirt ein Schmerzensgeld zahlt. Wie Aspect Online berichtet, hat das Oberlandesgericht Köln entschieden, dass man im Rahmen solcher Feierlichkeiten mit einem feuchten und rutschigen Boden rechnen muss (Aktenzeichen: 9 U 7/02). Gleiches gilt für die Leckereien, die bei Umzügen von den Wagen geworfen werden. Befindet man sich in Reichweite, besteht nun einmal die Gefahr, getroffen zu werden. Auch hier haben bereits Gerichte gesprochen – das Landgericht Trier (AZ: 1 S 150/94), das Amtsgericht Eschweiler (AZ: 6C 599/85) und jüngst das Amtsgericht Köln (AZ: 123 C 254/10).

Um für den Fall der Fälle trotzdem bestens abgesichert zu sein, ist eine private Unfallversicherung empfehlenswert. Ob nun das Bonbon als Wurfgeschoss oder der unfreiwillige Abgang auf dem Tanzparkett: Resultieren daraus schwere Verletzungen, zahlt die Unfallversicherung die vereinbarte Leistung – sofern sich der Kunde an die Spielregeln hält. Dabei gilt seit jeher, dass sich Alkohol und Versicherungsschutz nicht vertragen, auch nicht im Karneval. Ist der Promillewert zu hoch, gibt es keinen Cent. Sollte man selbst einen Schaden verursachen und aus Versehen eine Garde-Uniform mit einer Zigarette versengen, springt die private Haftpflichtversicherung ein. Aber auch nur dann, wenn man nicht aus Absicht handelt. Also: Auch beim Helau und Alaaf ein wenig aufpassen.

Posted by Andre on 02/15 at 09:00 PM
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Montag, Februar 13, 2012

Gothaer stoppt Werbekampagne für Privathaftpflichtversicherung

Die Gothaer Versicherung hat eine Werbekampagne für Privathaftpflichtversicherung Plus beendet. Grund ist die irreführende Verwendung eines Siegels der Stiftung Warentest.

Die neuen Fernsehspots von Gothaer waren gerade erst eine Woche im Fernsehen zu sehen. Auch ich hatte einen Spot erspäht, den ich ganz lustig fand. Kernelement des Spots sind personifizierte Sorgen. Das sind griesgrämige Männchen mit grauen Kapuzenpullovern auf denen der Satz steht “Sorge um Hab und Gut”.
Im ersten Spot packt eine junge Frau gerade ihren Laptop ein, um damit auf die Straße zu gehen. In dem Moment äußern zwei Sorgenmännlein ihre Bedenken. Der eine macht die Anmerkung, dass man angerempelt werden könnte. Der Computer könnte herunterfallen. Und der Rempler wäre nicht versichert. Das zweite Sorgenmännlein stellt die Frage: Und wer zahlt dann den Schaden? Und antwortet selbst: Du.
Die Frau sagt “Nee, ich bin bei der Gothaer versichert.”, was dazu führt, dass beide Sorgenmännchen explodieren. Der Off-Sprecher erklärt, dass man seine Sorgen vergessen sollte. Weil es ja nun die Privathaftpflichtversicherung Plus der Gothaer gibt. Gezeigt wird dann noch das Siegel der Stiftung Warentest, dass der Versicherer allerdings für eine andere Versicherung bekommen hat.

Neben diesem Missgeschick stellt sich allerdings die Frage, ob eine Privathaftpflichtversicherung überhaupt Schäden abdeckt, die ein anderer verursacht, der wiederum nicht versichert ist. Ein Blick auf die Internetseite von Gothaer verrät: Tatsächlich ist der Forderungsausfall mitversichert. Dieser soll eintreten, wenn der Schädiger nicht zahlen kann.

Posted by Thorsten on 02/13 at 10:20 PM
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Sorgenvoller Blick in die Zukunft

Bedenken, ob man wirklich ausreichend private Altersvorsorge betreibt, um im Rentenalter finanziell bestens abgesichert zu sein, lassen sich wohl nie ganz ausblenden. Selbst wenn man regelmäßig spart und die gängigen Produkte nutzt, ob nun Riester-Rente, Kapitallebensversicherung oder Basisrente, bleiben bisweilen Zweifel daran, dass ein weitgehend sorgenfreier Lebensabend genossen werden kann. Bei den 18- bis 30-Jährigen nagt laut einer Forsa-Umfrage im Auftrag des Finanzdienstleisters AWD an jedem Zweiten (48 Prozent) der düstere Gedanke, im Alter kürzertreten zu müssen.

