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Dienstag, Juli 22, 2008

Auch die Nürnberger Versicherungsgruppe streicht die Nachtzeit-Klausel beim Fahrraddiebstahl

Damit macht der Versicherer seinen neuen Hausrat-Tarif im Nachhinein marktgerecht. Denn schon seit Januar 2008 bietet die Nürnberger ihren neuen HausratSchutz an. Also ein verspätetes Sahnehäubchen für alle, die den Nürnberger FahrradSchutz bereits gewählt haben oder sich noch dazu entschließen. Aber ein Pralinee legt der Versicherer noch obenauf: Auch weiterhin bleibt der Beitrag für den versicherten Fahrraddiebstahl gleich. Sie sagen, wirklich neu ist das nicht?

Vermutlich beobachten Sie also ganz gern den Versicherungsmarkt. Immerhin wären Sie sonst jetzt nicht hier, sondern vielleicht beim Einkaufen oder Autowaschen. So aber wissen Sie schon längst: die Neutarife der führenden Gesellschaften unterscheiden sich in der Regel nur wenig. Als bekannt konservativer Versicherer macht die Nürnberger dabei keine Ausnahme: bietet doch die Allianz ebenfalls seit Jahresanfang ihren optimierten Hausrat-Tarif ohne Nachtzeit-Klausel beim Fahrraddiebstahl an.

  Die Nürnberger legt dabei genaue Obliegenheiten für den Kunden fest. Erst ihre Einhaltung garantiert die Entschädigung. So muss er sein Rad mit einem eigenständigen Fahrradschloss sichern: also einem Ketten-, Stahlbügel- oder Stahlseilschloss. Mit dem Fahrrad fest verbundene Diebstahlsicherungen, wie ab Werk eingebaute Speichen- oder Rahmenschlösser, erkennt der Versicherer im Schadenfall nicht an. Aber das ist noch nicht alles.

Denn darüberhinaus muss der Versicherungsnehmer einige Obliegenheiten erfüllen. Stellt er seinen Drahtesel zum Beispiel unterwegs einmal ab, verpflichtet er sich per Klausel, ihn in einem eventuell vor Ort verfügbaren Fahrradabstellraum unterzubringen. Eine Regelung, die übrigens bei ihm daheim ganz genauso gilt. Sicher fragen Sie sich jetzt, ob er auch im Abstellraum sein Rad absperren muss.

  Ja, sein Fahrrad ist dort ebenfalls nur versichert, wenn er es durch ein eigenständiges Schloss vor unberechtigtem Zugriff schützt. Vielleicht hat man auch Ihnen schon einmal Ihr teures Tourenrad oder Mountainbike gestohlen. Hatten Sie es damals gegen Diebstahl versichert? Ja, dann wissen Sie, nur mit vollständigen Unterlagen geht die Regulierung des Schadens glatt über die Bühne. Vielleicht erinnern Sie sich heute noch, welche Papiere der Versicherer von Ihnen angefordert hat:

Neben der unverzüglichen Diebstahlmeldung bei der Polizei brauchen Sie nämlich auch Ihren Kaufbeleg mit Hersteller, Marke und Rahmennummer Ihres Fahrrads. Liegen Ihnen jetzt keine Unterlagen mehr vor oder es fehlen wichtige Daten, steckt die Schadenregulierung erstmal fest. Und oft liegt schon eine Woche später ein formelles Ablehnungsschreiben in Ihrem Briefkasten. Natürlich sind Sie darüber erstmal sauer. Obwohl Sie Ihren Beitrag rechtzeitig bezahlt haben, bleiben Sie auf dem Schaden sitzen. Und Ihr Rad steht versteckt in irgendeinem dunklen Keller. Mit dem Nürnberger FahrradSchutz ändert sich an dieser Prozedur leider nichts.

Denn jeder von uns verpflichtet sich weiterhin, diese Obliegenheiten einzuhalten. Schon mit der Unterschrift auf dem Antrag. Aber damit akzeptieren wir eben auch die Folgen aus Pflichtverletzungen. Bis hin zur Leistungsfreiheit oder sogar Kündigung durch den Versicherer.

Sie gehen jedoch dem ganzen Ärger leicht aus dem Weg, wenn Sie sich über Ihre Obliegenheiten nochmal informieren und sich streng daran halten. Sehen Sie dazu einfach in Ihrem Hausratvertrag unter der Position Klauseln zum Fahrraddiebstahl nach.

Besorgen Sie sich bitte ausserdem für jedes Ihrer Räder einen Fahrradpass. Am besten noch in dieser Woche. Damit Sie im Schadenfall keine böse Überraschung erleben. Fragen Sie bei Ihrem Versicherer oder der nächsten Polizeiinspektion nach. Dort erhalten Sie Fahrradpässe kostenlos. Haben Sie Ihre Fahrraddaten dann lückenlos eingetragen, stecken Sie die Unterlagen kurzerhand zu Ihrer Hausratpolice.

Vor diesem facettenreichen Hintergrund stellt sich die Frage: Hat sich mit dem Wegfall der Nachtzeitklausel für den Kunden wirklich etwas verbessert?

Posted by Paul on 07/22 at 11:59 PM
WissenswertesHausratversicherung • Kommentar(e): (0) • Trackbacks (0) • Permalink
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