Basistarif bei den Privaten:
Nur Standards mit dem Spartarif
Standards oder Basics? Grundversorgung oder Basisversorgung? Wer darüber entscheiden will, der muss sich über die Gesundheitsreform 2009 informieren, denn diese hat auch bei den privaten Krankenversicherungen wesentliche Änderungen gebracht.
Neu im Angebot für mögliche Leistungen sind Basistarif, Wechselrecht und Krankenversicherungspflicht. Doch durch die Reform kam es weder zu mehr Übersichtlichkeit noch zur angestrebten Einfachheit, so die Haltung beim Bund der Versicherten.
Und sind auch Stichtage zu beachten, wenn es darum geht, bis zum 30. Juni als hl freiwillig gesetzlich Versicherter oder auch als auch privat Versicherte einmalig in den Basistarif der Privaten zu wechseln. Hiermit soll die Grundversorgung garantiert werden, die an den Leistungskatalog der Krankenkassen angelehnt ist.
Sinnvoll ist eine solche Vereinbarung für bisher Nicht-Versicherte mit Vorerkrankungen, für ältere privat Versicherte, die Geld sparen müssen und für privat Versicherte in Volltarifen, die wegen Vorerkrankungen hohe Risikozuschläge bezahlen müssen.
Wer den Basistarif wünscht, dessen Antrag muss angenommen werden, weil Kontrahierungspflicht besteht. Das heißt, der Gesundheitszustand spielt keine Rolle und es gibt keine Risikozuschläge und keine Ausschlüsse.
Die weiteren Gruppen haben keinen Vorteil aus dem neuen Tarif, der rund 570 Euro im Monat kostet.
Achtung! Abrechnung nach GOÄ
Doch mit vermeintlich privatem Versicherungsschutz hat das alles nur wenig bis nichts zu tun, erkennt man beim Bund der Versicherten. Denn in den Sprechstunden der Arztpraxis erhält man trotzdem “nur” Kassenversorgung. Weiterhin ist zu bestimmen, dass der Arzt nicht doch privat abrechnet, wie dieser es vom Werkvertrag mit den Privaten längst kennt.
Sonst nämlich würde man als Patient zum Schuldner für die Liquidation nach GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Soll später in einen Volltarif gewechselt werden, kann dies vertraglich daneben gehen, weil zuvor eine Gesundheitsprüfung denkbar ist. Denn mit inzwischen eingetretenen Vor-Erkrankungen, wird es im Volltarif richtig teuer.
Pauschal kann bilanziert werden: bei den Privaten können Frauen bis 40 Jahre, Männer bis 45 Jahre, die keine Familie haben und einen sicheren Job, günstiger fahren. Alle anderen zahlen drauf, weiß man auch bei den Verbraucherzentralen.
Bis zum 30. Juni ist durch die Reform auch möglich, einen Teil der Alterungsrückstellung - die eingeforderten und zurück gelegten Finanzen für die Krankenkosten im Alter - aus einem bisherigen Volltarif mitzunehmen bei einem Wechsel in den Basistarif eines anderen Unternehmens mitzunehmen, allerdings nur 50 bis 60 Prozent davon.
Konkret nachfragen!
Als Fazit gilt: ohne Not sollte man nicht wechseln, raten die Experten. Deutlich günstiger ist ein Tarif-Wechsel innerhalb des Unternehmens, die sich vergleichen lassen und günstiger sind als Volltarife. Bei persönlichem Interesse muss man konkret danach fragen.
Mit Beginn des Jahres 2009 gilt die allgemeine Krankenversicherungspflicht, was bedeutet: Wer nach dem 31. Januar keine Police besitzt, muss nachzahlen.
Das macht einen Monatsbeitrag für jeden angefangenen Monat, in dem man nicht versichert war, für maximal fünf Monate. Im Basistarif sind dies 2850 Euro. Danach wird nur noch ein Sechstel des Beitrags für jeden weiteren fehlenden Monat berechnet. Doch auch dies sind dann klare und deutliche Mehrkosten von 95 Euro pro Monat.
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