Auslandsurlaub nicht ohne eine Auslandsreise-Krankenversicherung
Die Central Krankenversicherung hat gemeinsam mit dem Meinungsforschungsinstitut tns infratest eine repräsentative Bevölkerungsbefragung, zum Thema Krankenversicherungsschutz im Ausland, durchgeführt. Demnach planen in diesem Jahr 35 Prozent der Befragten einen Auslandsurlaub. Leider antworteten 32 Prozent auf die Frage, ob sie bereits eine Auslandsreise- Krankenversicherung abgeschlossen hätten oder dies wenigstens vor haben mit „Nein“.
Dementsprechend ist jeder dritte Urlauber nicht ausreichend gegen Krankheitsfälle im Ausland abgesichert. Diese, offensichtlich für die Urlauber nicht so hohen Risiken, können aber existenzbedrohend sein, denn Behandlungs-, Bergungs- oder Transportkosten bedeuten eine enorme finanzielle Belastung.
Obwohl Deutschland mit vielen europäischen Staaten ein Sozialversicherungsabkommen hat, werden nicht alle Kosten der Behandlung übernommen. Der Umfang der Leistungen richtet sich nach den Bestimmungen des Gastlandes und diese sind meist deutlich begrenzt. Oft wird der Patient im europäischen Ausland auch wie ein Privatpatient behandelt und das heißt im Konkreten, dass er die Differenz zwischen den Kosten eine gesetzlich Versicherten und eines privat Versicherten selbst übernehmen muss. Krankenrücktransporte oder Bergungskosten gehören größtenteils überhaupt nicht zu den erstattungsfähigen Leistungen.
Im nicht europäischen Ausland gibt es überhaupt keinen Krankenversicherungsschutz für den Urlauber. Von daher ist es ratsam und eher schon fahrlässig, wenn der Urlauber keinen zusätzlichen Auslandsreise-Krankenversicherungsschutz abschließt.
Bei der Wahl der Auslandsreise-Krankenversicherung sollte der Urlauber auf die Übernahme der Transportkosten ins nächstgelegene geeignete Krankenhaus bzw. den Rücktransport nach Deutschland und eine möglichst hohe Obergrenze bei der Übernahme von Bergungskosten achten. Eine rund um die Uhr erreichbare Service-Hotline ist sicherlich auch eine interessante Zusatzleistung.
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