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Dienstag, Mai 13, 2008

Auto-Mobil mit Hausrat - Wenn einer eine Reise…

Geklaut oder Untergang: Wer zahlt? - Auto-Inhaltsversicherung

rbw. Es soll schon Lehrer gegeben haben, die eine Prüfungsklausur auf die Pfingst-Ferienreise mitgenommen haben. Was nun, wenn der Karren brennt oder dieser aufgebrochen wird....?? Steht eine Urlaubsfahrt bevor und alles Nötige - wie Haushalts-Zweit-Geräte, Fernseher, Laptop - ist im Wohnmobil verstaut, sollten diese Güter in der Regel über eine Auto-Inhaltsversicherung versichert werden, wenn man auf dem Verlust durch Untergang oder Diebstahl nicht selbst hocken bleiben will.

Jedes Jahr aufs Neue werden wieder viele mit dem Wohnmobil in Urlaub fahren und dabei viele Dinge aus dem Haushalt mitnehmen, die auf diesen Wegen in der Regel nicht über die Hausratversicherung abgedeckt sind. Wie im PKW sind auch im Wohnmobil lose und nicht fest eingebaute Teile sowie die Kamera, das Laptop und der Fernseher meist nicht versichert.

Werden diese Dinge aus dem Wohnmobile geklaut oder beschädigt, muss der Schaden oft aus der eigenen Tasche bezahlt werden, es sei denn, man hat eine Auto-Inhaltsversicherung. Diese Auto-Inhaltsversicherung deckt Schäden ab, die durch Diebstahl, Brand, Blitzschlag, Explosion, Elementarereignisse oder gar durch Raub oder räuberische Erpressung entstehen.

Wer Fahrräder mit dem Wohnmobil huckepack nimmt, kann diese mitversichern, muss diese aber extra vereinbaren.

Von einer Deckung ausgeschlossen sind bei der Autoinhaltsversicherung in der Regel Schmuck, Bargeld, Pelze, Surfbretter, Funkgeräte, Fax und Telefongeräte sowie wertvolle Kunstobjekte oder Antiquitäten.

Für den Versicherungsschutz ist es wichtig, dass die Deckung rund-um-die-Uhr gilt und auch außerhalb von festen Campingplätzen oder umzäunten Geländen Geltung hat.

Bei diesen Auto-Inhaltsversicherung sind dann aber auch Höchstgrenzen für die Versicherungssummen vorgegeben. Wer eine höhere Absicherung benötigt, muss diese extra abfragen.

Bei dem Eintritt eines Schadens empfiehlt es sich, diesen sofort der Gesellschaft mitzuteilen, und auch Diebstahl oder Raub sind unverzüglich der zuständigen Polizei zu melden; Datum und Nummer des Aktenzeichens sind dem Versicherer zu melden.

Wer diese Auto-Inhaltsversicherung für das Wohnmobil nicht hat, kann auch die Kosten für eine spätere Wiederbeschaffung geklauten Gegenstände als außergewöhnliche Belastung bei der Einkommenssteuererklärung angeben.

Dazu gibt es auch ein Urteil des Finanzgerichtes aus Baden Württemberg (Az. 2 K 441/04). vom November 2007 als ein Geschädigter vom Gericht erfahren musste, dass eine steuerliche Anerkennung dieser Aufwendungen nur möglich gewesen wäre, wenn es für das Risiko keine Möglichkeit der Versicherung gegeben hätte.

Posted by Wolfgang on 05/13 at 03:01 AM
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