Basistarif vs. Standardtarif in der PKV
Kein anderes Thema wird derzeit im Zusammenhang mit der Privaten Krankenversicherung so häufig diskutiert, wie die bevorstehende Einführung des so genannten Basistarifs. Hierbei handelt es sich um einen PKV Tarif, der ab dem nächsten Jahr verfügbar sein und den bisherigen Standardtarif ablösen wird. Dieser ist sozusagen ein Grundtarif in der PKV, der sich an die Versicherungsnehmer richtet, die einen grundlegenden und zugleich sehr preiswerten Versicherungsschutz benötigen. Im Grunde genommen beinhaltet der Standardtarif ähnliche Leistungen wie die Gesetzliche Krankenversicherung, nur mit dem Unterschied, dass der Versicherungsnehmer nicht bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert ist.
Der Basistarif wird sich vom Standardtarif in mehrfacher Hinsicht unterscheiden. Der größte Unterschied besteht darin, dass die Anbieter privater Krankenversicherungen dazu verpflichtet sind, ihn anzubieten – sein Vorgänger wurde längst nicht von allen Versicherern angeboten. Hinzu kommt, dass die Versicherer dazu verpflichtet sein werden, jeden Interessenten aufzunehmen: Einkommen und Gesundheitszustand dürfen nicht darüber entscheiden, ob jemand in den Basistarif wechseln kann oder nicht – somit steht er auch Mitgliedern aus der Gesetzlichen Krankenversicherung offen.
Wer sich für den Basistarif interessiert und mit dem Gedanken spielt, in diesen zu wechseln, der muss sich beeilen. Ab dem ersten 1. Januar des kommenden Jahres haben alle Interessenten genau sechs Monate Zeit, um zu wechseln. Allerdings will der Wechsel gut überlegt sein, insbesondere wenn man bereits Mitglied in der PKV ist: Ein Kostenvorteil kommt nämlich nicht zwingend (vor allem bei jungen Versicherungsnehmern) zustande. Gleichzeitig verhält es sich so, dass der Tarif nicht ohne Weiteres wieder verlassen werden kann. Aus diesem Grund kann allen Interessenten nur dazu geraten werden, sich zunächst einmal mit einem Versicherungsexperten in Verbindung zu setzen, bevor sie einen Wechsel vornehmen.
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