Auszahlungsvoraussetzungen: von vielen Immobilienkäufern unterschätzt
Die meisten Bauherren und Immobilienkäufer sind froh, wenn sie endlich ein passendes Immobiliendarlehen gefunden und den Darlehensvertrag unterschrieben haben. Leider begehen sehr viele der frischgebackenen Darlehensnehmer den Fehler, sich erst einmal zurückzulehnen. Weil sie der Meinung sind, die Finanzierung unter Dach und Fach zu haben, unternehmen sie in Richtung Finanzierung erst einmal gar nichts mehr. Doch dies ist genau der falsche Weg. Sehr häufig werden die so genannten Auszahlungsvoraussetzungen übersehen oder viel zu spät angegangen.
Wie der Name bereits erahnen lässt, handelt es sich bei den Auszahlungsvoraussetzungen um Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit eine Auszahlung des Immobiliendarlehens möglich ist. Die Schaffung dieser Voraussetzungen ist mit einem Aufwand verbunden, der nicht unterschätzt werden darf. Insbesondere wenn man sich mit Begriffen wie „Grundschuldbestellung“ oder „Grundschuldbestellungsurkunde“ nicht auskennt bzw. deren Bedeutung nicht kennt, kann einem die Schaffung der Auszahlungsvoraussetzungen einiges an Arbeit bereiten.
Aus diesem Grund ist es empfehlenswert, die geforderten Voraussetzungen so schnell wie möglich zu schaffen – zwar können nicht alle Punkte sofort abgearbeitet werden, jedoch zumindest ein Großteil davon. So gilt es beispielsweise eine Wohngebäudeversicherung abzuschließen: das Bestehen dieses Versicherungsschutzes wird von den meisten Banken gefordert, damit sie ihre Immobiliendarlehen auszahlen.
Gerade wenn es einem schwer fällt, die Bedeutung der einzelnen Voraussetzungen zu verstehen, sollte man sich mit einem Experten, am besten mit dem zuständigen Bankberater, in Verbindung setzen. Dieser kann einem erklären, auf welche Weise die einzelnen Punkte erfüllt werden können.
Abschließend noch sehr hilfreicher Praxistipp: wenn man der Meinung ist, alle Voraussetzungen erfüllt bzw. geschaffen zu haben, empfiehlt es sich, nochmals Kontakt zum Kreditinstitut herzustellen. Am besten fragt man nochmals explizit nach, ob wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind und das Darlehen rein theoretisch abrufbereit ist. Erst wenn einem dies bestätigt wurde, kann man sich tatsächlich zurücklehnen.
