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Samstag, November 15, 2008

Auto und Versicherung “tunen”

Die “Bastelzeit” in der Vor-Weihnacht sieht familiär eigentlich ganz traditionell aus; nicht so beim “Autotuner”. Denn der braucht kein Geschenkpapier, auch wenn er neue Zubehörteile im Blick hat, die in so mancher Garage in den nächsten Tagen zum Einbau, Umbau oder Ausbau bereit stehen. Der Automobilclub von Deutschland AvD bietet dazu auf seiner Homepage - ww.avd.de/tuning in Kooperation mit der der Initiative TUNE IT! SAFE! einen besonderen Service an.

Der virtuelle Tuning-Experte “Mr. Safe T.” beantwortet wohl die meisten, wenn nicht gar alle Fragen zu “Tieferlegung”, Spoiler, Fahrwerk, Bremsen, Räder und Umbauten. Grundsatz Nummer eins: Bei den Teilen ist vor allem auf Qualität zu achten. Nicht nur “Mr. Safe T.” weiß, dass sich einige graue bis schwarze Schafe auf dem Markt tummeln, deren Handelswaren eher minderwertigen Billig-Produkten entsprechen. Die Folgen sind in vielen Fällen recht schnell deutlich: die Sicherheit geht verloren, die Gefährdung von Menschen und Sachen steigt.

Um vor unangenehmen Überraschungen sicher zu sein, sollten kluge Autobastler auch ihre Versicherung einbinden und mit dem Ergebnis ihres Tuns auch die Versicherungs-Police “tunen”. Halter von aufgemotzten Fahrzeugen laufen sonst Gefahr, bei Schäden mit “juristischem Anhang” dann auch vor Gericht belastet zu werden. Solcher Ärger kann nach Ansicht des AvD vermieden werden, wenn die technischen Veränderungen samt deren Teile korrekt in der Zulassung eingetragen wurden und Umbauten zeitgleich der Versicherung gemeldet werden.

Höhere Prämie

Wenn durch Chip-Tuning die Motorleistung erhöht wird, ist die Versicherung zu informieren. Erhöht sich dadurch die Prämie, wurde zwar auch das getunte Fahrzeug nach neuem Risiko eingestuft, doch ist dies allemal besser, als dass verändertes Fahrverhalten durch Tuning wegen höherer Unfallgefahr ungeschützt zum finanziellen Risiko wird.

Als Standard-Bedingung sind zwar Tuning-Teile im Wert bis 5000 Euro in der Regel beitragsfrei mitversichert, was jedoch voraussetzt, dass die Teile bei der Zulassungsstelle in die Papiere eingetragen wurden. Ist Zubehör nicht-eintragungspflichtig, muss zumindest die dazugehörige ABE, die nötige Bauart-Genehmigung, ein Teilegutachten oder die durchgeführte Anbauabnahme mitgeführt werden. Versicherung setzt voraus, dass alle eingebauten Tuning-Teile zulässig sind. Wer dagegen unsachgemäß oder gesetzeswidrig getunt oder ein Teil verbaut und nicht eingetragen lässt, der riskiert die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug und verliert bei einem Unfall seinen Versicherungsschutz.

Quittungen aufbewahren

In der Folge eines Unfalls wird es meist auch schwierig, den Wert des Fahrzeugs ersetzt zu bekommen, der durch Tuning oder hochwertige Airbrush-Verzierungen zustande kam. Der AvD empfiehlt deshalb, Rechnungen abzulegen, um später nachweisen zu können, was die exotische Lackierung oder die Spezial-Felge gekostet hat. Den Schaden abzuwickeln wird dadurch leichter, auch wenn zuvor Zuschläge fällig wurden. Richtig teure Umbauten am Auto sollte man seiner Versicherung also immer mitteilen, damit hochwertiges Zubehör auch tatsächlich versichert ist.

Posted by wob. on 11/15 at 10:46 AM
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