Bau-Risiken (I)
Was der Bauherr gegen sein Risiko so braucht! Folge I
“Betreten der Baustelle verboten! Eltern haften für ihre Kinder!” Gemeinsam mit ”...oder fragen Sie Ihren Arzt oder Apotheker” dürften dies die beiden häufigsten und markantesten Hinweise sein, die der Bundesbürger so kennt. Und eines ist ebenso klar: Wer einen Bau “umtreibt”, betreibt oder eben als Bauherr auftritt, der haftet für alle Schäden, die vom Bau und Baugrundstück ausgehen.
Dies zwar nur dann, wenn niemand anderer verantwortlich ist. Verantwortlich auch in dem Sinne, dass weder ein Besucher noch ein Passant in die Baugrube stürzt, falls diese des nachts nicht beleuchtet war. So ist der Bauherr verantwortlich, weil er als Auftraggeber des Bauvorhabens gilt, womit die Haftung bereits damit beginnt, dass ein Vertrag mit dem Architekten läuft oder aber ein Bauingenieur sich der Planung widmet.
Ganz vorne: die BHHP
An erster Stelle dafür, sein Vermögen vor Schadenersatz zu schützen oder unberechtigte Ansprüche abzuwehren, steht die Bauherren-Haftpflicht (BHHP). Ihre Laufzeit liegt meist bei zwei Jahre, während denen auch die Haftpflicht aus dem neuen Eigentum und der Besitznahme des Grundstückes mitversichert ist. Das heißt, die Bauherren-Haftpflicht sollte schon beim Kauf des Grundstückes greifen. Damit wäre auch Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht nicht mehr erforderlich. Was die Bauherren-Haftpflicht sinnvoll macht ist die Tatsache, dass auch Freunde oder Nachbarn mitversichert sind, falls Schadenersatzansprüche Dritter gegen Bauhelfer gefordert würden. Einen Anspruch aus der BHHP hat der Bauherr jedoch nicht, wenn seine Helfer ihm einen Schaden anrichten. Ohne Deckung aus der BHHP bleiben auch Ansprüche der Helfer gegen den Bauherrn bei Personenschäden durch Unfall.
Wer bereits als Mieter eine Privathaftpflicht PHP hat, die auch Vermögens-Risiken aus Bauvorhaben mitversichert, ist gut beraten, wenn er die vereinbarte ursprünglich Deckungssummen prüft. Liegt nämlich die Bausumme darüber, entfällt der Versicherungsschutz, was wiederum eine BHHP erforderlich macht. Bei der PHP sollte die Deckungssumme mindestens auf drei Mio Euro pauschal für Personen- und Sachschäden vereinbart werden. Und zum Schluss: eine BHHP ist unnötig, wenn Haus und Grundstück vom Bauträger gekauft werden.
Wer Angebote eingeholt hat, der möge prüfen, ob sich eine Selbstbeteiligung lohnt, und wer in Eigenregie baut, der sollte den Versicherungsschutz erweitern. Dabei richtet sich der Beitrag nach Deckungssumme und Bausumme. Für Fertighäuser gelten meist Sondertarife mit niedrigeren Prämien.
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