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Mittwoch, März 24, 2010

Auslandskranken-Police - Sicher in die Ferien!

Stehen die Ferien vor der Tür, sollte für eine geplante Reise auch auf die erforderlichen Versicherungen geachtet werden. Was an “Spezialitäten” sinnvoll ist, macht auch eine Auslandskrankenversicherung deutlich.

Wer eine solchen Abschluss tätigen will, der sollte bei einer “neuen” Auslandskrankenversicherung auch auf den Wettbewerb unter den Anbietern achten. Da wird gar ein Anbieterwechsel denkbar, weil viele Versicherer ihre Vertragsbedingungen in den vergangenen zwei Jahren verbessert haben. Wer bereits einen Vertrag hat, der möge entscheiden, ob sich nicht doch ein Wechsel lohnt. Auf Ostern und Pfingsten 2010 reicht es zwar mit der üblichen Kündigungsfrist von drei Monate nicht, doch für den Sommer 2010 könnte sich dann doch etwas ändern.

Wie lange geht’s unterwegs?

Maßgebliches Merkmal einer Auslandsversicherung ist auch die ‘Reisedauer’: Mit einem Jahresvertrag über eine Krankenversicherung kann man zwar beliebig oft, aber nicht beliebig lange verreisen. Viele Versicherer begrenzen die maximale Dauer der einzelnen Reisen auf 42 Tage. Nun gut, eine Seereise rund um die Welt dauert dann schon mal länger als eineinhalb Monate.

Sind Sie denn gesund?

Auch die ‘Reisefähigkeit gilt es fürs Ausland zu bestimmen. Gerade für ältere Reisende oder Personen mit Vorerkrankungen kann es sich sehr lohnen, sich vor dem Urlaub die Reisefähigkeit durch ärztliches Attest bescheinigen zu lassen. Im Falle einer erforderlichen Regulierung erleichtert dies dann doch die Beziehung zum Versicherer.

Was tun im Ernstfall?

Wer im Ausland einen Arzt aufsuchen muss (oder wenn der auf dem Schiff in die Kabine kommt) muss schnell danach die Auslandsreise-Krankenversicherung informiert werden. Deshalb ist es sinnvoll, die Nummer für den Notrufdienst des Versicherers während des Urlaubs dabei zu haben.

Kleinere Behandlungen im Ausland sind in der Arztpraxis oder in einer klinischen Ambulanz meist gleich zu bezahlen. Den Betrag erhält man dann auf Antrag vom Versicherer erstattet. Rechnung oder Quittung sowie schriftliche Angaben über Diagnose und Therapie sind deshalb aufzubewahren und gegebenenfalls zu kopieren.

Dann auf zur Botschaft!

Wer außereuropäisch reist, der kann schon mal die deutschen Vertretungen im Ausland auch bei einem gesundheitlichen Notfall in Anspruch nehmen müssen. Dies gilt auch bei der Suche nach Ärzten vor Ort. Die Adressen und Telefonnummern der Botschaften findet man in aktuellen Reiseführern oder über die Homepage des Auswärtigen Amts (Länder- und Reiseinformationen, deutsche Auslandsvertretungen).

Posted by wob. on 03/24 at 09:00 AM
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