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Mittwoch, Januar 09, 2008

Auch Versicherungskammer Bayern stellt Kunden gleich

Die Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes, das sogenannte VVG, gelten nun seit Anfang des Jahres für alle Neukunden und für alle Bestandskunden erst ab 2009. Auch die Versicherungskammer Bayern wendet die grundlegenden verbraucherfreundlichen Regelungen, die gesetzlich erst ab 1. Januar 2009 für die Bestandskunden vorgeschrieben sind, schon jetzt an.

Somit entsagt sich die Versicherungskammer Bayern bei ihren Bestandskunden schon jetzt vom Alles oder Nichts - Prinzip sowie den Klage- und Verjährungsfristen, wobei ersteres besagt, dass bei grob fahrlässiger Schadensherbeiführung durch den Kunden oder bei Obliegenheitsverletzung, die Versicherungsleistung nicht mehr vollkommen ausgeschlossen ist. Der Schaden wird nun anteilig, abhängig von der Schwere des Verschuldens, übernommen. Von der Versicherungskammer Bayern ebenfalls sofort umgesetzt werden der Wegfall der Klage- und Verjährungsfrist, das heißt, dass ein Kunde, der seine Ansprüche nach einer Ablehnung erst nach Ablauf von sechs Monaten geltend macht, nicht regelmäßig leistungsfrei endet. In derartigen Fällen wird die dreijährige Regelverjährung gemäß § 195 BGB angewendet. Außerdem setzte die Versicherungskammer Bayern die Anforderungen der VVG-Informationspflichtenverordnungen bereits größtenteils zum 1. Januar und nicht erst zum 1. Juli 2008 um.

Posted by Saskia on 01/09 at 04:18 AM
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