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Mittwoch, Juli 04, 2007

AUXILIA – Vorsorge- Rechtsschutz

Die AUXILIA bietet in ihrem Produkt JURPRIVAT für Nichtselbstständige eine Kombination aus vier Produkten an. Der Versicherungsumfang beinhaltet:

 Privat-, Berufs- und Verkehrs-Rechtsschutz und Vorsorge-Rechtsschutz
 Rechtsschutz für Eigentümer und Mieter von Gebäuden, Wohnungen und Grundstücken
für alle gemieteten/selbstbewohnten Wohnungen, Einfamilienhäuser im Inland
 Spezial- Straf- Rechtsschutz für Nichtselbstständige

Mit dieser einzigartigen Kombination bietet das Paket einen größtmöglichen Versicherungsschutz.
Das Besondere an diesem Paket ist der Vorsorge- Rechtsschutz. Damit werden noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen der Lebensumstände jeweils ab Entstehung ohne Wartezeiten versichert. Im Einzelnen bedeutet das, dass der Versicherungsnehmer sowie die Familienangehörigen versichert sind, wenn sich deren Risiko ändert, indem

 ein weiteres gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbares Risiko erstmalig neu hinzukommt, oder
 ein Versicherter eine gemäß dem Tarif der AUXILIA versicherbare gewerbliche, freiberufliche oder sonstige selbständige Tätigkeit aufnimmt, oder
 die Voraussetzung für die Mitversicherung einer Person entsteht oder entfällt.

Unter den genannten Umständen besteht Versicherungsschutz ohne Wartezeit mit tariflich größtmöglichem Leistungsumfang und tariflich niedrigster Selbstbeteiligung. Ein wichtiger Hinweis zu dem Produkt des Vorsorge- Rechtsschutz bei der AUXILIA ist die Notwenigkeit der Meldung an den Versicherer über das neue oder geänderte Risiko innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung zur Dokumentierung und Beitragsberechnung. Zeigt der Versicherungsnehmer das neue oder geänderte Risiko nicht innerhalb der Frist an, entfällt hierfür der Versicherungsschutz. Das Gleiche gilt, wenn der Versicherungsnehmer dem neuen Versicherungsschein binnen vier Wochen nach dessen Zugang schriftlich widerspricht.

Posted by Sabine on 07/04 at 07:47 PM
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