Auch Kapitalanleger sollten Forwarddarlehen nutzen
Es ist immer wieder erstaunlich, wie sorglos etliche Kapitalanleger bzw. Vermieter mit dem Thema Immobilienfinanzierung umgehen. In der Praxis sieht es so aus, dass sie sich mit der Vermietung der Finanzierung ihrer Immobilie nur bedingt beschäftigen: Nur vergleichsweise selten wird akribisch nach dem passenden Darlehen gesucht. Dies hat natürlich einen Grund, nämlich die Möglichkeit, die anfallenden Zinsen steuerlich geltend zu machen. Aufgrund dieser Tatsache sehen sich viele Kapitalanleger nicht dazu gezwungen, nach einer wirklich preiswerten Finanzierung zu suchen. Sie sagen sich oftmals, dass die Höhe der Zinsen zu vernachlässigen ist, weil sie diese ohnehin abschreiben können.
Allerdings handelt es sich hierbei um eine Ansicht, die als äußerst fragwürdig gilt. Zwar ist es in der Tat möglich, die Zinsen steuerlich geltend zu machen, die bei der Vermietung finanzierter Objekte anfallen, doch letzten Endes ist zu berücksichtigen, dass die Zinsen auch aufgebracht bzw. geleistet werden müssen. Deshalb ist die Höhe der monatlichen Zinsbelastung nicht egal: Je niedriger die Zinsbelastung ist, desto höher ist am Ende der Gewinn. Zwar muss dieser versteuert werden, doch letzten Endes zielt man als Anleger nun einmal darauf ab, Gewinne zu erwirtschaften.
Deshalb sind auch Kapitalanleger gut damit beraten, sich am Finanzierungsmarkt sehr genau umzusehen. Die aktuell sehr niedrigen Hypothekenzinsen räumen den Vermietern die Möglichkeit ein, sich günstige Konditionen für die Anschlussfinanzierung zu sichern. Denn auch Vermieter befinden sich in der Lage, Forwarddarlehen abzuschließen. Der Abschluss eines solchen Darlehens kann sich richtig lohnen: Die derzeit sehr niedrigen Zinssätze bieten die Chance, den Zinssatz der nächsten Anschlussfinanzierung spürbar zu verringern.
