Augenversicherung ohne Gesundheitsfragen. Die AZB- Tarife der KarstadtQuelle Versicherung
Die Augen sind wichtige Sinnesorgane und verdienen daher einen besonderen Schutz. Aber hochwertigen Brille oder Kontaktlinsen haben ihren Preis und Gesetzlichversicherte müssen meist fast alles aus eigener Tasche bezahlen. Selbst bestimmte Vorsorge- Untersuchungen oder Laser-Operationen werden nicht erstattet. Mit einer privaten Zusatzversicherung kann dieser finanziellen Belastung vorgebeugt werden.
Die beiden Tarife AZB der KarstadtQuelle Krankenversicherung AG sind reine Ergänzungstarife. Zu den versicherten Leistungen gehören:
- Sehhilfen
- augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen
- eine Sehschärfenkorrektur durch Laser-Operation sowie
- unfallbedingte Erblindung
Die Vorleistungen einer gesetzlichen Krankenkasse oder einer anderen privaten Krankenversicherung werden angerechnet. Bei gesetzlichen Patienten dürfen die Höchstsätze der jeweils gültigen Gebührenordnung nicht überschritten werden.
Generell werden im AZB- Tarife folgende Leistungen erstattet:
- Bis zu 100,00 Euro/Versicherungsjahr für augenärztliche Vorsorgeuntersuchungen (z.B. zur Früherkennung von Glaukomen und Maculadegeneration)
- Bis zu 150,00 Euro Zuschuss zu Sehhilfen innerhalb von 2 Versicherungsjahren unabhängig von Dioptrienveränderungen
- Bis zu 1.000,00 Euro Zuschuss für Laser- Operationen zur Sehschärfenkorrektur (für beide Augen zusammen)
- Bis zu 20.000,00 Euro bei unfallbedingter Erblindung als Kostenerstattung für Umbaumaßnahmen, Hilfsmittel und Schulungen
Besonders interessant dürfte in diesem Paket vor allem die Möglichkeit sein, Zuschüsse zu Lasik- Operationen zur Korrektur der Sehschärfe zu erhalten. Denn Dank der medizintechnischen Forschung ist es heutzutage möglich, Fehlsichtigkeit mit Hilfe von Lasertechnologie zu beheben beziehungsweise zu korrigieren. Behandelten Patienten berichten in den meisten Fällen über eine Besserung ihres Sehvermögens.
Wie in fast allen Zusatztarifen muss der Kunde in den ersten beiden Jahren mit Leistungseinschränkungen rechnen. So liegt die maximale Gesamtleistung für Sehhilfen je versicherter Person im ersten Versicherungsjahr bei höchstens 50,00 Euro und in den ersten beiden Versicherungsjahren zusammen bei maximal 100,00 Euro. Diese Leistungseinschränkung trifft auch für die maximale Gesamtleistung für eine Sehschärfenkorrektur mittels Laser-Operation zu. Hier werden maximal im ersten Versicherungsjahr 334,00 Euro erstattet beziehungsweise in den ersten beiden Versicherungsjahren zusammen höchstens 667,00 Euro.
Sofern dem Kunden die Leistungen des AZB- Tarifs nicht ausreichend erscheinen, hat er die Möglichkeit das Premium- Paket zu wählen. In diesem Tarif verdoppelt sich der Zuschuss zu Sehhilfen auf bis zu 300,00 Euro innerhalb von 2 Versicherungsjahren unabhängig von Dioptrienveränderungen. Des Weiteren kann der Versicherte bis zu 100,00 Euro Zuschuss pro Versicherungsjahr für High-Tech-Untersuchungen mittels OCT (Optische Kohärenztomographie) und HRT (Heidelberg Retina Tomographen) - Geräten zur Verlaufskontrolle bestehender Augenerkrankungen oder augenärztliche Vorsorge-Untersuchungen erhalten. Ebenso sind in dem AUGEN-PREMIUM Tarif AZE die Zuschüsse bei unfallbedingter Erblindung als Kostenerstattung für Umbaumaßnahmen, Hilfsmittel und Schulungen verdoppelt (40.000 €).
Die Beiträge für den AZB- Tarif sind für Männer und Frauen identisch. Es wird hierbei nur in drei Altersgruppen unterschieden. Bis einschließlich 17 Jahre sind 5,50 Euro im Monat zu zahlen. Bis einschließlich 70 Jahre kommt es zu einem monatlicher Beitrag von 9,90 Euro und ab 71 Jahre steigt der Beitrag auf 12,90 Euro. Mit weiteren fünf Euro Zuschlag je Altersklasse ist der Einschluss des AUGEN-PREMIUM Tarif AZE möglich.
Sehr verbraucherfreundlich sind die Bedingungen der beiden Tarife. So sieht der Antrag keine Gesundheitsfragen vor. Die gesetzliche Widerrufsfrist wird von zwei auf vier Wochen verlängert und es gibt die Möglichkeit einer jederzeitigen Kündigung ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Monatsende. Der Versicherer verzichtet gleichzeitig auf sein ordentliches Kündigungsrecht.