Hinter der Angst vor einer allzu großen Vorsorgelücke steht gleich ein ganzes Bündel an Gründen. An erster Stelle rangiert dabei mit 61 Prozent die Befürchtung, „dass sie nicht genügend Geld zur Verfügung hatten oder haben, um privat für das Alter vorzusorgen“, sagt der AWD. Teils sind es auch Selbstzweifel, dass die finanziellen Mittel möglicherweise zu sehr in den Konsum statt in die Altersvorsorge geflossen sind (knapp 33 Prozent). Hinzu gesellen sich Sorgen über fehlende Beitragsjahre in der gesetzlichen Rentenversicherung (26 Prozent), mangelnde Beschäftigung mit den Themen Rente und Vorsorge (25 Prozent), Bedenken, was die Zahlungsfähigkeit des Rentensystems betrifft (zwölf Prozent), die Inflation (drei Prozent) und die Eurokrise (ein Prozent).

Der erfreuliche Aspekt der Umfrage: Sie zeigt, dass private Altersvorsorge der Generation der 18- bis 30-Jährigen nicht ganz schnuppe ist. Viele richten den Blick in die Zukunft. Dr. Günther Blaich, Direktor des Bereichs Produktmanagement beim AWD, erklärt dazu: „Der Bevölkerung ist mehrheitlich bewusst, dass sie sich bei der Altersvorsorge nicht ausschließlich auf die Leistungen des Staates verlassen kann.“ Allerdings müsse die Bereitschaft, den Konsum zugunsten der Vorsorge zu bremsen, noch weiter ausgebaut werden. Hier können Versicherungen, Banken und auch der Staat ansetzen. Ziel sollte sein, Vertrauen aufzubauen, nicht nur in Riester-Rente & Co., sondern auch in die gesetzliche Rente.

Posted by Andre on 02/13 at 09:50 PM
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Freitag, Februar 10, 2012

Konsumententrends im Versicherungswesen

EIOPA steht für „Europäische Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen und die betriebliche Altersversorgung“. 2011 ins Leben gerufen, kümmert sich die Versicherungsaufsicht in erster Linie um Konsumententrends, sprich: Sie analysiert europaweit, welche Themen für Verbraucher besonders interessant und relevant sind. Im ersten Bericht der EIOPA werden drei Aspekte aufgegriffen: Der Schutz von Konsumenten bei Restschuldversicherungen, fondsgebundene Lebensversicherungen und Online-Versicherungsvergleiche.

Dass Restschuldversicherungen, die im Zusammenhang mit Krediten – ob nun Baufinanzierung oder einfacher Ratenkredit – angeboten werden, den Weg in die Liste geschafft haben, liegt zum einen an der Unwissenheit vieler Verbraucher. Daraus resultiert zum anderen eine bisweilen recht aggressive Vermarktung durch die Banken. Nicht nur in der Bundesrepublik, sondern auch in anderen Staaten kommt es daher immer wieder zu Problemen und Beschwerden, wenn Kreditinstitute Restschuldversicherungen als verpflichtende Voraussetzung für einen Kredit verkaufen. Diese Praxis gehe klar am Kundenbedarf und den Kundenbedürfnissen vorbei, sagt die Aufsichtsbehörde.

Ähnlich gelagert sind die Gründe, die fondsgebundene Lebensversicherungen aus Sicht der EU zum Konsumententrend machen. Das steigende Interesse an Lebensversicherungen, die zumeist auf sehr komplexen Fonds basieren, ruft die EIOPA auf den Plan, weil Sparer nur selten ausreichend über die Risiken und die Kosten solcher Fondspolicen informiert werden. In Deutschland ist der Trend in Richtung fondsgebundene Lebensversicherungen übrigens eher rückläufig. Dafür stehen Online-Versicherungsvergleiche ganz hoch im Kurs. Sie werden von den Assekuranzen zudem immer öfter als Kommunikations- und Vertriebsweg genutzt. Allerdings sollten sich Konsumenten nicht nur auf den Preis verlassen, mahnt der Bericht. Zudem seien viele Produkte gar nicht für derlei Vergleiche geeignet, weil weiterführende Informationen nötig seien, die ein einfacher Fragebogen nicht abdecken könne.

