Bald erste Riester-Bausparverträge
Die Bausparkassen werden Branchenkreisen zufolge schon in wenigen Monaten neue Bausparverträge anbieten, die mit der staatlich geförderten Riester-Rente kombinierbar sind. Grundlage für die Neuerung ist eine kürzlich erfolgte Gesetzesänderung, die es Bauherren künftig ermöglicht, Einzahlungen in Riester-Verträge zur Finanzierung selbstgenutzten Wohneigentum heranzuziehen. Neben den eigenen Leistungen können dann auch die staatlichen Zulagen zum Erwerb verwendet werden.
Die Riester-Zulage stellt insbesondere für kindereiche Familien eine deutliche Entlastung beim Einzug in die eigenen vier Wände dar: Neben der Grundzulage in Höhe von 154 Euro für jeden Sparer zahlt der Fiskus für jedes kindergeldberechtigte Kind einen Zuschuss von 185 Euro; wurde der Nachwuchs nach dem 31.12.08 geboren, erhöht sich die Zulage sogar auf 300 Euro. Eine Familie mit drei Kindern, deren jüngstes Mitglied in diesem Jahr geboren wurde, kann sich demnach über Zuwendungen in Höhe von 1440 Euro pro Jahr freuen. Die im Jahr 2006 erfolgte Abschaffung der Eigenheimzulage wird dadurch zum Teil kompensiert.
Riester-Verträge, die zur Baufinanzierung herangezogen werden und die demnach keinen Guthabenzuwachs verzeichnen, werden künftig fiktiv weitergeführt und mit zwei Prozent im Jahr verzinst. In der Auszahlungsphase werden dann, sofern keine Rückführung der entnommenen Beträge bis zum Eintritt in den Ruhestand erfolgt, die fiktiven Rentenzahlungen in voller Höhe mit dem persönlichen Einkommenssteuersatz versteuert.
Die Neuerungen werden allerdings erst in einigen Jahren Wirkung zeigen: Der Gesetzgeber verfügt, dass bis zum Jahr 2010 erst dann Entnahmen erfolgen dürfen, wenn das Guthaben im Vertrag sich auf zumindest 10.000 Euro beläuft; die Mehrzahl der Riester-Sparer dürfte dieses Level noch nicht erreicht haben.