Posted by Andre on 02/10 at 10:00 PM
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Donnerstag, Februar 09, 2012

Suboptimale Informationskampagne der privaten Krankenversicherungen

Unter dem Motto “Gesunde Versicherung” hat der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) eine Kampagne im Internet am Start. Ziel ist es, über die Vorteile und die Leistungskraft der privaten Krankenversicherungen in Deutschland aufzuklären und zu informieren. Eine kleine Untersuchung des dort kommunizierten Themas “Generationsgerecht”.

Wenn man auf der blauen Internetseite landet, wird man von einem großen Feld begrüßt, auf dem - wie auf einer Bühne - die sieben wichtigsten Bestandteile der Kampagne präsentiert werden: Versichertenzahlen, Kundenzufriedenheit, Vorsorge, schuldenfreies Gesundheitssystem, Bürokratiefreiheit, Leistungsgarantien und Altersvorsorge.

Ebenfalls präsentiert wird ein Zitat der deutschen Bundeskanzlerin Angela Merkel, in der sie davon spricht, dass die sozialen Sicherungssysteme generationsgerecht ausgebaut werden müssen. Um eine Antwort auf den Altersaufbau der Gesellschaft zu finden. Mit diesem Zitat auf der Startseite behaupten die PKVs, dass sie mit Sicherheit ihren Teil zu dieser Anforderung leisten.

Und tatsächlich: Neben den Menüpunkten Themen, Gut für alle und So funktioniert die PKV, findet sich der vierte Menüpunkt namens “Generationsgerecht”. Klickt man auf diesen Punkt, werden “4 Argumente” präsentiert: Die Steigerung der Gesundheitskosten in einer älter werdenden Gesellschaft, die generationsgerechte und zukunftsfeste private Krankenversicherung, die Demografieprobleme der gesetzlichen Krankenkassen und die systematische Vorsorge der PKVs.

Wenn man es genau nimmt, handelt es sich hier nicht um vier Argumente, sondern um zwei Argumente. Denn: Die älter werdende Gesellschaft, die steigende Gesundheitskosten verursacht, ist eher ein Faktum. Genauso wie das Demografieproblem der GKVs, das eigentlich genau die gleiche Aussage wiedergibt.

Nimmt man nun noch die zwei verbleibenden Argumente für die PKVs unter die Lupe, muss man feststellen, dass es sich hierbei um ein Argument mit einer Detaillierung handelt. Die PKVs sind nämlich generationsgerecht und zukunftsfest, weil sie u.a. eine systematische Vorsorge für das Alter bildet.

Mein Fazit: Die Kampagne bringt zwar gute Argumente, kommuniziert sie aber nicht präzise. Das könnte dazu führen, dass damit die mögliche Schlagkraft einer PKV-Informationskampagne verpufft. Angesichts der öffentlichen Debatte um die zukünftige Ausgestaltung des Gesundheitssystems scheint dies eine verpasste Chance zu sein, die Öffentlichkeit im Sinne der PKV zu beeinflussen.

Posted by Gerald on 02/09 at 11:19 AM
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Mittwoch, Februar 08, 2012

Versicherungen im Netz

In Versicherungsfragen hat sich das Internet mittlerweile zur wichtigsten Informationsquelle gemausert. Wer wissen möchte, was eine Berufsunfähigkeitsversicherung leistet oder wie teuer die Hausratversicherung sein darf, bemüht in erster Linie das World Wide Web. In Österreich liegt die Quote laut einer Studie der Iphos Gesellschaft für Informationstechnologie bei 94 Prozent, wobei 79 Prozent der Verbraucher den Weg über eine Suchmaschine gehen. Google steht dabei mit 90 Prozent an erster Stelle.

Was heißt das nun für die Versicherungsgesellschaften? Um viele Kunden zu erreichen und auf die eigene Internetseite zu „locken“, müssen sie möglichst weit vorne in den Suchergebnissen stehen. Denn, sagt Iphos: „Ist der Internetauftritt in den Google-Suchergebnis-Seiten gut gerankt, wird die Seite auch eine entsprechende Menge an Besuchern verzeichnen können.“ Wie es darum bestellt ist, wird von der Gesellschaft für Informationstechnologie seit einigen Jahren regelmäßig geprüft. Anhand von 170 Keywords und Keyword-Kombinationen ermitteln die Experten den Standort der einzelnen Assekuranzen und vergeben Punkte. Berücksichtigt werden dabei nur die ersten 30 Treffer, die Google liefert. Denn mehr als drei Seiten blättern nur wenige Kunden durch die Ergebnislisten.

Im jüngsten Test katapultierte sich Zurich Connect mit 6.569 Zählern auf den ersten Platz in Österreich. Die Seite legte innerhalb eines Quartals um 1.238 Punkte zu. Auf Platz zwei gerutscht ist die Wüstenrot (6.546). Auf den weiteren Rängen folgen Uniqa, die Wiener Städtische und Zurich. Verloren haben unter anderem die Allianz und die Generali. Die Gründe dafür, dass Zurich Connect und Wüstenrot ihre Spitzenpositionen ausbauen konnten, sieht Iphos-Geschäftsführer Christoph Wendl in der Suchmaschinenoptimierung (SEO): „Die kontinuierlich gute Leistung dieser beiden Unternehmen beim Ranking Check zeigt einmal mehr, wie wichtig es ist, SEO-Belange bei Relaunch und Wartung stets zu bedenken.“

Posted by Andre on 02/08 at 05:22 PM
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Kommt bald eine neue Entbindungserklärung für PKV-Mitglieder?

Die Berliner Tageszeitung “Der Tagesspiegel” berichtet, dass sich die Fälle zu häufen scheinen, in denen private Krankenversicherungen (PKV) von ihren Versicherten fordern, eine sogenannte Entbindungserklärung zu unterschreiben. Mit dieser Erklärung erlaubt der Versicherte, dass seine Ärzte von seiner Schweigepflicht entbunden werden. Die privaten Krankenversicherungen möchten damit die Möglichkeit bekommen, ärztliche und medizinische Leistungen zu überprüfen.

Diese Entbindungserklärungen waren bislang oftmals sehr weit gefasst: Die Privatpatienten sollten pauschal alle Ärzte, Pflegepersonen, Versicherer und Behörden von ihrer Schweigepflicht entbinden, damit die PKVs ihre Überprüfungen jederzeit und ohne weitere Rücksprachen mit den Patienten durchführen können. Diese Pauschalerklärung kommt bei vielen PKV-Mitgliedern nicht gut an.

Es kommt hinzu, dass diese Erklärungen von Datenschützern kritisiert wurden - und tatsächlich vor dem Bundesverfassungsgericht scheiterten. Das war sogar schon im Jahre 2006 - also vor 6 Jahren. Das Bundesverfassungsgericht bemängelte eben die pauschale Regelung. Aus der Sicht des Gerichts muss es grundsätzlich möglich sein, die Entbindungserklärung auf bestimmte Krankheiten und Ärzte zu beziehen. Der Privatpatient hätte so die volle Kontrolle darüber, wer mit seinem Arzt über welche Krankheit spricht.

Im Tagesspiegel-Artikel wurde ein Vertreter der Debeka befragt. Er sagte, dass sich alle bisherigen Entbindungserklärungen in der Regel auf eine alte Formulierung des Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) beziehen. Nun wird die Debeka diesen Vorschlag auseinandernehmen und patientenfreundlich neu formulieren. Das soll im ersten Quartal 2012 fertig sein. Darin sollen dann die Forderungen des Bundesverfassungsgerichts Niederschlag finden.

Bis die neuen Entbindungserklärungen auf dem Tisch liegen, wird empfohlen, möglichst wenig preiszugeben. Verlangt die PKV eine Entbindungserklärung, sollte der Privatpatient nur die Schweigepflicht für einen bestimmten Arzt, Zeitraum - und für eine bestimmte Krankheit aufheben.

Posted by Stefan on 02/08 at 12:10 PM
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